Polnischer Vorschlag zur Regulierung der neuen Gentechnik ist unzureichend
Die polnische EU-Ratspräsidentschaft hat einen Vorschlag erarbeitet zur Deregulierung von gentechnisch veränderten Pflanzen, die mit den neuen genomischen Techniken (NGT) verändert wurden. Ziel ist es einen Vorschlag zu finden, der akzeptable für die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten ist, um dann in die nächste Phase der Gesetzesänderung, den Trilog einzutreten.
Der polnische Vorschlag basiert auf dem belgischen Vorschlag und beinhaltet nur Änderungen im Bereich der Patentierung. Die Kategorisierung von NGT-Organismen soll weiterhin mit der Grenze von 20 Basenpaare in NGT1 und 2 aufgeteilt werden. Risikoprüfung, Haftungsfragen und Kennzeichnungspflicht entlang der gesamten Lieferkette bleiben unangetastet und sind für NGT 1-Organismen nicht vorgesehen. Genau diese Punkte müssen aber dringend angepasst werden (Siehe Stellungnahme zur neuen Gentechnik: Für eine robuste und wissenschaftlich fundierte NGT-Regulierung vom 19.07.2024).
Auch der Vorschlag im Bereich Patente ist unzureichend und wirft viele Fragen auf. Der polnische Vorschlag sieht vor:
Der Vorschlag der polnischen Ratspräsidentschaft vom 07.01.2025 liegt dem GeN vor. Er wird am 20. Januar in der nächsten Ratsarbeitsgruppe diskutiert.
Der polnische Vorschlag basiert auf dem belgischen Vorschlag und beinhaltet nur Änderungen im Bereich der Patentierung. Die Kategorisierung von NGT-Organismen soll weiterhin mit der Grenze von 20 Basenpaare in NGT1 und 2 aufgeteilt werden. Risikoprüfung, Haftungsfragen und Kennzeichnungspflicht entlang der gesamten Lieferkette bleiben unangetastet und sind für NGT 1-Organismen nicht vorgesehen. Genau diese Punkte müssen aber dringend angepasst werden (Siehe Stellungnahme zur neuen Gentechnik: Für eine robuste und wissenschaftlich fundierte NGT-Regulierung vom 19.07.2024).
Auch der Vorschlag im Bereich Patente ist unzureichend und wirft viele Fragen auf. Der polnische Vorschlag sieht vor:
- Patentiertes NGT 1-Saatgut muss als „patentiert“ oder zum „Patent angemeldet“ gekennzeichnet werden.
- Eine Opt-out-Reglung, wodurch die Länder die Verwendung von patentiertem Saatgut in ihrem Gebiet verbieten dürfen.
Der Vorschlag der polnischen Ratspräsidentschaft vom 07.01.2025 liegt dem GeN vor. Er wird am 20. Januar in der nächsten Ratsarbeitsgruppe diskutiert.