© oekonews /  Schnellladesäule
© oekonews / Schnellladesäule

Saubere Kraftstoffe im Verkehr: Mitgliedstaaten müssen mit alternativen Tankstellen für EU-weite Mobilität sorgen

Heute wurden neue EU-Vorschriften beschlossen, die den Aufbau alternativer Tankstellen in ganz Europa vorantreiben sollen.

Dabei sollen gemeinsame Standards helfen, die die Gestaltung und Nutzung solcher Tankstellen wie auch einen Einheitsstecker für das Aufladen von Elektrofahrzeugen betreffen. Bis Ende 2016 müssen die Mitgliedstaaten Ziele definieren und veröffentlichen und ihre nationalen Strategierahmen vorlegen.

Dazu erklärte der für Verkehr zuständige Vizepräsident der Kommission Siim Kallas: ‘Alternative Kraftstoffe sind ein entscheidender Faktor, wenn es um die Verbesserung der Energieversorgungssicherheit, die Minderung der Umweltfolgen des Verkehrs und die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU geht. Mit den neuen Vorschriften schafft die EU die lang erwartete Rechtssicherheit für Unternehmensinvestitionen und auch die Möglichkeit, Größenvorteile zu erzielen. Beim Aufbau der Infrastruktur hatten die EU-Mitgliedstaaten Flexibilität gefordert. Nun ist es an ihnen, die geeigneten nationalen Strategierahmen zu entwickeln.’

Bislang stehen umweltfreundlichen Kraftstoffen drei Haupthindernisse entgegen: die hohen Kosten der Fahrzeuge, eine geringe Akzeptanz unter den Verbrauchern und die Unterversorgung mit Tankstellen und Ladestationen. Dadurch entsteht ein Teufelskreis. Nach der neuen ‘Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe’ müssen die Mitgliedstaaten eine Mindestinfrastruktur für alternative Kraftstoffe wie Strom, Wasserstoff und Erdgas bereitstellen und gemeinsame EU-weite Standards für die benötigte Technik und für die Information der Verbraucher ausarbeiten. Durch die Möglichkeit, See- und Binnenschiffe mit Flüssigerdgas (LNG) zu betreiben, entsteht eine realistische Aussicht auf eine Senkung des Schadstoffausstoßes und insbesondere die Einhaltung strengerer Schwefelemissionsgrenzwerte in besonders gefährdeten Gebieten.

Mit der Richtlinie wird ein Rechtsrahmen für folgende Kraftstoffe geschaffen:

Strom: Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, Zielvorgaben für bis 2020 zu errichtende, öffentlich zugängliche Ladestationen festzulegen und so zu gewährleisten, dass Elektrofahrzeuge zumindest in städtischen und stadtnahen Gebieten verkehren können. Das Verhältnis zwischen Ladestationen und Elektroautos soll dabei idealerweise mindestens 1:10 betragen. Ferner schreibt die Richtlinie die Verwendung eines EU-weit einheitlichen Ladesteckers vor, um die unionsweite Mobilität zu gewährleisten.

Flüssigerdgas (LNG): Erdgas- und Biomethanfahrzeuge verfügen inzwischen über eine ausgereifte Technik. Hinsichtlich Leistung und Kosten sind sie Benzin- oder Dieselfahrzeugen ebenbürtig und haben einen geringeren Schadstoffausstoß. Auch in Lastkraftwagen und Schiffen kann Diesel durch Erdgas ersetzt werden. Zur Förderung des LNG-Einsatzes im Straßenverkehr müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass bis Ende 2025 im TEN-V-Kernnetz eine ausreichende Anzahl öffentlich zugänglicher Tankstellen – nach Möglichkeit im Abstand von jeweils 400 km – mit einheitlichen Standards vorhanden ist (siehe IP/13/948). Die Richtlinie fordert zudem, dass auch in den wichtigsten See- und Binnenhäfen eine Mindestversorgung mit LNG-Tankstellen gegeben ist.

Komprimiertes Erdgas (CNG): Nach der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass bis Ende 2025 eine ausreichende Anzahl öffentlich zugänglicher Tankstellen mit einheitlichen Standards errichtet wird, d. h. idealerweise im Abstand von jeweils 150 km, um den Verkehr von CNG-Fahrzeugen in Städten und stadtnahen Gebieten sowie im TEN-V-Kernnetz zu ermöglichen.

Wasserstoff: Durch die Richtlinie soll gewährleistet werden, dass bis Ende 2025 in den Mitgliedstaaten, die eine Wasserstoffinfrastruktur errichten wollen, eine ausreichende Anzahl öffentlich zugänglicher Tankstellen mit einheitlichen Standards vorhanden ist.

Darüber hinaus verlangt die Richtlinie, dass die Verbraucher klare Angaben über die in einem Fahrzeug verwendbaren Kraftstoffe erhalten und in den Kraftfahrzeughandbüchern, bei den Händlern sowie an den Tankstellen und Ladestationen einheitliche Kennzeichnungen verwendet werden. Ferner sollen den Verbrauchern genaue Informationen bereitgestellt werden, damit sie die Preise alternativer und herkömmlicher Kraftstoffe miteinander vergleichen können. Die Mitgliedstaaten müssen außerdem sicherstellen, dass die Ortsangaben für öffentlich zugängliche Tankstellen und Ladestationen allgemein und ohne Diskriminierung zugänglich sind.

Quelle: European Commission


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /