© oekonews.at
© oekonews.at

Entscheidung des EU Parlaments: Grenzwerte für verstrahlte Lebensmittel weiterhin auf Super GAU Niveau

Bei zwei Schluck Wasser pro Tag ist das Limit erreicht. Das Anti Atom Komitee fordert: Kanzler Faymann darf im EU Rat dem nicht zustimmen

Brüssel- Weitgehend unbeachtet hat das EU Parlament einem Vorschlag von Experten zugestimmt, nach der die Grenzwerte für die radioaktive Belastung von Lebensmitteln weiterhin nicht gesenkt werden. Bei zwei Schluck Wasser pro Tag ist das Limit erreicht. Das Anti Atom Komitee fordert daher, dass Kanzler Faymann im EU Rat dem nicht zustimmt.

Wie erst jetzt bekannt wurde, hat das EU Parlament am 9. Juli 2015 eine Vorlage der EU Kommission verabschiedet, die die Grenzwerte von Radioaktivität in Lebensmitteln neu regelt.

"Nach dem Super GAU in Tschernobyl wurden die Grenzwerte für Lebensmittel so hoch angesetzt, dass schon mit 16 ml oder zwei Schluck Wasser pro Tag der Grenzwert erreicht ist. Diese Grenzwerte müssen endlich wieder gesenkt werden. Bei derart niedrigen Mengenannahmen kommt es im Falle eines Atomunfalles zu extremen Grenzwertüberschreitungen." macht Manfred Doppler vom Anti Atom Komitee auf diesen aufmerksam.

Die Namen dieser "Experten" werden jedoch geheim gehalten. Man kann sie also nicht zu Stellungnahmen auffordern oder gegebenenfalls zur Verantwortung ziehen. Sie gehen offensichtlich davon aus, dass es jederzeit auch in der EU zu einem Super GAU kommen kann und mit diesen Grenzwerten soll sichergestellt werden, dass derart hoch verstrahlte Lebensmittel weiterhin verkauft, exportiert oder importiert werden dürfen. Auf Kosten der Konsumenten.

Dieser Vorschlag soll Ende dieses Jahres im EU Rat abgesegnet werden. Wir fordern BK Faymann auf, diesem Anschlag der Atomlobby keinesfalls zustimmen", so Manfred Doppler weiter und er ergänzt abschließend: "Uns ist bekannt, dass auch österreichische Vertreter zugestimmt haben und dem werden wir natürlich nachgehen!"

Quelle: Anti Atom Komitee



Verwandte Artikel:


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /