© Rettet die Schwarze Sulm- Demo in der Steiermark
© Rettet die Schwarze Sulm- Demo in der Steiermark

EU-Kommission klagt Österreich wegen Schwarzer Sulm

NGOs sehen ihre Arbeit bestätigt und fordern rechtliche Korrekturen für die Zukunft

Die Europäische Kommission klagt Österreich, weil die Republik keinen angemessenen Schutz für die Schwarze Sulm in der Steiermark gewährleistet. Nach Ansicht der Kommission wäre der Bau des Kraftwerk eine ernsthafte Verschlechterung der Flussqualität. Die Kommission ist der Ansicht, dass es den regionalen Behörden nicht gelungen ist, die Wasserqualitäts-Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie im Rahmen der Genehmigung der Wasserkraft-Projekts im Jahr 2007 zu respektieren. Die Genehmigung wurde zwar durch das Umweltministerium im Jahr 2009 widerrufen, aber Österreichs Verfassungsgericht wies die Nichtigkeitsklage aus rein formalen Gründen im Jahr 2012 zurück. Die Genehmigung ist daher wieder in Kraft und kann nicht mehr vor einem nationalen Gericht angefochten werden. Dies führte dazu, dass die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet, mit der Begründung , dass die Genehmigung für das Kraftwerk nicht im Einklang mit den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie ist. Obwohl Bauarbeiten begonnen haben, wird die Kommission den Fall vor dem Gerichtshof der Europäischen Union einklagen, auf Empfehlung von Umweltkommissar Janez Potočnik.

Laut europäischer Gesetzgebung müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen setzen, um eine Verschlechterung der Gewässer zu verhindern. Eine Befreiung vom Nicht-Verschlechterungs-Prinzip kann nur gewährt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind , einer davon ist der Nachweis eines überwiegenden öffentlichen Interesses. Nach Ansicht der Kommission hat die Genehmigungsbehörde nicht das übergeordnete Interesse des Projekts bestätigt.

Da das von der regionalen Behörde in der Steiermark gewählte Verfahren Risiken birgt, ein negativer Präzedenzfall für ähnliche Wasserkraftprojekte in Österreich zu sein und die Rechtmäßigkeit der Genehmigung für das Wasserkraftwerk Schwarze Sulm nicht mehr vor einem nationalen Gericht angefochten werden kann, hat die Kommission beschlossen, Österreich vor Gericht zu bringen.

"Wir sehen unsere unermüdliche Arbeit im Kampf für den Erhalt des Naturjuwels Schwarze Sulm bestätigt. Es besteht nun auch große Zuversicht, dass der österreichische Verwaltungsgerichtshof dieser Rechtsansicht folgt und der Amtsbeschwerde des Umweltministers, den wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid von Landeshauptmann Voves aufzuheben, stattgeben wird. Wir ersuchen ferner den Justizminister, das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch in Zusammenhang mit der rechtswidrigen wasserrechtlichen Genehmigung des Landes Steiermark anzukurbeln", so Gerhard Heilingbrunner, ehrenamtlicher Präsident des Umweltdachverbandes dazu.

"Schwere Eingriffe in Naturschutzgebiete müssen ein Tabu beim Ausbau der Wasserkraft sein. Bei der schwarzen Sulm haben sowohl das Umweltministerium als auch die EU die Sachlage klar bewertet. Die steirischen Behörden konnten ihren eigenwilligen Weg nur gehen, weil Umweltorganisationen keine rechtlichen Möglichkeiten haben diese Bescheide anzufechten", zeigt GLOBAL 2000 Energie- und Klimasprecher Johannes Wahlmüller die rechtlichen Missstände auf.

In dieselbe Kerbe schlägt auch Thomas Alge, Jurist und Geschäftsführer des Ökobüro in Österreich: ‘Die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wäre nicht notwendig gewesen, wenn Österreich wie die anderen EU-Staaten das UN-Abkommen über Bürgerbeteiligung (Aarhus Konvention) umgesetzt hätte. Dann hätten die Umweltorganisationen die Sache bereits vor Jahren vor österreichischen Gerichten geklärt. Die Kosten für die Beteiligten und die Umwelt sind jetzt erheblich höher. Das hätte verhindert werden können.’


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /