© Naturschutzbund NÖ
© Naturschutzbund NÖ

VIRUS: Ziesel-Bauträger rütteln mit illegalen Arbeiten am rechtlichen "Watschenbaum"

Lage droht endgültig außer Kontrolle der Naturschutzbehörden zu geraten

Wien - Wie die Umweltorganisation VIRUS betont, sollte seit Anfang Mai auf dem umstrittenen Zieselgelände beim Wiener Heeresspital Ruhe herrschen, Arbeiten waren laut vorliegenden Informationen nur für April und Juli bewilligt. "Die Bauträger haben sich nun ermutigt gefühlt, nicht konsensmäßige und damit illegale und strafbare Baggerarbeiten zu setzen, von der bisher laschen Vorgangsweise der Stadt Wien offenbar angespornt. Angesichts der bisherigen Geschehnisse kommt das quasi einem Rütteln am rechtlichen Watschenbaum gleich" so Sprecher Wolfgang Rehm.

Es sei nicht das erste Mal, dass dort nicht auflagengemäß gearbeitet werde, nun sei aber der Rubikon überschritten worden, weil es für die gestern durchgeführten Arbeiten offenbar nicht einmal einen Bescheid gebe, gegen den man verstoßen konnte, sondern sich von vornherein vollends im Bereich der totalen Rechtswidrigkeit bewegt habe. "Es handelt sich bei den Arbeiten um typische Vorgänge einer Baugrunderkundung, dafür sind die Bauträger verantwortlich und nicht nur der beauftragte Geotechniker. Das gilt unabhängig davon, ob sie von den Vorgängen gewusst haben oder - was wenig glaubwürdig ist -nicht. Ich habe vielmehr den Eindruck, hier wird einfach probiert was noch alles reingeht," kritisiert Rehm. Hier räche sich nun, dass die Naturschutzbehörde nicht die Vorlage eines Gesamtprojektes für die bekannterweise geplante Bebauung unter Auflistung aller Vorgänge und Vorarbeiten als Grundlage jedweder naturschutzrechtlichen Bewilligung gefordert hat. Auch die bisher erteilten Bewilligungen werden laut VIRUS erneut zu prüfen sein, die dazu erforderlichen Schritte seien bereits eingeleitet worden. Unabhängig davon sei die Stadt Wien nun gefordert, dafür zu sorgen, dass von Amts wegen die erforderlichen Strafverfahren eingeleitet werden. "Vor allem aber ist zu gewährleisten, dass die Bauträgerin nicht mehr über die Stränge schlägt und dort für die streng geschützte Zieselpopulation die durch die Artenschutzbestimmungen gebotene Ruhe herrscht," so Rehm abschließend.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /