Verbringung von Abfällen und Kampf gegen Umweltstraftaten: Parlament und EU-Staaten einig über neue Regeln
Zum einen geht es um neue Regeln für die Verbringung von Abfällen. Diese Regeln sollen verhindern, dass die EU ihre ökologischen Herausforderungen in Drittländer exportiert. Die Ausfuhr von Kunststoffabfällen aus der EU in Nicht-OECD-Länder wird verboten. Nur wenn strenge Umweltauflagen erfüllt sind, dürfen einzelne Länder diese Abfälle fünf Jahre nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften noch in Empfang nehmen. EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius erklärte zur Einigung zum Kampf gegen Umweltkriminalität: „Umweltkriminalität verursacht verheerende Schäden für unsere Umwelt, schadet unserer Gesundheit und unserer Wirtschaft. Zu lange haben Kriminelle von schwachen Sanktionen und mangelnder Durchsetzung profitiert.“