© congerdesign auf Pixabay  / Keimlinge
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Brüssel: Erhalt der Kulturpflanzenvielfalt weiterhin gefährdet

Die Erhaltung und die Weitergabe von Saatgut zum Zweck seiner Erhaltung sind noch immer nicht vom Geltungsbereich des neuen Saatgut-Rechts ausgenommen!

Brüssel - Beim gestrigen Treffen der Landwirtschaftsminister:innen in Brüssel wurden (neben Neuerungen für die Verfahren der Neuen Gentechnik) die Regelungen für den europäischen Saatgutmarkt diskutiert.

In ihrer derzeitigen Form gefährdet die geplante Verordnung über die Erzeugung und Vermarktung von Pflanzenvermehrungsmaterial die Vielfalt auf dem Feld und auf dem Teller drastisch.

Nun ist es an Rat und Parlament essentielle Korrekturen einzubringen. Spanien, das noch bis Ende des Jahres den Ratsvorsitz innehat, hat nun seinen Fortschrittsbericht[1] vorgelegt und schlägt Änderungen an der Verordnung[2] vor, die in der zuständigen Rats-Arbeitsgruppe am 19. und 20. Dezember 2023 diskutiert werden sollen. Dabei verabsäumt der spanische Ratsvorsitz allerdings eine zentrale Korrektur, die klarstellt, dass die Weitergabe von Saatgut zum Zweck seiner Erhaltung vom Geltungsbereich der neuen Verordnung ausgenommen ist.

Derzeit dürfen Genbanken in der gesamten EU und in Österreich Saatgut zum Zweck der Erhaltung eindeutig weitergeben und sind damit vom Geltungsbereich des Saatgutrechts ausgenommen. Nun sollen die neuen Regeln für den kommerziellen Saatgutmarkt auch auf die Arbeit zum Erhalt der genetischen Basis unserer Ernährung ausgedehnt werden – ungeachtet der negativen Konsequenzen für die Vielfalt.

Bundesminister Totschnig spricht sich beim Treffen zwar für „angemessene“ Regeln für die Erhaltung der Vielfalt aus, muss sich nun aber rasch mit mehr Vehemenz für Verbesserungen einsetzen. Gelingt ihm das nicht, verlieren wir den derzeitigen Schutz der Vielfalt und die Möglichkeiten, die die Vielfalt für eine klimafreundliche Landwirtschaft bietet.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /