Österreich verliert seine Vorreiterrolle
Die EU–Kommission verklagt Österreich sowie Polen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen der unvollständigen Umsetzung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) in nationales Recht. Gemäß der Richtlinie müsste seit 9. Juli 2012 unter anderem sichergestellt sein, dass bis 01.01.2021 alle neuen Gebäude (alle öffentlichen Gebäude bis 01.01.2019) so genannte „Nearly Zero Energy Buildings„ sind.
Zwei Jahre nach der Umsetzungsfrist hat keines der beiden Länder ausreichend Maßnahmen in den Bereichen Veröffentlichungspflicht von Energieausweisen, Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz neuer Gebäude und Gebäudeteile sowie der Entwicklung von Niedrigstenergiegebäuden, wie die deutsche Übersetzung für „Nearly Zero Energy Building„ genannt wird, vollständig umgesetzt, erklärte die Kommission am Donnerstag, 10. Juli 2014.
Die Kommission schlägt daher ein tägliches Zwangsgeld von 37.943,10 Euro vor. Dieses ist aber nur dann zu bezahlen, wenn ab der Bestätigung durch den EuGH die Umsetzung noch nicht erfolgt ist. Ab diesem Zeitpunkt würden die täglichen Strafgelder schlagend. Der Gerichtshof entscheidet dann über die endgültige Höhe
EU–Energiekommissar Günther Oettinger erklärte, Energieeffizienz sei wichtig, um die Abhängigkeit von Energieeinfuhren zu verringern und die Versorgungssicherheit zu stärken. Alle EU–Staaten müssten die Rechtsvorschriften erlassen, die für eine rasche Einführung von Energieeffizienzmaßnahmen erforderlich sind. 40 Prozent des Energieverbrauchs in der EU entfielen auf den Gebäudesektor, weshalb dort die größten Einsparungen erzielt werden könnten, so Oettinger. Mit der ordnungsgemäßen Umsetzung und Anwendung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden können die EU–Mitgliedstaaten auf kosteneffiziente Weise bedeutende Energieeinsparungen erzielen und die Treibhausgasemissionen in diesem Bereich vermeiden.
Gebäude haben Auswirkungen auf den langfristigen Energieverbrauch. Die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Richtlinie 2010/31/EU) begründet für die Verbraucher und Bürger das Recht, über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes, das sie kaufen, mieten oder bauen wollen, informiert zu werden, sowie das Recht, sachgerecht über kosteneffiziente Maßnahmen zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes beraten zu werden.
Die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz werden von den Mitgliedstaaten in Übereinstimmung mit den wesentlichen Anforderungen der Richtlinie festgelegt. Ihre Umsetzung und Durchsetzung sind für die schrittweise Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudebestands wichtig. Die Einführung von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden soll auch umweltfreundliche Marktanreize sowohl für die Renovierung bestehender Gebäude als auch für den Bau von Niedrigstenergiegebäuden setzen. Also Gebäude, die aufgrund ausgezeichneter Dämmung, der Ausrichtung zur Sonne, energieeffizienter Heizungs– und Lüftungsanlagen usw. sehr wenig Energie verbrauchen.
Im September 2012 hatte die Kommission bereits ein Aufforderungsschreiben an Österreich zur Umsetzung der Richtlinie gesandt. Eine mit Gründen versehene Stellungnahme folgte an Österreich im September 2013. Derzeit ist die Umsetzung der Richtlinie jedoch noch nicht abgeschlossen. Die EU strebt bis 2020 eine Verringerung des jährlichen Primärenergieverbrauchs um 20 Prozent an.
Niedrigstenergiegebäude ist kein „Nearly Zero Energy Building„
Die englische Originalfassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden spricht von „Nearly Zero Energy Building„, was richtig übersetzt „Nahezu–Null–Energie–Gebäude„ heißt. Passivhaus Austria fordert daher seit langem von den Österreichischen Verhandlern ihre Mogelpackung mit dem
„Niedrigstenergiegebäude„ zu beenden und eine dem österreichischen Know–how Vorsprung und jahrelangen Spitzenposition adäquate Umsetzung der Richtlinie auf die Reihe zu bringen. Die derzeitige Vorgabe Österreichs sieht nämlich einen Primärenergiebedarf (PEB) von 160 kWh/m² BGF (Bruttogeschossfläche) und Jahr ab 2020 vor, was einem Heizwärmebedarf (HWB) von 45 kWh/m² BGF (Bruttogeschossfläche) entsprechen kann. „Österreich versteht unter einem „Nahezu Null Energie Gebäude„ demnach ein Gebäude, welches den doppelten Primärenergiebedarf bzw. den sechsfachen Heizwärmebedarf eines Passivhauses entspricht! Das kann doch nicht ernst gemeint sein„, unterstreicht Günter Lang, Leiter der Passivhaus Austria, die sehr schwache Vorgabe des Nationalen Plans. Viel ambitionierter setzen dies zum Beispiel Dänemark, Litauen, Luxemburg, Irland oder auch Belgien um. Dort beträgt der für 2020 vorgegebene Primärenergiebedarf (PEB) zwischen 70 und 90 kWh/m²BGF (Bruttogeschossfläche) unter Mitberücksichtigung des Haushaltsstroms wohlgemerkt. Österreich läuft so Gefahr, im Europäischen Ranking der Gebäudeeffizienz sich vom ehemaligen Spitzenreiter geradewegs zum künftigen Nachhinker neben Zypern zu entwickeln.
Wie auch die Studie „Analyse des kostenoptimalen Anforderungsniveaus für Wohnungsneubauten in Vorarlberg„ (http://www.energieinstitut.at/?sID=4511) aufgedeckt hat, entspricht der von Österreich der EU vorgelegte Nationale Plan in keiner Weise diesen Anforderungen. Die Kostenoptimalität gemäß EU Vorgabe ergibt sich aus den Gesamtkosten über die Lebensdauer (Bauwerks– und Planungskosten, Kosten für Wartung und Instandhaltung sowie Energie).
Das kostenoptimale Energieniveau liegt demnach auch ohne Förderung bei Gebäuden, die energetisch weit besser sind, als die künftigen Mindestanforderungen gemäß Nationalem Plan. Dessen Primärenergiebedarf (PEB) liegt bei 160 kWh/m²BGF(Bruttogeschossfläche) und Jahr ab 2020. Damit liegt der Wert beim rund Doppelten eines kostenoptimalen Gebäudes, sogar bei sehr moderaten Annahmen. Für Mehrfamilienhäuser erwies sich, dass Passivhäuser (PEB etwa 66 bis 82 kWh/m² BGF und Jahr) dem kostenoptimalen Gebäude mit einem PEB 77 bis 110 kWh/m² BGF und Jahr sehr gut entsprechen.
Die Anforderung liegt, gemäß Nationalem Plan mit 160 kWh/m² BGF und Jahr, bei etwa dem doppelten Wert gegenüber den Kostenoptima. „Damit führen die Vorgaben des Nationalen Plans zwingend zu einer erheblichen Mehrbelastung der Mieter und widersprechen deutlich der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Unter diesem Gesichtspunkt darf es Österreich nicht verwundern, wenn die Europäische Kommission Österreich verklagt und Österreich ein weiteres Mal seine Vorreiterrolle in Europa verliert„, unterstreicht Günter Lang, Leiter der Passivhaus Austria, die Fehlentwicklung in Österreich.
Zwei Jahre nach der Umsetzungsfrist hat keines der beiden Länder ausreichend Maßnahmen in den Bereichen Veröffentlichungspflicht von Energieausweisen, Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz neuer Gebäude und Gebäudeteile sowie der Entwicklung von Niedrigstenergiegebäuden, wie die deutsche Übersetzung für „Nearly Zero Energy Building„ genannt wird, vollständig umgesetzt, erklärte die Kommission am Donnerstag, 10. Juli 2014.
Die Kommission schlägt daher ein tägliches Zwangsgeld von 37.943,10 Euro vor. Dieses ist aber nur dann zu bezahlen, wenn ab der Bestätigung durch den EuGH die Umsetzung noch nicht erfolgt ist. Ab diesem Zeitpunkt würden die täglichen Strafgelder schlagend. Der Gerichtshof entscheidet dann über die endgültige Höhe
EU–Energiekommissar Günther Oettinger erklärte, Energieeffizienz sei wichtig, um die Abhängigkeit von Energieeinfuhren zu verringern und die Versorgungssicherheit zu stärken. Alle EU–Staaten müssten die Rechtsvorschriften erlassen, die für eine rasche Einführung von Energieeffizienzmaßnahmen erforderlich sind. 40 Prozent des Energieverbrauchs in der EU entfielen auf den Gebäudesektor, weshalb dort die größten Einsparungen erzielt werden könnten, so Oettinger. Mit der ordnungsgemäßen Umsetzung und Anwendung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden können die EU–Mitgliedstaaten auf kosteneffiziente Weise bedeutende Energieeinsparungen erzielen und die Treibhausgasemissionen in diesem Bereich vermeiden.
Gebäude haben Auswirkungen auf den langfristigen Energieverbrauch. Die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Richtlinie 2010/31/EU) begründet für die Verbraucher und Bürger das Recht, über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes, das sie kaufen, mieten oder bauen wollen, informiert zu werden, sowie das Recht, sachgerecht über kosteneffiziente Maßnahmen zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes beraten zu werden.
Die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz werden von den Mitgliedstaaten in Übereinstimmung mit den wesentlichen Anforderungen der Richtlinie festgelegt. Ihre Umsetzung und Durchsetzung sind für die schrittweise Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudebestands wichtig. Die Einführung von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden soll auch umweltfreundliche Marktanreize sowohl für die Renovierung bestehender Gebäude als auch für den Bau von Niedrigstenergiegebäuden setzen. Also Gebäude, die aufgrund ausgezeichneter Dämmung, der Ausrichtung zur Sonne, energieeffizienter Heizungs– und Lüftungsanlagen usw. sehr wenig Energie verbrauchen.
Im September 2012 hatte die Kommission bereits ein Aufforderungsschreiben an Österreich zur Umsetzung der Richtlinie gesandt. Eine mit Gründen versehene Stellungnahme folgte an Österreich im September 2013. Derzeit ist die Umsetzung der Richtlinie jedoch noch nicht abgeschlossen. Die EU strebt bis 2020 eine Verringerung des jährlichen Primärenergieverbrauchs um 20 Prozent an.
Niedrigstenergiegebäude ist kein „Nearly Zero Energy Building„
Die englische Originalfassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden spricht von „Nearly Zero Energy Building„, was richtig übersetzt „Nahezu–Null–Energie–Gebäude„ heißt. Passivhaus Austria fordert daher seit langem von den Österreichischen Verhandlern ihre Mogelpackung mit dem
„Niedrigstenergiegebäude„ zu beenden und eine dem österreichischen Know–how Vorsprung und jahrelangen Spitzenposition adäquate Umsetzung der Richtlinie auf die Reihe zu bringen. Die derzeitige Vorgabe Österreichs sieht nämlich einen Primärenergiebedarf (PEB) von 160 kWh/m² BGF (Bruttogeschossfläche) und Jahr ab 2020 vor, was einem Heizwärmebedarf (HWB) von 45 kWh/m² BGF (Bruttogeschossfläche) entsprechen kann. „Österreich versteht unter einem „Nahezu Null Energie Gebäude„ demnach ein Gebäude, welches den doppelten Primärenergiebedarf bzw. den sechsfachen Heizwärmebedarf eines Passivhauses entspricht! Das kann doch nicht ernst gemeint sein„, unterstreicht Günter Lang, Leiter der Passivhaus Austria, die sehr schwache Vorgabe des Nationalen Plans. Viel ambitionierter setzen dies zum Beispiel Dänemark, Litauen, Luxemburg, Irland oder auch Belgien um. Dort beträgt der für 2020 vorgegebene Primärenergiebedarf (PEB) zwischen 70 und 90 kWh/m²BGF (Bruttogeschossfläche) unter Mitberücksichtigung des Haushaltsstroms wohlgemerkt. Österreich läuft so Gefahr, im Europäischen Ranking der Gebäudeeffizienz sich vom ehemaligen Spitzenreiter geradewegs zum künftigen Nachhinker neben Zypern zu entwickeln.
Wie auch die Studie „Analyse des kostenoptimalen Anforderungsniveaus für Wohnungsneubauten in Vorarlberg„ (http://www.energieinstitut.at/?sID=4511) aufgedeckt hat, entspricht der von Österreich der EU vorgelegte Nationale Plan in keiner Weise diesen Anforderungen. Die Kostenoptimalität gemäß EU Vorgabe ergibt sich aus den Gesamtkosten über die Lebensdauer (Bauwerks– und Planungskosten, Kosten für Wartung und Instandhaltung sowie Energie).
Das kostenoptimale Energieniveau liegt demnach auch ohne Förderung bei Gebäuden, die energetisch weit besser sind, als die künftigen Mindestanforderungen gemäß Nationalem Plan. Dessen Primärenergiebedarf (PEB) liegt bei 160 kWh/m²BGF(Bruttogeschossfläche) und Jahr ab 2020. Damit liegt der Wert beim rund Doppelten eines kostenoptimalen Gebäudes, sogar bei sehr moderaten Annahmen. Für Mehrfamilienhäuser erwies sich, dass Passivhäuser (PEB etwa 66 bis 82 kWh/m² BGF und Jahr) dem kostenoptimalen Gebäude mit einem PEB 77 bis 110 kWh/m² BGF und Jahr sehr gut entsprechen.
Die Anforderung liegt, gemäß Nationalem Plan mit 160 kWh/m² BGF und Jahr, bei etwa dem doppelten Wert gegenüber den Kostenoptima. „Damit führen die Vorgaben des Nationalen Plans zwingend zu einer erheblichen Mehrbelastung der Mieter und widersprechen deutlich der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Unter diesem Gesichtspunkt darf es Österreich nicht verwundern, wenn die Europäische Kommission Österreich verklagt und Österreich ein weiteres Mal seine Vorreiterrolle in Europa verliert„, unterstreicht Günter Lang, Leiter der Passivhaus Austria, die Fehlentwicklung in Österreich.