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Daueranbindehaltung von Rindern: VGT-Beschwerde an die Volksanwaltschaft

Kettenrinder - Alltag in der Anbindehaltung: Tagein, tagaus vor einer nackten Wand.

Der VGT ortet rechtswidrige Auslegung der Ausnahmebestimmung zur Anbindehaltung von Rindern: Eine Sachverhaltsdarstellung an Tierschutz-Volksanwalt Dr. Günther Kräuter soll nun Gesetzesänderung herbeiführen.

Nachdem dieses Jahr mehrere Fälle tierquälerischer Anbindehaltungen von Rindern beim Verein Gegen Tierfabriken eingegangen sind und zuletzt ein Amtstierarzt aus Waidhofen an der Thaya im laufenden Kettenrinder-Verfahren die fehlende Kontrolle der Ausnahmebestimmungen bemängelte, hat der VGT die praktische Gesetzesauslegung zusammengefasst und zur Prüfung an den Tierschutz-Volksanwalt Dr. Günther Kräuter (SPÖ) übermittelt.

Die Anbindehaltung von Rindern ist eine noch immer weit verbreitete Praxis. Gerade kleinere und ältere Milchbetriebe halten ihre Kühe oft angebunden. Laut Gesetz muss die Fixierung lediglich einen Spielraum von 60 cm in der Längs- und 40 cm in der Querrichtung ermöglichen. Bei der letzten Vollerhebung der Agrarstruktur, 2010, waren es 1.006.289 Rinder, die zumindest während der Wintermonate vor ihren Futtertrögen angebunden waren.

Manche Tiere werden sogar lebenslang - dauerhaft, ohne Unterbrechung - an der Kette gehalten. Möglich macht dies eine fragwürdige Auslegung der Gesetze. Denn während das Bundestierschutzgesetz die "dauernde Anbindehaltung" ausnahmslos verbietet, finden sich in der untergeordneten Tierhaltungsverordnung großzügige Ausnahmen. Obwohl NutztierhalterInnen verpflichtet sind über ausreichend Landflächen zum Ausbringen der Gülle zu verfügen, können sie dennoch angeben über keine Auslaufmöglichkeit zu verfügen. Weitere Persilscheine für dauerhafte Anbindehaltung erhält man für die Behauptungen (bau)technischer Unmöglichkeit oder Angst vor den nicht-angebundenen Tieren.

"Die Intention und Formulierung der Gesetzgebung ist eindeutig: Dauernde Anbindung ist für alle Tiere ausnahmslos verboten. Die Tierindustrielobby hat sich absichtlich einen Paragrafendschungel geschaffen um die tierquälerische Anbindehaltung von Rindern aber weiter zu ermöglichen!", ärgert sich Elmar Völkl vom VGT, und weiter: "Die Volksanwaltschaft ist nun aufgefordert rechtliche Klarheit zu schaffen. Ausnahmebestimmungen, deren Voraussetzungen nicht einmal kontrolliert werden, müssen abgeschafft werden. Anbindehaltung ist lebenslange Tierquälerei und ist ausnahmslos zu verbieten!"

Die Sachverhaltsdarstellung an die Volksanwaltschaft ist beim VGT zum Download bereitgestellt. Ein gleichlautender Antrag wurde auch an den Tierschutzrat übermittelt.


Artikel Online geschaltet von: / hackenberg /