PowerShift: Folgen des EU Austritts aus dem Energiecharta–Vertrag
Sie kommt zu dem Ergebnis, dass EU–Mitgliedsstaaten mit hoher Wahrscheinlichkeit für die Umsetzung von verbindlichen EU–Vorgaben unter dem ECT zur Verantwortung gezogen werden können.
Der deutsche Energiekonzern RWE will von den Niederlanden 1,4 Milliarden Euro Entschädigung für den Kohleausstieg bis 2030 und klagt deshalb vor einem internationalen Schiedsgericht. Möglich wird dieser Angriff auf den Klimaschutz durch den Energiecharta–Vertrag. Er gibt Energiekonzernen die Möglichkeit horrende Schadensersatzforderungen zu stellen, wenn Regierungen ernsthafte Maßnahmen gegen den Klimawandel ergreifen wollen. So heizt der Energiecharta–Vertrag den Klimawandel immer weiter an und lässt die Kosten für dessen Bekämpfung steigen. Das Oberlandesgericht Köln hat die ECT–Klage zwar Anfang September 2022 für unzulässig erklärt. Aber RWE ist inzwischen in Berufung gegangen und könnte die Klage auch dann fortsetzen, wenn sie nach deutschem und europäischem Recht illegal ist.
Neue Untersuchungen haben gezeigt, dass fossile Investitionen von fast 350 Milliarden Euro in der EU, Großbritannien und der Schweiz durch den Energiecharta–Vertrag vor Klimaschutzmaßnahmen geschützt werden. Das ist mehr als das Doppelte des jährlichen EU–Budgets. Zwar wurde der Vertrag vor kurzem reformiert, aber die Reformen greifen viel zu kurz.
Inzwischen stehen die Chancen gut, dass der Vertrag aufgelöst werden könnte. Immer mehr Länder, darunter Frankreich, Spanien und auch Deutschland, haben sich entschieden aus dem Vertrag auszusteigen. Zudem fordert eine Mehrheit im europäischen Parlament den Austritt der EU aus dem schädlichen Abkommen. PowerShift hat eine E–Mail Aktion an die schwedische Ratspräsidentschaft gestartet, um weiter Druck in diese Richtung zu machen.
Neben dem ECT ermöglichen es viele weitere Abkommen fossilen Investoren, gegen Klimaschutz zu klagen. Deshalb haben über 380 zivilgesellschaftliche Organisationen eine Erklärung veröffentlicht, in der sie angesichts der Klimakrise ein Ende des Investitionsschutzes fordern.
Der deutsche Energiekonzern RWE will von den Niederlanden 1,4 Milliarden Euro Entschädigung für den Kohleausstieg bis 2030 und klagt deshalb vor einem internationalen Schiedsgericht. Möglich wird dieser Angriff auf den Klimaschutz durch den Energiecharta–Vertrag. Er gibt Energiekonzernen die Möglichkeit horrende Schadensersatzforderungen zu stellen, wenn Regierungen ernsthafte Maßnahmen gegen den Klimawandel ergreifen wollen. So heizt der Energiecharta–Vertrag den Klimawandel immer weiter an und lässt die Kosten für dessen Bekämpfung steigen. Das Oberlandesgericht Köln hat die ECT–Klage zwar Anfang September 2022 für unzulässig erklärt. Aber RWE ist inzwischen in Berufung gegangen und könnte die Klage auch dann fortsetzen, wenn sie nach deutschem und europäischem Recht illegal ist.
Neue Untersuchungen haben gezeigt, dass fossile Investitionen von fast 350 Milliarden Euro in der EU, Großbritannien und der Schweiz durch den Energiecharta–Vertrag vor Klimaschutzmaßnahmen geschützt werden. Das ist mehr als das Doppelte des jährlichen EU–Budgets. Zwar wurde der Vertrag vor kurzem reformiert, aber die Reformen greifen viel zu kurz.
Inzwischen stehen die Chancen gut, dass der Vertrag aufgelöst werden könnte. Immer mehr Länder, darunter Frankreich, Spanien und auch Deutschland, haben sich entschieden aus dem Vertrag auszusteigen. Zudem fordert eine Mehrheit im europäischen Parlament den Austritt der EU aus dem schädlichen Abkommen. PowerShift hat eine E–Mail Aktion an die schwedische Ratspräsidentschaft gestartet, um weiter Druck in diese Richtung zu machen.
Neben dem ECT ermöglichen es viele weitere Abkommen fossilen Investoren, gegen Klimaschutz zu klagen. Deshalb haben über 380 zivilgesellschaftliche Organisationen eine Erklärung veröffentlicht, in der sie angesichts der Klimakrise ein Ende des Investitionsschutzes fordern.
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