© Charl Christiani Stockvault.net
© Charl Christiani Stockvault.net

Deutschland: EEG-Novelle teilweise verfassungs- und europarechtswidrig

SFV stellt Rechtsgutachten von Prof. Ekardt vor

Die EEG-Reform ist in wichtigen Punkten verfassungs- und europarechtswidrig. Dies wird in einem Rechtsgutachten gezeigt, dass Felix Ekardt, Jura-Professor und Nachhaltigkeitsforscher an der Uni
Rostock und der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik in Leipzig, im Auftrag des Solarenergie-Fördervereins Deutschland (SFV) erstellt hat.


Ekardt greift einige Punkte des Gutachtens heraus und erklärt: "Die EEG-Novelle in der vorliegenden Fassung verletzt in Teilen den rechtsstaatlich gebotenen Vertrauensschutz und das Eigentumsgrundrecht
der Erneuerbare-Energien-Anlagenbetreiber sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Übergangsfristen für bereits geplante Anlagen sind zu knapp bemessen. Ferner wird ohne hinreichenden Grund der Eigenstromverbrauch von fossilen Kraftwerken - klimapolitisch
massiv kontraproduktiv - viel stärker als bei Erneuerbare-Energien-Anlagen finanziell begünstigt. Unzulässig ist es auch, die Biomasseanlagen-Förderung für bereits vorhandene - und nicht
nur für neue - Anlagen auf die einmal erreichte jährliche Höchstleistung zu begrenzen. Die Investitionen von Anlagenbetreibern, die erst kürzlich viel Geld in Erweiterungsmaßnahmen investiert haben
und bis jetzt daher eine entsprechende Stromleistung gar nicht erreichen konnten, werden damit rückwirkend entwertet."

Ekardt sieht auch europarechtliche Probleme: "Die neuen Beihilfeleitlinien der EU-Kommission, an denen sich der EEG-Entwurf besonders bei den Ausnahmeregelungen für die Industrie orientiert,
sind mit dem EU-Primärrecht teilweise unvereinbar. Die EU-Kommission hat mit diesen Leitlinien ihren Gestaltungsspielraum überschritten; deshalb bleibt die weitgehende Freistellung der Industrie von der
EEG-Umlage jedenfalls in Teilen eine europarechtswidrige Beihilfe."

Zudem verstoße die EEG-Novelle sowie das Gesamtkonzept der bisherigen deutschen Klimapolitik gegen das Grundrecht auf Leben und Gesundheit insbesondere junger Menschen, da der Klimawandel nicht wirksam bekämpft werde. Dazu Ekardt: "Der Gesetzgeber hat zwar erhebliche Gestaltungsspielräume,
dass er aber den Klimaschutz - angesichts seiner verheerenden Folgen - in Zukunft weniger konsequent angehen will, sprengt seinen zulässigen Spielraum und verletzt die Grundrechte."

Das vollständige Gutachten wird am 21.05. veröffentlicht werden.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /