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VIRUS an Asfinag-BMG-Walcher: Bei S1 mit dem Märchenerzählen aufhören!"

Harte Kritik an Autobahnbauern

Wien - Mit der Aufforderung, beim Lobautunnel die Realitätsverweigerung einzustellen richtet sich die Umweltorganisation VIRUS an die Asfinag Bau-Management GmbH. "Jeder, der die Ankündigungspolitik der Autobahnbauer der letzten Jahre mit der realen Entwicklung vergleicht, sieht wie groß die Diskrepanzen geworden sind. Ein Baubeginn 2016 ist völlig ausgeschlossen und reines Wunschdenken" so Sprecher Wolfgang Rehm.

Dazu seien weitere Genehmigungen im Forst und Wasserrecht sowie Naturschutz erforderlich die auch ein dreiviertel Jahr nach dem erstinstanzlichen UVP-Bescheiderlassung noch nicht einmal beantragt worden sind. Dies sei auch kein Wunder lasse sich doch mit einem derartigen Versagen bei der hydrogeologischen Bearbeitung,wie es jetzt zutage getreten ist etwa auch kein tragfähiges wasserrechtliches Einreichprojekt erstellen. "Es geht dabei nicht um Kosmetik in der Darstellung wie dies BMG- Geschäftsführer Walcher sinngemäß gegenüber Medien bekanntgab, sondern es fehlen sämtliche geologischen Grundlagen und wir sind gespannt was die Asfinag jetzt wann liefern wird und ob und wann sie den bisher fehlenden Stand der Technik erreichen wird", korrigiert Rehm. Dass die Asfinag trotz der laut Umweltorganisation "miesen Qualität" der Projektausarbeitung vom Verkehrsminister als erstinstanzlicher Behörde seinen Sanktus bekommen habe, sei angesichts des Naheverhältnisses nicht überraschend nur sei davon bereits jetzt nicht mehr viel übrig geblieben und klar, dass der erstinstanzliche Bescheid so wie er war nicht halten werde sondern eben jetzt das Projekt nachgebessert werden müsse. Wie viel von der ersten Instanz in den anderen Fachbereichen übrig bleibe, werde sich noch herausstellen. Vor der nicht so schnell zu erwartenden Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs über die Aufhebung der gerichtlich als rechtswidrig erkannten Lärmverordnung des Verkehrministeriums werde auch im S1 UVP-Verfahren zweiter Instanz keine Entscheidung fallen. In einem Punkt gibt Rehm Walcher alledings recht. Ein Verbesserungsauftrag sei bei der Asfinag ein völlig normaler Vorgang. "Die Gesellschaft sollte zwar jahrelange Erfahrung mit zahlreichen Projekten aufweisen und trotzdem lässt sich beobachte,n dass bei nahezu allen Projekten die Einreichunterlagen grob mangelhaft und unvollständig sind. das hält auch das bmvit in seinen Bescheiden fest", so Rehm. Erst nach kaskadenartigen Serien von Verbesserungsaufträgen und Behebungsversuchen nach jahrelanger Verzögerung - bei der S1 waren es zweieinhalb Jahre - werde dann die eigentliche UVP eingeleitet". "Weil wir der begründeten Ansicht sind dass das Projekt nach wie vor mangelhaft ist haben wir Beschwerde eingelegt und in einem wichtigen Punkt Recht bekommen. Es ist eben ein Unterschied ob das Verkehrsministerium seine Autobahngesellschaft verhätschelt oder das neue Bundesverwaltungsgericht ordentlich prüft." so Rehm abschließend.

Quelle: VIRUS


Artikel Online geschaltet von: / stevanov /