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Umweltdachverband bringt Anzeige gegen LH Voves wegen Amtsmissbrauchs in Sachen Schwarze Sulm ein

- Weisungen der Wasserrechtsbehörde ignoriert, Leitfaden für Zustandsbewertung nicht angewendet: dringender Verdacht auf Amtsmissbrauch

Ökologischer Zustand der Sulm muss weiterhin als "Sehr gut" beurteilt werden - Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption muss nun ermitteln

"Wie angekündigt, bringt der Umweltdachverband heute Anzeige bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien gegen den steirischen LH Franz Voves sowie gegen führende Beamte der steirischen Wasserabteilung wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch ein", so Gerhard Heilingbrunner, ehrenamtlicher Präsident des Umweltdachverbandes. Wie berichtet, erließ LH Voves am 4. September 2013 entgegen der eindeutigen Anweisungen der obersten Wasserrechtsbehörde gestützt auf § 21a Wasserrechtsgesetz einen positiven Wasserrechtsbescheid für den Bau des Kleinwasserkraftwerks an der Schwarzen Sulm. "LH Voves tritt die klaren Vorgaben des Wasserrechts, der EU-Wasserrahmenrichtlinie und die Anweisungen der obersten Wasserrechtsbehörde mit Füßen - das Maß ist endgültig voll, jetzt ist die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft am Zug", so Heilingbrunner weiter.

Gesetzeswidriges Handeln von LH Voves muss Konsequenzen haben!

"LH Voves und seine höchsten Beamten haben entgegen der klaren Anweisungen der obersten Wasserrechtsbehörde und trotz zweier anhängiger EU-Vertragsverletzungsverfahren einen positiven Wasserrechtsbescheid in erster Instanz unterschrieben. Darüber hinaus ließ Voves zu, dass seine Wasserbeamten den rechtlich bindenden Leitfaden zur Qualitätszielverordnung für Fließgewässer bewusst falsch anwandten, um den ökologischen Zustand der Schwarzen Sulm von "Sehr gut" auf "Gut" herabzusetzen und das Kraftwerk bauen zu können. Hätte Voves den Leitfaden rechtmäßig berücksichtigt, wäre das Bewertungsergebnis ein völlig anderes gewesen: Der ökologische Zustand der Schwarzen Sulm ist weiterhin eindeutig als "Sehr gut" einzustufen. Denn: Obwohl an der Quelle der Schwarzen Sulm Trinkwasser entnommen wird, bleiben die natürliche Abflusscharakteristik und der sehr gute biologische Zustand erhalten. Aus fachlicher und rechtlicher Sicht ist es völlig unhaltbar, eine Trinkwasserentnahme im Quellbereich als Kriterium für die Einstufung des ökologischen Zustands von Fließgewässern heranzuziehen", erläutert Heilingbrunner.

Öffentliche Interessen müssen gewahrt werden

"Das Lebensministerium und die oberste Wasserrechtsbehörde haben LH Voves außerdem mehrmals nachweislich mitgeteilt, dass das Wasserkraftwerk an der Schwarzen Sulm ihrer Ansicht nach öffentlichen Interessen massiv zuwiderlaufe. Der abweisende Berufungsbescheid im März 2012 wurde vom Verfassungsgerichtshof lediglich aus formalen Gründen behoben, während die inhaltlichen Argumente, die gegen die Erteilung der Bewilligung sprachen - die Untergrabung öffentlicher Interessen - bestehen blieben. Auch in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Nationalratsabgeordneten Christiane Brunner vom 10. September 2013 machte BM Berlakovich erneut klar, dass der "sehr gute" Zustand bereits im erstinstanzlichen Verfahren erhoben wurde und keine Hinweise vorliegen, dass sich daran etwas geändert hätte. Es besteht unserer Ansicht nach daher ganz eindeutig ein begründeter Verdacht auf Amtsmissbrauch, der nun von der Korruptionsstaatsanwaltschaft zu prüfen sein wird", so Heilingbrunner abschließend.



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Weitere Infos: Umweltdachverband

Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /