© Hans Braxmeier / pixabay
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TTIP – 300 Millionen Dollar Schadenersatz für eine negative Umweltverträglichkeitsprüfung?

Im Rahmen des umstrittenen "Investor-State Dispute Settlement" Mechanismus (ISDS) wurde Kanada nach der Klage eines Konzerns zur Zahlung von über 300 Millionen Dollar Schadenersatz verurteilt.

Der Grund ist eine negative Entscheidung in einem Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren, informiert das Ökobüro in einem Artikel über die Kosten von Investorenschutzklauseln in Verträgen.

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Kanada wurde am 17.März 2015 zu einer Strafe von über 300 Millionen Dollar verurteilt, weil die Umweltverträglichkeit eines Bergbauprojektes der US Firma Bilcon aufgrund höher bewerteter öffentlicher Interessen negativ beschieden wurde. Bei dem Projekt in Nova Scotia wollte die Firma Sprengmittel zur Extraktion von Mineralien einsetzen. Die Prüfung dieser Pläne ergab, dass zahlreiche Tierarten dadurch gefährdet würden, wie beispielsweise der bedrohte Atlantische Nordkaper, der Glattwal und der Atlantische Lachs. Bilcon klagte gegen die Versagung der Projektbewilligung und argumentierte, dass das Interesse der Bevölkerung nach kanadischem Recht irrelevant sei und bekam vor dem Schiedsgericht Recht."

So eine Investorenschutzklausel ist auch für das Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP geplant. Der Fall aus Kanada zeigt, "dass dies nicht nur eine Gefahr für den Umweltschutz darstellt, sondern auch rechtsstaatliche und demokratische Strukturen in Frage stellt bzw. diese wirkungslos macht".

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Das Prinzip des Investitionsschutzes durch Schiedsgerichte ist auch bereits Teil zahlreicher vergleichbarer Abkommen wie CETA und NAFTA sowie vieler bilateraler Abkommen auch von EU-Staaten. Zweck dieser Schiedsgerichte ist die Begünstigung ausländischer Direktinvestitionen in ein Land und die Minimierung der Gefahr von Enteignungen und Rechtsstreitigkeiten vor nicht ausreichend unabhängigen Gerichten. 2013 wurden über solche Mechanismen 274 Verfahren abgewickelt, wobei sich 75% der Klagen gegen Entwicklungs- und Schwellenländer richten. Bei über 2/3 der Verfahren kommt es zu Zahlungen an die klagenden Konzerne."

Das Ökobüro beschreibt in dem Artikel ein weiteres Urteil:

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Argentinien muss nun nach einem Urteil des internationalen Schiedsgerichtes der Weltbank 405 Millionen Dollar Schadenersatz an den französischen Wasserversorger "Suez Group" für entgangene Gewinne zahlen. Der Grund ist die Rückverstaatlichung der Wasserversorgung in Buenos Aires. Die vorausgegangene Privatisierung in den 1990er Jahren an die Suez-Group stand und steht unter massivem Korruptionsverdacht und ging mit drastischen Preiserhöhungen und Kündigungen der Angestellten einher. Nach der Wirtschaftskrise 2001 verlangte die Suez-Group schließlich die Genehmigung dazu, weitere Preiserhöhungen durchzuführen und stoppte sämtliche Ausbauten sowie Modernisierungen. Nach der Drohung mit einer Schiedsgerichtsklage durch das Unternehmen wurde die Wasserversorgung 2006 wieder verstaatlicht und Argentinien mit einer Strafe von 405 Millionen Dollar belegt."

"Auch in anderen Angelegenheiten wurden Staaten bereits auf dreistellige Millionen- und sogar Milliardenbeträge geklagt", schreibt das Ökobüro, "wie nach der Erhöhung von Mindestlöhnen, Chemikalien-Verboten oder Warnhinweisen auf Zigarettenschachteln".



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Weitere Infos: EU Umweltbüro

Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /