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Attac am Weltwassertag: Dienstleistungsrichtlinie voller Tücken

EU-Kommission plant Liberalisierung des Trinkwassers durch die Paragraphen-Hintertür

Anlässlich des Weltwassertages warnt Attac Österreich vor zahlreichen unvorhersehbaren Folgen der EU-Dienstleistunsrichtlinie auf die öffentliche Trinkwasserversorgung.

* Die Trinkwasserversorgung ist nicht vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen, da alle Dienstleistungen erfasst sind, die "auf einer wirtschaftlichen Gegenleistung" beruhen (Art. 4, Abs. 1), was beim Trinkwasser - aufgrund der Gebühren - eindeutig der Fall ist. Die Trinkwasserversorgung ist nur vom Herkunftslandprinzip ausgenommen, nicht aber von den Bestimmungen bezüglich der Niederlassungsfreiheit, hier werden den Mitgliedsstaaten folgende Handschellen angelegt.

* Gibt es eine natürliche oder technische Knappheit (wie im Fall der Trinkwasserversorgung - sie ist ein technisches Gebietsmonopol), muss ein "neutrales und transparentes" Verfahren durchgeführt werden (Art. 12). "Das klingt ganz nach Ausschreibungszwang", so Felber. "Es wäre nicht das erste Mal, dass sich die Kommission die Liberalisierung der Trinkwasserversorgung in Angriff nehmen möchte. Da sie bisher am breiten Wiederstand von
Parlament, Mitgliedsstaaten und Regionen gescheitert ist, versucht sie es nun offenbar durch die Hintertür", so Felber.

In die gleiche Kerbe schlägt Art. 15, Abs. 2a, wonach die "mengenmäßige Beschränkung" der Dienstleistungsanbieter grundsätzlich eine ungerechtfertigte Niederlassungshürde darstellt und in einem EU-weiten Verfahren überprüft werden muss.

* Weiters darf die Zulassung (Ausschreibung) nicht auf gemeinnützige Unternehmen begrenzt werden, da keine Anforderungen bezüglich der Rechtsform der Unternehmen gestellt werden dürfen (Art. 15, Abs. 2b). "Dieser Passus könnte es Gemeinden und Städten unmöglich machen, profitorientierte Aktiengesellschaften aus der Trinkwasserversorgung auszuschließen", so Felber.

* Schließlich ist die mehrheitliche öffentliche Kontrolle von kommunalen Trinkwasserversorgern oder globalen Multi-Utility-Playern (z. B. 51%) in Gefahr, weil auch keine Anforderungen bezüglich der "Beteiligung am Gesellschaftsvermögen" gestellt werden dürfen (Art. 15, Abs. 3c). "Das erinnert uns schmerzlich an die aktuellen GATS-Verhandlungen, in denen die EU von zahlreichen Ländern die Aufhebung solcher 51%-Klauseln vor allem im Energie- und Telekombereich fordert", so Felber.

"In Summe gefährden zahlreiche Stellen der EU-Dienstleistungsrichtlinie die öffentliche Trinkwasserversorgung. Die Kommission lässt nicht locker beim Versuch, alle Bereiche der Daseinsvorsorge dem Wettbewerb zu unterwerfen. Gelingt es ihr nicht offen, versucht sie es durch die Hintertür. Der Weltwassertag sollte zum Anlass genommen werden, die Liberalisierungs- und Wettbewerbslogik einer Politik pro öffentliche Güter und Dienstleistungen unterzuordnen", so Felber abschließend



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Weitere Infos: ATTAC Austria

Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /