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Weltwassertag: Nur 37 % der heimischen Gewässer in gutem Zustand

Ziele der Wasserrahmenrichtlinie in weiter Ferne Mehr Anstrengungen im Gewässerschutz notwendig!

Wien - Seit Veröffentlichung des Entwurfs zum 2. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) im Jänner 2015 ist klar: Gewässerschutz wird in Österreich auf die leichte Schulter genommen. Die Anzahl und Dichte der bis dato durchgeführten sowie der bis 2021 geplanten Sanierungsmaßnahmen wird nicht ausreichen, um den Zielen der EU-Wasserrahmenrichtlinie maßgeblich näher zu kommen. Lediglich 37 % aller heimischen Gewässer befinden sich aktuell in einem guten Zustand - 2027 sollen es laut verbindlicher EU-Wasserrahmenrichtlinie 100 % sein. "Die Wasserrahmenrichtlinie ist eines der wichtigsten Leitinstrumente des nationalen Gewässerschutzes. Doch der derzeit an den Tag gelegte Sanierungsfortschritt ist mehr als dürftig", so Franz Maier, ehrenamtlicher Präsident des Umweltdachverbandes.

Zu viele Belastungen - zu wenige Maßnahmen

Allein aufgrund hydromorphologischer Belastungen besteht für 58 % der heimischen Gewässer das Risiko, bis 2021 den guten ökologischen Zustand zu verfehlen. Mehr als 30.000 nicht-fischpassierbare Querbauwerke, über 2.000 Restwasserstrecken ohne ökologischen Mindestabfluss sowie strukturelle Veränderungen der Ufer- und Sohlbereiche bei 30 % des Gewässernetzes sind hauptverantwortlich für diese prekäre Situation. Nur ein Bruchteil der Belastungen wurde seit 2009 saniert; dennoch sieht auch der 2. NGP zwischen 2015 und 2021 keine maßgebliche Erhöhung der Anzahl an Sanierungen vor. Dazu kommt, dass für eine Vielzahl weiterer aktueller Belastungsthemen bis dato überhaupt keine Maßnahmen geplant sind: "Die Auseinandersetzung mit den bereits sichtbaren Auswirkungen des Klimawandels - von geändertem Abflussverhalten über Temperaturerhöhung bis zu invasiven Neobiota -, das gesamte riesige Problemfeld des Geschiebetransports oder die Schwall- und Sunk-Problematik durch den Kraftwerksbetrieb sind nur einige Beispiele für Belastungen, die völlig unverantwortlich auf die lange Bank geschoben werden. Aus unserer Sicht müssen hier die Anstrengungen erhöht werden. Der Mitteleinsatz zur Umsetzung der Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie muss zumindest auf 240 Mio. Euro verdoppelt werden. Darüber hinaus sollte ein optimierter Fördereinsatz von UFG- und WBFG-Mitteln - allenfalls auch kombiniert - ermöglicht werden, damit eine rasche Umsetzung der Vorgaben zur Verbesserung der Gewässerökologie und des Hochwasserschutzes gewährleistet ist", ergänzt Manuel Hinterhofer, Geschäftsführer des Österreichischen Fischereiverbandes und Vizepräsident des Umweltdachverbandes.

UMWELTDACHVERBAND: Auf verursacherbezogene und umweltökonomische Instrumente setzen!

Mittlerweile ist offensichtlich, dass Österreich unter den gegebenen Bedingungen die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie eindeutig verfehlen wird. In ihrer jüngsten Mitteilung vom 9.3.2015 an das Europäische Parlament und den Rat macht die EU-Kommission erneut klar: Sobald absehbar ist, dass die grundlegenden Maßnahmen nicht ausreichen, den guten Zustand für alle Gewässer bis 2027 zu erreichen, sind die Mitgliedstaaten dazu angehalten, ergänzende Maßnahmen zu erarbeiten. Konkret spricht die Kommission Maßnahmen an, die sich auf das Verursacherprinzip und Artikel 9 der Wasserrahmenrichtlinie beziehen: die Bepreisung von über die reine Wasserver- und Abwasserentsorgung hinausgehenden Wasserdienstleistungen. "Von etlichen WassernutzerInnen - von der E-Wirtschaft bis zum Tourismus - wurden unser Wasser und unsere Gewässer jahrzehntelang gratis gebraucht und verbraucht, während die heimischen Flüsse - wie die aktuelle Lage zeigt - den Preis dafür bezahlen mussten. Die Devise zum Weltwassertag lautet daher: Dieser Missstand muss durch verursacherbezogene und umweltökonomische Instrumente dringend korrigiert werden. Die beste Gelegenheit dafür bieten die anlaufenden Verhandlungen zur Steuerreform im Parlament", so Maier und Hinterhofer abschließend.



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Weitere Infos: Umweltdachverband

Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /