© Dr. Walter Postl
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Schwarze Sulm: erweiterte Strafanzeige gegen LH Voves und höchste Landesbeamte!

Umweltdachverband erstattet ergänzende Strafanzeige in Sachen Amtsmissbrauch gegen LH Voves -- Nach Amtsbeschwerde der obersten Wasserrechtsbehörde und EU-Klagsandrohung wird es strafrechtlich eng

Wien - "Der Umweltdachverband brachte bei der Staatsanwaltschaft Wien eine ergänzende Strafanzeige und weitere Beweismittel zum laufenden Amtsmissbrauchsverfahren gegen den steirischen Landeshauptmann Franz Voves und gegen höchste Landesbeamte ein. Wenn LH Voves das private Kraftwerksvorhaben, mit dem auch Trinkwasser aus der Schwarzen Sulm verscherbelt werden soll, nicht sofort ad acta legt, wird er wahrscheinlich strafrechtliche Konsequenzen tragen müssen", sagt Gerhard Heilingbrunner, ehrenamtlicher Präsident des Umweltdachverbandes.


LH Voves muss sich erweiterter Strafanzeige, Amtsbeschwerde und EU-Klagsandrohung stellen

Wie bereits bekannt, hat LH Voves am 6.9.2013 entgegen den Anweisungen der obersten Wasserrechtsbehörde einen rechtswidrigen Wasserrechtsbescheid für den Bau eines Kraftwerks an der Schwarzen Sulm nach § 21a Wasserrechtsgesetz erlassen. In Reaktion darauf brachte der UWD gegen LH Voves und führende Beamte des Landes eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien ein. Die oberste Wasserrechtsbehörde hatte Mitte Oktober 2013 beim VwGH eine Amtsbeschwerde gegen den rechtswidrigen Bescheid von LH Voves eingebracht. Am 22.11.2013 teilte die EU-Kommission der Republik Österreich und dem Bundesland Steiermark mit, dass in dieser Causa in den nächsten Monaten eine Klage bevorsteht, da Voves offensichtlich wissentlich eine rechtswidrige Verschlechterung des ökologischen sehr guten Zustandes der Schwarzen Sulm durch den Kraftwerks- und Trinkwasserleitungsbau zugunsten einer privaten Gesellschaft gestattet hat.

Verdacht des Amtsmissbrauchs erhärtet


Mit der erweiterten Strafanzeige an die Korruptionsstaatsanwaltschaft wird der Verdacht des Amtsmissbrauchs durch LH Voves & Co. erhärtet. Die aktuellen Beweismittel lassen den Schluss zu, dass die wesentlichen Tatbestandsmerkmale des Amtsmissbrauchs, nämlich die Schadensabsicht an öffentlichen Rechten und der wissentliche Befugnismissbrauch erfüllt wären und somit die Voraussetzungen für eine Anklage nach dem Strafgesetzbuch vorliegen. "Der Umweltdachverband wird die Ergänzungen der Strafanzeige und die Amtsbeschwerde an den VwGH der EU-Kommission übermitteln, da diese Beweismittel auch wichtige Unterlagen im kommenden Klagsverfahren der Kommission vor dem EuGH sein werden. Wenn LH Voves jetzt nicht einlenkt und den Kraftwerksbau abbläst, wird er sich einer Klage vor dem EuGH und einem Strafverfahren stellen müssen", so Heilingbrunner abschließend.

Erweiterte Strafanzeige, EU-Aufforderungsschreiben und Amtsbeschwerde beim VwGH zum Downloaden auf: www.umweltdachverband.at



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Weitere Infos: Umweltdachverband

Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /