Schluss mit den Blockaden der Energiewende
Köln–. Die erneute Verschiebung einer Entscheidung über steuerliche Anreize für Effizienzinvestitionen im Gebäudebestand durch den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat stößt auf scharfe Kritik bei der Industrie. „Wir brauchen jetzt eine positive Entscheidung, damit für die privaten Investoren, aber auch unsere Industrie Planungssicherheit entsteht. Die jetzige Blockade der Energiewende im Gebäudebestand gefährdet die Märkte für Effizienz und erneuerbare Energien im Gebäudebereich, aber auch die Klima– und Ressourcenschutzziele der Bundesregierung„, so Klaus Jesse, Präsident des Bundesindustrieverbands Deutschland Haus–, Energie– und Umwelttechnik e.V., BDH, anlässlich der Mitgliederversammlung des BDH in Frankfurt.
Der Verband rechnet vor, dass alleine durch eine 30–prozentige Einsparung des Endenergieverbrauchs im Gebäudebestand rund 184 TWh an Energie in Deutschland eingespart werden könnten. Dies entspricht im Übrigen der Leistung von 80 Prozent der deutschen Atomkraftwerke. Diese Einsparung würde den klimaneutralen Ausstieg aus der Kernenergie erst ermöglichen, denn die durch die Einsparungen freiwerdenden fossilen Energien könnten in Gaskraftwerken verstromt werden. Dadurch könnten die befürchteten Stromlücken geschlossen werden. „Wer die Energiewende wirklich will, muss diese enormen Einsparpotenziale im Gebäudebestand jetzt und beschleunigt heben„, so der Präsident des BDH.
Der BDH fordert im Rahmen der Diskussion über den Gesetzentwurf für die steuerliche Abschreibung inhaltliche Änderungen. „Die derzeit im Raum stehenden Vorgaben des Gesetzentwurfs der Bundesregierung erfordern ein Investitionsvolumen für die energetische Sanierung eines 150 m2–Hauses von 50.000 bis 80.000 Euro. Dies könnten höchstens 5 Prozent der potenziellen Investoren mit sehr hohen Einkommen bezahlen. Das Gros der Eigentümer bliebe damit außen vor. Weder kann damit die Energiewende geschafft werden, noch wäre das Programm sozial ausgewogen„, betont Klaus Jesse. Er fordert daher die Einbeziehung der energetischen Teilsanierungen. Mit einem Investitionsvolumen von 10.000 bis 25.000 Euro würden bereits Energieeinsparungen im Gebäude von 30 Prozent und mehr erreicht. Solche Investitionsvolumina könnten geschätzt 50 bis 60 Prozent der über 10 Millionen Gebäudeeigentümer stemmen.
Solche Teilsanierungen müssten sofort und unwiderruflich steuerlich begünstigt werden und nicht, wie jetzt im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen, unbedingt in dem teuren Neubaustandard minus 15 Prozent münden.
Der BDH kritisiert die Haltung der Finanzpolitiker, die bei einem solchen Steuerprogramm von verlorenen Zuschüssen bei Bund und Ländern ausgehen. Der Verband sieht im Gegenteil Steuermehreinnahmen für Bund und Länder durch positive volkswirtschaftliche Effekte, die energetische Sanierungen von Gebäuden mit sich bringen.
Eine wesentliche Ursache dieser positiven volkswirtschaftlichen Effekte ist der sehr hohe Inlandsanteil bei der Produktion und Installation moderner Energiespartechnik in Gebäuden. Die deutsche Industrie hält bei modernen Heizungen einen Marktanteil von 85 Prozent in Deutschland; umgesetzt werden die Modernisierungsmaßnahmen vom heimischen Handwerk. Erfahrungen mit den Förderprogrammen der KfW–Förderbank und dem Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien zeigen, dass je eingesetzten Förder–Euro über acht Euro an Investitionen ausgelöst werden.
Der Verband rechnet vor, dass alleine durch eine 30–prozentige Einsparung des Endenergieverbrauchs im Gebäudebestand rund 184 TWh an Energie in Deutschland eingespart werden könnten. Dies entspricht im Übrigen der Leistung von 80 Prozent der deutschen Atomkraftwerke. Diese Einsparung würde den klimaneutralen Ausstieg aus der Kernenergie erst ermöglichen, denn die durch die Einsparungen freiwerdenden fossilen Energien könnten in Gaskraftwerken verstromt werden. Dadurch könnten die befürchteten Stromlücken geschlossen werden. „Wer die Energiewende wirklich will, muss diese enormen Einsparpotenziale im Gebäudebestand jetzt und beschleunigt heben„, so der Präsident des BDH.
Der BDH fordert im Rahmen der Diskussion über den Gesetzentwurf für die steuerliche Abschreibung inhaltliche Änderungen. „Die derzeit im Raum stehenden Vorgaben des Gesetzentwurfs der Bundesregierung erfordern ein Investitionsvolumen für die energetische Sanierung eines 150 m2–Hauses von 50.000 bis 80.000 Euro. Dies könnten höchstens 5 Prozent der potenziellen Investoren mit sehr hohen Einkommen bezahlen. Das Gros der Eigentümer bliebe damit außen vor. Weder kann damit die Energiewende geschafft werden, noch wäre das Programm sozial ausgewogen„, betont Klaus Jesse. Er fordert daher die Einbeziehung der energetischen Teilsanierungen. Mit einem Investitionsvolumen von 10.000 bis 25.000 Euro würden bereits Energieeinsparungen im Gebäude von 30 Prozent und mehr erreicht. Solche Investitionsvolumina könnten geschätzt 50 bis 60 Prozent der über 10 Millionen Gebäudeeigentümer stemmen.
Solche Teilsanierungen müssten sofort und unwiderruflich steuerlich begünstigt werden und nicht, wie jetzt im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen, unbedingt in dem teuren Neubaustandard minus 15 Prozent münden.
Der BDH kritisiert die Haltung der Finanzpolitiker, die bei einem solchen Steuerprogramm von verlorenen Zuschüssen bei Bund und Ländern ausgehen. Der Verband sieht im Gegenteil Steuermehreinnahmen für Bund und Länder durch positive volkswirtschaftliche Effekte, die energetische Sanierungen von Gebäuden mit sich bringen.
Eine wesentliche Ursache dieser positiven volkswirtschaftlichen Effekte ist der sehr hohe Inlandsanteil bei der Produktion und Installation moderner Energiespartechnik in Gebäuden. Die deutsche Industrie hält bei modernen Heizungen einen Marktanteil von 85 Prozent in Deutschland; umgesetzt werden die Modernisierungsmaßnahmen vom heimischen Handwerk. Erfahrungen mit den Förderprogrammen der KfW–Förderbank und dem Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien zeigen, dass je eingesetzten Förder–Euro über acht Euro an Investitionen ausgelöst werden.