© Michael Schwarzenberger  pixabay.com
© Michael Schwarzenberger pixabay.com

Legaler Rahmen für Radfahren in der Natur

Bundesverband des Alltagsradverkehrs fordert: Forststraßen für FreizeitradlerInnen freigeben, Wanderwege im Konsens regeln.

Wien- Die Natur ist Österreichs größtes und schönstes Fitness-Studio. Wandern und Radfahren zählen zu den beliebtesten aktiven Freizeitbeschäftigungen der ÖsterreicherInnen und zu den Aushängeschildern für den Tourismus. Jedoch ist die gesetzliche Lage für Radfahren in der Natur unbefriedigend. Denn in Österreich ist das Radfahren im Wald grundsätzlich verboten, in Deutschland und der Schweiz jedoch grundsätzlich erlaubt. Diese Rechtslage, die nur streckenweise Ausnahmen zulässt, führt zur unverständliche Situation, dass Radfahrende auf Forststraßen rechtlich belangt werden, obwohl auf derselben Strecke Kfz fahren dürfen.

"Diese Situation ist nicht mehr zeitgemäß und muss dringend novelliert werden. Eine großzügige und verlässliche Regelung hilft durch ein größeres Streckenangebot Alltagsradfahrenden, MountainbikerInnen und TourienradlerInnen. Daher muss Radfahren auf Forststraßen grundsätzlich legalisiert werden", so Radlobby Österreich Vorsitzender Andrzej Felczak. "Da Forststraßen oft von der öffentlichen Hand gefördert werden, ist eine öffentliche Nutzung für alle die logische Konsequenz."

Über 55% der aktiven Freizeit verbringen die ÖsterreicherInnen mit Wandern, Radfahren und Spazierengehen. Diese Zahlen zeigen, dass Wandern als familien-freundliche Freizeitgestaltung in der Natur ihre geschützten Wege braucht, damit die Erholungsqualität für Jung und Alt gegeben ist. Die Radlobby Österreich unterscheidet daher zwischen der Öffnung aller Forststraßen und Regelungen für Wanderwege. Diesbezüglich tritt sie für die Erlaubnis, Wege mit dem Rad zu befahren, in Abstimmung mit den örtlichen Gegebenheiten und gemeinsam mit den jeweiligen Stakeholdern ein. "Voraussetzung für ein konfliktfreies Miteinander in der Natur ist rücksichtsvolles Verhalten auf dem Rad. Auf freigegebenen Wanderwegen sind Radfahrende nicht nur die Schnelleren, sondern Gast und sollten sich auch so verhalten." betont abschließend Andrzej Felczak. "Respektvolles Miteinander in legalem Rahmen ist unser Ziel".


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /