© Peter Leahy pexels.com / Windkraft
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Bundesrat fixiert Aus der nächtlichen Dauerbeleuchtung von Windrädern

Anstatt dem nächtlichen Dauerblinken müssen Windräder künftig nur mehr bei Bedarf beleuchtet werden.

Die Bundesrät:innen befürworteten einstimmig den entsprechenden Antrag in ihrer gestrigen Plenarsitzung. Eine Novellierung des Luftfahrtgesetzes sieht Änderungen bei der "Hindernisbefeuerung" von Luftfahrthindernissen vor. Windräder und andere Anlagen müssen demnach künftig nachts nur noch bei Bedarf beleuchtet werden, also etwa wenn sich ihnen ein Flugobjekt nähert. Für die Umsetzung wird die Austro Control zuständig sein. Der militärische Flugverkehr erhält weiters eine Möglichkeit der Fernschaltung zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /