Sachbezug für Elektroautos entfällt, Elektroautos sind vorsteuerabzugsfähig
Für Elektroautos entfällt der Sachbezug. (jedoch nur für Elektroautos und nicht für Hybridfahrzeuge). Weiters sind Elektroautos vorsteuerabzugsfähig!
Beim Vorsteuerabzug ist jedoch die „Luxustangente„ zu beachten. Dies bedeutet, dass ein Vorsteuerabzug nur für Anschaffungskosten bis Euro 40.000,–– zusteht.
Wenn also ein Elektroauto 60.000,– Euro kostet, dürfen nur Anschaffungskosten von 40.000,– Euro angesetzt werden. Der Vorsteuerabzug kann auch nur von diesem Betrag berechnet werden. Wenn der PKW über 80.000,– Euro kostet, (d.h. mehr als 50 % der Kosten nicht abzugsfähig sind) kann gar kein Vorsteuerabzug mehr in Anspruch genommen werden.
Für die Elektromobilität kann dies einen richtigen Anschub bedeuten.
Beim Vorsteuerabzug ist jedoch die „Luxustangente„ zu beachten. Dies bedeutet, dass ein Vorsteuerabzug nur für Anschaffungskosten bis Euro 40.000,–– zusteht.
Wenn also ein Elektroauto 60.000,– Euro kostet, dürfen nur Anschaffungskosten von 40.000,– Euro angesetzt werden. Der Vorsteuerabzug kann auch nur von diesem Betrag berechnet werden. Wenn der PKW über 80.000,– Euro kostet, (d.h. mehr als 50 % der Kosten nicht abzugsfähig sind) kann gar kein Vorsteuerabzug mehr in Anspruch genommen werden.
Für die Elektromobilität kann dies einen richtigen Anschub bedeuten.