Wasserkraft nutzen und Gewässerökologie verbessern

Trittin präsentiert Leitfaden für Wasserkraftanlagen

Der Leitfaden wurde zusammen mit den Wasserkraftbetreibern und den Umweltverbänden erarbeitet. Eine der zentralen Forderungen ist die Verbesserung der Durchgängigkeit für Fische. Denn die Nutzung der Wasserkraft ist derzeit neben verkehrsbedingten Staustufen eine wesentliche Ursache dafür, dass die Durchgängigkeit von Gewässern, deren natürliche Abflussdynamik und ihre Auen beeinträchtigt sind. "Dass es auch anders geht, das kann an diesem Standort, bei der Wasserkraftanlage Buchenmühle, besichtigt werden", sagte Trittin.

In Deutschland liegt die installierte Gesamtleistung der Wasserkraft derzeit bei rund 4.700 Megawatt. Der Anteil der Energieerzeugung aus Wasserkraft am Stromverbrauch in Deutschland beträgt je nach Niederschlagsmenge zwischen 3,5 und 5,1 Prozent. "Unter den erneuerbaren Energien kommt der Wasserkraft aufgrund der Möglichkeit, Strom nachfragegerecht zu produzieren, eine besondere Bedeutung zu", sagte Trittin. Nach der Windenergie nimmt die Wasserkraft in Deutschland gegenwärtig den zweithöchsten Anteil unter den erneuerbaren Energien ein.

In den Genuss einer erhöhten Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz kommen Wasserkraftanlagen allerdings nur, wenn sie ökologische Verbesserungen im Gewässer hinsichtlich der Durchgängigkeit für Fische und andere Lebewesen, des Mindestwasserabflusses, der Feststoff- oder Stauraumbewirtschaftung oder einer gewässerökologisch ausgerichteten Betriebsweise vornehmen. Wichtige Potenziale für den Ausbau der Wasserkraft liegen daher im Ersatz und in der Modernisierung vorhandener Anlagen, bei gleichzeitiger wesentlicher Verbesserung des ökologischen Zustandes. der Gewässer.

Titelbild der BMU-Broschüre: Leitfaden für die Vergütung von Strom aus Wasserkraft nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz für die Neuerrichtung und Modernisierung von Wasserkraftanlagen Hinweis: Die Broschüre "Leitfaden für die Vergütung von Strom aus Wasserkraft" kann kostenlos beim

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Quelle/Aussendung: Deutsches Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Artikel Online geschaltet von: / Lukas Pawek /