Wir sind enttäuscht und wütend über diese Verwaltungsrichter!
Einerseits hatten wir in unserer auf über 600 Mitglieder angewachsenen Bürgerinitiative von Anfang an befürchtet, daß wir beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München und beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig keine Richter finden würden, die die Tragweite der atomaren Gefahren verstehen. Andrerseits macht es uns wütend, daß auch die Leipziger Richter blind den Sicherheitsbehauptungen der Bundesbehörde folgen und das Münchner Urteil bestätigen. Formal hat heute das Bundesverwaltungsgericht bekannt gegeben, daß sie die Beschwerde unserer Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision zurückweisen.
Auch die Richter Sailer, Herbert und Krauß am Leipziger Bundesverwaltungsgericht schließen die Augen vor der gesamten Terrorgefahr. Sie sehen nicht, daß zum Beispiel die Bundesbehörden noch im Dezember 2005 in München die Sicherheit der neuen Atommüll-Lager auch damit begründet haben, daß der Bund mit dem Luftsicherheitsgesetz Vorsorge gegen gezielte Flugzeugabstürze getroffen habe. Dieses Luftsicherheitsgesetz wurde bekanntermaßen wenige Wochen später vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und außer Kraft gesetzt. Die Leipziger Richter folgen vertrauensselig den Münchner Behauptungen, daß die dünne Zwischenlagerhalle und die Castoren mit 45 cm Wandstärke dem Angriff von Terroristen mit Sprengstoff oder Panzerfäusten Stand hielte. In den letzten Wochen haben aber die Israelis schmerzlich erfahren, daß die Hisbollahkämpfer Panzerfäuste haben, mit denen auch eine ein Meter starke Panzerung durchschlagen wird.
In München sind die Richter ohne eigene Sachbeurteilung blind den Sicherheitsbehauptungen der Bundesbehörde gefolgt und die Leipziger Richter haben sich dem verantwortungslos angeschlossen. "Wofür brauchen wir dann überhaupt noch Gerichte, wenn diese blind den Behörden glauben?"
Die im Gundremminger Zwischenlager abgestellten Castoren schließen eine ungeheure tödliche Radioaktivität ein. Ein einziger Castor beinhaltet vergleichsweise so viel langdauernde Strahlung wie in Tschernobyl insgesamt frei gesetzt wurde.
Wir werden jetzt auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung entscheiden, wie wir weiter machen. Der Vorstand wird den Klägern und den Mitgliedern empfehlen, den Weg zum Bundesverfassungsgericht zu gehen.
Am kommenden Sonntag, 3. September 06, werden wir um 15 Uhr unsere Empörung mit einer angemeldeten öffentlichen Protestmahnwache vor dem Haupttor des AKW Gundremmingen ausdrücken
Raimund Kamm (Vorstand)
FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager
und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V.
Luitpoldstraße 26, 86157 Augsburg
T. 0821-541936 (F. -541946) Kamm@gmx.de
Unterstützt von der Ärzteorganisation IPPNW
Auch die Richter Sailer, Herbert und Krauß am Leipziger Bundesverwaltungsgericht schließen die Augen vor der gesamten Terrorgefahr. Sie sehen nicht, daß zum Beispiel die Bundesbehörden noch im Dezember 2005 in München die Sicherheit der neuen Atommüll-Lager auch damit begründet haben, daß der Bund mit dem Luftsicherheitsgesetz Vorsorge gegen gezielte Flugzeugabstürze getroffen habe. Dieses Luftsicherheitsgesetz wurde bekanntermaßen wenige Wochen später vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und außer Kraft gesetzt. Die Leipziger Richter folgen vertrauensselig den Münchner Behauptungen, daß die dünne Zwischenlagerhalle und die Castoren mit 45 cm Wandstärke dem Angriff von Terroristen mit Sprengstoff oder Panzerfäusten Stand hielte. In den letzten Wochen haben aber die Israelis schmerzlich erfahren, daß die Hisbollahkämpfer Panzerfäuste haben, mit denen auch eine ein Meter starke Panzerung durchschlagen wird.
In München sind die Richter ohne eigene Sachbeurteilung blind den Sicherheitsbehauptungen der Bundesbehörde gefolgt und die Leipziger Richter haben sich dem verantwortungslos angeschlossen. "Wofür brauchen wir dann überhaupt noch Gerichte, wenn diese blind den Behörden glauben?"
Die im Gundremminger Zwischenlager abgestellten Castoren schließen eine ungeheure tödliche Radioaktivität ein. Ein einziger Castor beinhaltet vergleichsweise so viel langdauernde Strahlung wie in Tschernobyl insgesamt frei gesetzt wurde.
Wir werden jetzt auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung entscheiden, wie wir weiter machen. Der Vorstand wird den Klägern und den Mitgliedern empfehlen, den Weg zum Bundesverfassungsgericht zu gehen.
Am kommenden Sonntag, 3. September 06, werden wir um 15 Uhr unsere Empörung mit einer angemeldeten öffentlichen Protestmahnwache vor dem Haupttor des AKW Gundremmingen ausdrücken
Raimund Kamm (Vorstand)
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