Photovoltaik–Tarifförderung 2018: Tarife für 2018 sind nun veröffentlicht
Die Tarifförderung ist im bundesweit gültigen Ökostromgesetz geregelt. Das Ökostromgesetz besteht seit dem Jahr 2002 und wurde bereits mehrfach novelliert. Die Ökostromtarifförderung gilt für Anlagen die größer als 5 kWp sind. Für den in das Stromnetz eingespeisten Strom wird ein Fördertarif gewehrt. Die Höhe der Einspeisetarife wird jährlich per Verordnung (Ökostromverordnung) geregelt. Nach Vertragsabschluss gelten die Einspeisetarife für 13 Jahre.
Start der Tarifförderung: 9. Jänner 2018 um 17:00 Uhr.
Die Einspeisetarife für Ökostrom aus Photovoltaikanlagen für 2018 sind nun veröffentlicht. Die Einspeisetarife für Ökostrom aus Photovoltaikanlagen (siehe § 6) aus Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung von über 5 kWp bis 200 kWp, die ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht sind, werden wie folgt festgesetzt:
Antragstellung und Vertragsabschluss im Jahr 2018 ……………………… 7,91 Cent/kW
Antragstellung und Vertragsabschluss im Jahr 2019 ……………………… 7,67 Cent/kWh
Als Investitionförderungfür die Errichtung werden zusätzlich 30% der Errichtungskosten (bezogen auf die Engpassleistung der Anlage), höchstens jedoch ein Betrag in Höhe von 250 Euro/kWp gewährt. Der erforderliche Nachweis der Investitionskosten erfolgt durch die Vorlage der Rechnungen über die für die Errichtung notwendigen Kosten an die Ökostromabwicklungsstelle längstens sechs Monate nach Inbetriebnahme.
Reihung der Förderanträge (siehe § 4)
Bei Photovoltaikanlagen gemäß § 6 werden die Förderanträge, die im Zeitraum vom 9. bis zum 16. Jänner 2018 bzw. im Zeitraum vom 9. bis zum 16. Jänner 2019, bei der Ökostromabwicklungsstelle einlangen, nach der Höhe des bei der Antragstellung angegebenen Eigenversorgungsanteils gereiht. Bei gleichem Rang entscheidet der Zeitpunkt der Antragstellung.
Ökostrom Einspeistarifverordnung 2018
Alle Details: PV AUSTRIA
Start der Tarifförderung: 9. Jänner 2018 um 17:00 Uhr.
Die Einspeisetarife für Ökostrom aus Photovoltaikanlagen für 2018 sind nun veröffentlicht. Die Einspeisetarife für Ökostrom aus Photovoltaikanlagen (siehe § 6) aus Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung von über 5 kWp bis 200 kWp, die ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht sind, werden wie folgt festgesetzt:
Antragstellung und Vertragsabschluss im Jahr 2018 ……………………… 7,91 Cent/kW
Antragstellung und Vertragsabschluss im Jahr 2019 ……………………… 7,67 Cent/kWh
Als Investitionförderungfür die Errichtung werden zusätzlich 30% der Errichtungskosten (bezogen auf die Engpassleistung der Anlage), höchstens jedoch ein Betrag in Höhe von 250 Euro/kWp gewährt. Der erforderliche Nachweis der Investitionskosten erfolgt durch die Vorlage der Rechnungen über die für die Errichtung notwendigen Kosten an die Ökostromabwicklungsstelle längstens sechs Monate nach Inbetriebnahme.
Reihung der Förderanträge (siehe § 4)
Bei Photovoltaikanlagen gemäß § 6 werden die Förderanträge, die im Zeitraum vom 9. bis zum 16. Jänner 2018 bzw. im Zeitraum vom 9. bis zum 16. Jänner 2019, bei der Ökostromabwicklungsstelle einlangen, nach der Höhe des bei der Antragstellung angegebenen Eigenversorgungsanteils gereiht. Bei gleichem Rang entscheidet der Zeitpunkt der Antragstellung.
Ökostrom Einspeistarifverordnung 2018
Alle Details: PV AUSTRIA