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Mehr Schutz vor Naturgefahren

Kräfte auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene bündeln

‘Die vergangenen Wochen haben uns wieder einmal die ungeheure Gewalt der Natur schmerzlich vor Augen geführt. Der Schutz der Bevölkerung vor Naturgefahren hat oberste Priorität. Mein Ziel ist es, Österreich Schritt für Schritt sicherer zu machen. Wir müssen hier alle Kräfte auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene bündeln’, erklärte Landwirtschafts- und Umweltminister Niki Berlakovich anlässlich eines Treffens mit dem Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner und Gemeindebund-Präsident Bgm. Helmut Mödlhammer in Wien.



Das integrierte Hochwassermanagement ist eine umfassende Strategie zum Hochwasserschutz. Es geht um die Vorsorge in der Raumplanung, die Vorsorge im Schutzwasserbau und auch die private und betriebliche Vorsorge. Ein weiterer zentraler Aspekt ist das Katastrophenmanagement. Die Plattform www.naturgefahren.at bietet für jeden einzelnen die Information, in welchem Ausmaß er von einem Hochwasser betroffen ist.

Die Gemeinden sind hier zentrale Akteure, denn sie sind Finanziers neben Bund und Ländern, sie betreiben die Schutzeinrichtungen und sie sind die Manager der Flächen ihrer Gemeinden, so erstellen sie etwa die Widmungspläne.



Landwirtschafts- und Umweltminister Niki Berlakovich gibt vor: ‘Unser aller Ziel muss es sein, Schäden durch Hochwässer zu minimieren. Das heißt vor allem auch: keine Neuwidmung in sehr stark bedrohten Flächen. Zudem fordere ich: Kein Bauen in der roten Gefahrenzone – hier soll gemeinsam mit den Ländern ein Weg gefunden werden.’ Zentrale Grundlage für das Hochwassermanagement und vor allem die räumliche Vorsorge sind die Gefahrenzonenpläne. Diese müssen von den Ländern und Gemeinden in der Raumplanung und Bebauung berücksichtigt werden. Neuwidmungen und Neubauten in der roten Zone sollen in Zukunft nicht mehr erfolgen! Das ist das gemeinsame Ziel von Bund, Ländern und Gemeinden.



Gremium ‘Mehr Schutz vor Naturgefahren’

Im Gremium ‘Mehr Schutz vor Naturgefahren’ sind Vertreter aus Bund und Ländern (Raumordnung/Wasserbau), aus dem Gemeindebund und Städtebund sowie der Wissenschaft vertreten. Zu den Themen ‘Kein Bauen/Widmen in Roten Zonen’ und ‘Freihalten von Überflutungsflächen’ wird ein Maßnahmenkatalog ausgearbeitet und den Entscheidungsgremien auf Bundes- und Landesebene zur Verfügung gestellt. Schließlich soll ein umsetzungsfähiges Gesamtpaket bis Herbst vorliegen.



Bund-Länder-Bekenntnis zum Integralen Naturgefahrenmanagement

Bund und Länder bekennen sich zum integralen Naturgefahrenmanagement. Thematisch geht es um eine gemeinsame Betrachtung aller gravitativen Naturgefahren (Hochwasser, Muren, Lawinen, Steinschlag, Rutschungen) in einem Einzugsgebiet. Seit vielen Jahren finden die Schutzmaßnahmen der Wildbach und Lawinenverbauung und der Bundeswasserbauverwaltung im Sinne dieses integralen Naturgefahrenmanagements statt. In einem ‘generellen Projekt’ wird die Gefahrensituation z.B. eines ganzen Tales dargestellt und notwendige Schutzmaßnahmen geplant, die dann sukzessive umgesetzt werden. ‘Damit nicht eine Gemeinde die Zeche für eine andere zahlt, soll das Gremium ‘Mehr Schutz vor Naturgefahren’ ein noch schlagkräftigeres Instrument erarbeiten, mit Hilfe dessen die finanziellen Belastungen der Gemeinden besser verteilt, die Maßnahmen rascher umgesetzt und öffentliche Mittel effizienter eingesetzt werden können’, so Berlakovich abschließend.

Quelle: Lebensministerium


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /