© OE /Flugzeuge als nachhaltige Investition
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EU-Taxonomie: NGOs bekämpfen "grünes" Label für Flugverkehr

Protect Our Winters Austria und CLAW bekämpfen den Versuch der EU-Kommission, Flugzeuge und Schiffe, die fossile Brennstoffe nutzen, weitestgehend als "grün" zu kennzeichnen.

Die Europäische Kommission wird in einem Antrag von Protect Our Winters Austria und CLAW gemeinsam mit drei weiteren NGOs (Fossielvrij, Dryade und Opportunity Green) dazu aufgefordert, die Einstufung der Luft- und Schifffahrt als "nachhaltige Investition" noch einmal intern zu überprüfen. Ein wichtiger Schritt, da die neue Verordnung die Authentizität der EU-Taxonomie als "Goldstandard" für nachhaltige Finanzen gefährdet. Beharrt die Kommission auf ihrem Standpunkt, ist im nächsten Schritt eine Anfechtung vor dem Gerichtshof der Europäischen Union geplant.

Worum geht es?


* Die EU-Kommission ist im Begriff, unzähligen treibhausgasintensiven Flugzeugen und Schiffen durch eine Änderung der technischen Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltige Aktivitäten ein grünes Investitionslabel zu verleihen.

* Nach den Kriterien der Kommission könnte die Finanzierung von Schiffen und Flugzeugen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, als grünes Investment gekennzeichnet werden, wenn sie bestimmte, viel zu schwach ausgestaltete "Effizienz" Kriterien erfüllen oder mit geringen Anteilen grüner Flugzeugtreibstoffe (Sustainable Aviation Fuels - SAF) fliegen.

* 100% der aktuellen Flugzeugbestellungen von Ryanair, easyJet und Wizz Air sowie 90% der Bestellungen von Airbus können nach diesen Regeln als "best-in-class" angesehen werden.

* Riesige Kreuzfahrtschiffe wie die MSC World Europa, die mit flüssigem Erdgas (Liquified Natural Gas - LNG) betrieben werden, würden nach diesen technischen Kriterien ebenfalls als "nachhaltig" im Sinne der Taxonomie gelten.

* Diese Taxonomie-Regelung sorgt dafür, dass klimaschädliche Flugzeug- und Schiffstypen aufgrund ihrer langen Lebensdauer von 20 - 50 Jahren noch Jahrzehnte weiter betrieben werden, was die EU-Klimaziele für 2030 und 2050 ernsthaft gefährdet.

Die NGOs argumentieren, dass es keine fundierten wissenschaftlichen Belege für diese neuen Kriterien gibt und dass sie möglicherweise die rechtlich bindenden Klimaziele der EU gefährden. Diese Anfechtung ist die jüngste in einer Reihe von Klagen, die gegen die Kommission eingereicht wurden, weil sie Tätigkeiten, die auf fossilen Brennstoffen basieren, unter dem Vorwand, es handle sich um "Übergangstätigkeiten", in die Taxonomie aufgenommen hat.


Moritz Nachtschatt von Protect Our Winters Austria sagte: "Für Österreich ist die Änderung auch in Zusammenhang mit dem Verkehrsaufkommen im Wintertourismus relevant. 2023 sind am Flughafen Innsbruck rund 2300 Flugzeuge aus England, den Niederlanden und Skandinavien mit mehrheitlich Skitourist:innen an Board gelandet. Die Taxonomie Änderung hätte zur Konsequenz, dass auch diese Flüge mehr werden können und dabei grün gelabelt sind. Und das, obwohl es aus und in all diese Länder auch gute Nachtzugverbindungen gibt, die zum Teil direkt ins Skigebiet fahren."

Hiske Arts von der niederländischen NGO Fossielvrij meint: "Die Taxonomie fliegt für die meisten Menschen unter dem Radar - wenn wir sie aber nicht anfechten, wird es künftig möglich sein, Flugzeuge und Schiffe, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, als nachhaltig zu labeln. Das würde bedeuten, dass Geld, das eigentlich für die Bekämpfung der Klimakrise gedacht ist, letztendlich die Klimakatastrophe befeuert, da es die klimaschädliche Luftfahrt- und Schifffahrtsindustrie ermutigt, ihren nicht nachhaltigen Wachstumspfad fortzusetzen."

Elias Van Marcke von Dryade ist überzeugt: "Es ist entscheidend zu bedenken, dass die Taxonomie-Kriterien mit dem 1,5°C-Ziel des Pariser Klimaabkommens übereinstimmen müssen; einer rechtliche Verpflichtung, zu deren Einhaltung diese Kriterien nicht ausreichen."

Carly Hicks, Chief Strategy and Impact Officer & Legal Director bei Opportunity Green, erklärt dazu: "Es ist die schlimmste Art von Greenwashing. Wenn die Kommission die von uns identifizierten Rechtswidrigkeiten nicht behebt, sehen wir uns gezwungen, mit einer Klage vor den Gerichtshof der EU (EuGH) zu ziehen."



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /