Schweiz: Ein erster Schritt zur Kostenwahrheit von Atomkraft
Schweiz– Jetzt ist zumindest teilweise Schluss mit der Atomstromproduktion auf Staatskosten: Der Schweizer Bundesrat hat die revidierte Stilllegungs– und Entsorgungsfondsverordnung verabschiedet und macht einen Schritt in Richtung Kostenwahrheit. Ein Sicherheitszuschlag von 30% soll die Fehlfinanzierung verringern. Damit wird der Atomstrom teurer – würden allerdings alle Atomstromkosten internalisiert, würde sich der Atomstrompreis auf 36 Rappen pro Kilowattstunden erhöhen. Die Schweizerische Energie–Stiftung SES ermuntert den Bundesrat, alle Kosten der AKW zu internalisieren.
Die Stilllegungs– und Entsorgungsfondverordnung (SEFV) regelt die Finanzierung der Kosten der Stilllegung der Schweizer AKW und der Entsorgung radioaktiver Abfälle. Bis heute wurden die Kosten schöngerechnet, keine Reserven eingebaut und unrealistisch hohe Zinsen angenommen. Mit der Einführung eines Sicherheitszuschlages in der revidierten Verordnung sorgt der Bundesrat zumindest teilweise für Abhilfe.
Sicherheitszuschlag zu klein
Ein Sicherheitszuschlag von 30% auf die berechneten Kosten soll die Finanzlücke verringern, die später anzufallen droht. Die Einführung eines Kostenzuschlages ist positiv zu werten, allerdings viel zu tief: Die Schweizerische Energie–Stiftung SES hat in ihrer Antwort zur Vernehmlassung einen Zuschlag von 100% gefordert. Denn: Die Stilllegung von Atomkraftwerken und die Entsorgung radioaktiver Abfälle sind zwei langwierige Vorhaben (Stilllegung bis zu 20 Jahren, die Entsorgung über mehrere Generationen), mit denen niemand Erfahrung hat – es gibt weltweit nur wenig zurückgebaute AKW und kein einziges Lager für hochradioaktiven Müll.
Weitere Kritikpunkte der Revision lassen sich der Vernehmlassungsantwort der SES entnehmen.
Atomstrom deckt seine Kosten weiterhin nicht
Der Atomstrom wird trotz Verbesserungen in der Stilllegungs– und Entsorgungsfondsverordnung weiterhin direkt oder indirekt subventioniert. Wären etwa die Betreiber adäquat versichert, würden die Prämien den Atomstrompreis massiv verteuern. Die bestehende Haftpflicht deckt die finanziellen Folgen eines möglichen Unfalls nur zu einem Bruchteil, bei einem schweren Unfall in einem Schweizer AKW müsste der Bund respektive die SteuerzahlerInnen aufkommen.
Würden alle direkten und indirekten Subventionen berücksichtigt, würde der Atomstrompreis auf 36 Rp/kWh ansteigen (mittleres Szenario der SES–Studie über die Vollkosten der Atomenergie).
Die Schweizerische Energie–Stiftung SES ist erfreut, dass der Bundesrat bemüht ist, Kostenwahrheit bei Atomstrom herzustellen und ermuntert den Bundesrat, auch alle weiteren Atomstromkosten zu internalisieren.
Die Stilllegungs– und Entsorgungsfondverordnung (SEFV) regelt die Finanzierung der Kosten der Stilllegung der Schweizer AKW und der Entsorgung radioaktiver Abfälle. Bis heute wurden die Kosten schöngerechnet, keine Reserven eingebaut und unrealistisch hohe Zinsen angenommen. Mit der Einführung eines Sicherheitszuschlages in der revidierten Verordnung sorgt der Bundesrat zumindest teilweise für Abhilfe.
Sicherheitszuschlag zu klein
Ein Sicherheitszuschlag von 30% auf die berechneten Kosten soll die Finanzlücke verringern, die später anzufallen droht. Die Einführung eines Kostenzuschlages ist positiv zu werten, allerdings viel zu tief: Die Schweizerische Energie–Stiftung SES hat in ihrer Antwort zur Vernehmlassung einen Zuschlag von 100% gefordert. Denn: Die Stilllegung von Atomkraftwerken und die Entsorgung radioaktiver Abfälle sind zwei langwierige Vorhaben (Stilllegung bis zu 20 Jahren, die Entsorgung über mehrere Generationen), mit denen niemand Erfahrung hat – es gibt weltweit nur wenig zurückgebaute AKW und kein einziges Lager für hochradioaktiven Müll.
Weitere Kritikpunkte der Revision lassen sich der Vernehmlassungsantwort der SES entnehmen.
Atomstrom deckt seine Kosten weiterhin nicht
Der Atomstrom wird trotz Verbesserungen in der Stilllegungs– und Entsorgungsfondsverordnung weiterhin direkt oder indirekt subventioniert. Wären etwa die Betreiber adäquat versichert, würden die Prämien den Atomstrompreis massiv verteuern. Die bestehende Haftpflicht deckt die finanziellen Folgen eines möglichen Unfalls nur zu einem Bruchteil, bei einem schweren Unfall in einem Schweizer AKW müsste der Bund respektive die SteuerzahlerInnen aufkommen.
Würden alle direkten und indirekten Subventionen berücksichtigt, würde der Atomstrompreis auf 36 Rp/kWh ansteigen (mittleres Szenario der SES–Studie über die Vollkosten der Atomenergie).
Die Schweizerische Energie–Stiftung SES ist erfreut, dass der Bundesrat bemüht ist, Kostenwahrheit bei Atomstrom herzustellen und ermuntert den Bundesrat, auch alle weiteren Atomstromkosten zu internalisieren.