Ökostromgesetz: Ein Tropfen auf den heißen Stein
"Angesichts der Klimakrise hätten wir mutige Schritte erwartet", kommentiert Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft, den Beschluss. Es ist zwar erfreulich, dass die teilweise seit 2016 in der Wartschlange festhängenden Windparks nun mit Förderverträgen bedient werden können, gleichzeitig es jedoch erhebliche Einschnitte bei den Einspeisetarifen. Die Lösung erfolgt jedoch durch einen Vorgriff auf die Fördermittel der Zukunft. Durch den Abbau der Warteschlange werden diese Mittel aufgebraucht. Für neue Projekte gibt es damit wieder keine Perspektive.
Zu bedauern ist, dass für den Abbau der Warteschlange anders als bei der Biomasse oder bei der Photovoltaik keine Sondermittel zur Verfügung gestellt werden, sondern im Ökostromgesetz für das Jahr 2021 vorgesehene Fördermittel vorgezogen werden. Durch den Abbau der Warteschlange werden diese Mittel fast gänzlich aufgebraucht. Für neue Projekte gibt es damit keine Perspektive. Dabei wäre es rechtlich möglich gewesen, die Fördermittel für 2022 vorzuziehen, dann gäbe es Spielraum für jene Windparks, die 2020 und 2021 genehmigt werden. "Das ist schade, angesichts der Klimakrise hätten wir eine Lösung erwartet, die ein deutliches Signal an die Branche gibt, dass die Windkraft nun stark ausgebaut werden soll. So herrscht Unsicherheit, denn es ist unklar, wann die neue Ökostromförderung in Kraft treten wird", so Moidl.
Warteschlange abgebaut Erfreut zeigt sich Stefan Moidl, dass die längst überfällige Novelle des Ökostromgesetzes im Nationalrat beschlossen wurde und die Warteschlange bei Windkraftanlagen nun abgebaut werden kann. Rund 200 fertig genehmigte Windkraftwerke mit einer Leistung von 600 Megawatt können nun mit Förderverträgen versorgt werden. Allerdings wird es deutliche Einschnitte, nämlich bis zu 10 Prozent Abschlag bei der Höhe der Einspeisetarife geben. Dadurch werden viele Betreiber gezwungen sein, ihre Projekte umzuplanen, um einen wirtschaftlichen Betrieb der Windparks gewährleisten zu können. In den nächsten vier Jahren werden die 200 Windräder errichtet werden und können dann 400.000 Haushalte mit sauberem Strom versorgen, was rund zwei Prozent des heimischen Stromverbrauches entspricht.
Ausbau der Windkraft ist aktiver Klimaschutz Aktuell erzeugen in Österreich 1.313 Windkraftwerke mit einer Gesamtleistung von 3.045 MW rund 7 Milliarden kWh Strom. Das ist Strom für mehr als 50% aller Haushalte Österreichs. Dieser Windstrom vermeidet 4,3 Millionen Tonnen CO2. Das ist ungefähr so viel CO2, wie 1,9 Millionen Autos (37% aller Autos Österreichs) ausstoßen. "Bereits heute ist die Einsparung von klimaschädlichen Emissionen durch die Windkraft enorm und die Windkraft stellt einen wichtigen Beitrag zur Lösung des Klimaproblems dar. Mit dem Abbau der Warteschlange kann der jährliche Beitrag der Windkraft zur CO2-Einsparung um rund 900.000 Tonnen gesteigert werden", bekräftigt Moidl und ergänzt: "Angesichts der Dringlichkeit der Klimakrise ist dies nur ein kleiner Tropfen auf den bereits glühenden Stein. Für die Zukunft wird die Politik viel Mut zur Lösung der Klimakrise brauchen."
Rückfragehinweis: IG Windkraft Österreich Martin Jaksch-Fliegenschnee Mobil: 0660/20 50 755 m.fliegenschnee@igwindkraft.at https://www.igwindkraft.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/110/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0016 2019-09-26/06:00
Zu bedauern ist, dass für den Abbau der Warteschlange anders als bei der Biomasse oder bei der Photovoltaik keine Sondermittel zur Verfügung gestellt werden, sondern im Ökostromgesetz für das Jahr 2021 vorgesehene Fördermittel vorgezogen werden. Durch den Abbau der Warteschlange werden diese Mittel fast gänzlich aufgebraucht. Für neue Projekte gibt es damit keine Perspektive. Dabei wäre es rechtlich möglich gewesen, die Fördermittel für 2022 vorzuziehen, dann gäbe es Spielraum für jene Windparks, die 2020 und 2021 genehmigt werden. "Das ist schade, angesichts der Klimakrise hätten wir eine Lösung erwartet, die ein deutliches Signal an die Branche gibt, dass die Windkraft nun stark ausgebaut werden soll. So herrscht Unsicherheit, denn es ist unklar, wann die neue Ökostromförderung in Kraft treten wird", so Moidl.
Warteschlange abgebaut Erfreut zeigt sich Stefan Moidl, dass die längst überfällige Novelle des Ökostromgesetzes im Nationalrat beschlossen wurde und die Warteschlange bei Windkraftanlagen nun abgebaut werden kann. Rund 200 fertig genehmigte Windkraftwerke mit einer Leistung von 600 Megawatt können nun mit Förderverträgen versorgt werden. Allerdings wird es deutliche Einschnitte, nämlich bis zu 10 Prozent Abschlag bei der Höhe der Einspeisetarife geben. Dadurch werden viele Betreiber gezwungen sein, ihre Projekte umzuplanen, um einen wirtschaftlichen Betrieb der Windparks gewährleisten zu können. In den nächsten vier Jahren werden die 200 Windräder errichtet werden und können dann 400.000 Haushalte mit sauberem Strom versorgen, was rund zwei Prozent des heimischen Stromverbrauches entspricht.
Ausbau der Windkraft ist aktiver Klimaschutz Aktuell erzeugen in Österreich 1.313 Windkraftwerke mit einer Gesamtleistung von 3.045 MW rund 7 Milliarden kWh Strom. Das ist Strom für mehr als 50% aller Haushalte Österreichs. Dieser Windstrom vermeidet 4,3 Millionen Tonnen CO2. Das ist ungefähr so viel CO2, wie 1,9 Millionen Autos (37% aller Autos Österreichs) ausstoßen. "Bereits heute ist die Einsparung von klimaschädlichen Emissionen durch die Windkraft enorm und die Windkraft stellt einen wichtigen Beitrag zur Lösung des Klimaproblems dar. Mit dem Abbau der Warteschlange kann der jährliche Beitrag der Windkraft zur CO2-Einsparung um rund 900.000 Tonnen gesteigert werden", bekräftigt Moidl und ergänzt: "Angesichts der Dringlichkeit der Klimakrise ist dies nur ein kleiner Tropfen auf den bereits glühenden Stein. Für die Zukunft wird die Politik viel Mut zur Lösung der Klimakrise brauchen."
Rückfragehinweis: IG Windkraft Österreich Martin Jaksch-Fliegenschnee Mobil: 0660/20 50 755 m.fliegenschnee@igwindkraft.at https://www.igwindkraft.at
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OTS0016 2019-09-26/06:00
Ambitionslose Novelle: Keine zusätzliche Kilowattstunde Kleinwasserkraftstrom
Im Bereich der Kleinwasserkraft wird durch die gestern beschlossene Ökostromgesetznovelle überhaupt keine einzige Kilowattstunde zusätzlich produziert werden. Die einzige für die Kleinwasserkraft relevante Maßnahme ist, dass die Berechnungsmethodik für die Kleinwasserkraftkontingent klar gestellt wird. Damit wird aber nur ein - nach Meinung von Juristen - ohnehin bereits gültiger Rechtszustand verdeutlicht. "Dass diese Klarstellung - auf die unsere Betreiber ja ohnehin bereits Anspruch gehabt hätten - nun als Warteschlangenabbau verkauft wird, kann eigentlich nur unter Wahlkampf verbucht werden!" hält Kleinwasserkraft Österreich Präsident Christoph Wagner fest. Immerhin könnten aber immerhin mehr als 100 Anlagen die derzeit in der Warteliste stehen, spätestens 2020 mit einem Vertrag rechnen. Neue Projekte würden aber voraussichtlich wieder warten müssen. Dies seien keine guten Voraussetzungen für Investitionen, so Wagner, der auch sonst keine substantiellen Änderungen oder Verbesserungen sieht. "Alle Welt spricht von Klimaschutz, wenn es aber dann ans Handeln geht, geschieht wieder wenig bis nichts. Um die selbst gesteckten Ziele zu erreichen müssen wir den Ausbau massiv beschleunigen. Den Willen dazu sehe ich derzeit nicht bei allen!" so Wagner weiter.
Andere Punkte, wie zum Beispiel die längst fällige Neuregelung der Ökostrompauschale für Überschusseinspeiser, sind auch jetzt nicht erfolgt. "Genau wie das Thema der Kontingentsberechnung hätte dies bereits durch eine Klarstellung durch das zuständige Ministerium bzw. die Ministerin längst erfolgen können." sagt Kleinwasserkraft Österreich Geschäftsführer Paul Ablinger, der meinn, dass es dafür nicht einmal eine Gesetzesnovelle benötigt hätte. Genau wie beim letztwöchigen Steuerpaket bei dem nur die Photovoltaik von der Eigenstromsteuer befreit wurde und die Kleinwasserkraft als traditioneller Überschusseinspeiserin übergangen wurde, herrscht offenbar auch beim Ökostromgesetz Ambitionslosigkeit.
"Wir erwarten uns nun, dass nach der Wahl rasch das dringend notwendige Erneuerbaren Ausbaugesetz verhandelt wird. Hoffentlich wird dabei auch unser Input und jener der anderen Erneuerbaren Verbände ernsthaft mit einbezogen um ein gutes, funktionierendes Gesetz zu schaffen. Die bisher bekannten Entwurfsfragmente weisen nämlich deutlichen Verbesserungsbedarf auf, wenn man die Ziele für 2030 nicht gefährden will!" so Ablinger.
Andere Punkte, wie zum Beispiel die längst fällige Neuregelung der Ökostrompauschale für Überschusseinspeiser, sind auch jetzt nicht erfolgt. "Genau wie das Thema der Kontingentsberechnung hätte dies bereits durch eine Klarstellung durch das zuständige Ministerium bzw. die Ministerin längst erfolgen können." sagt Kleinwasserkraft Österreich Geschäftsführer Paul Ablinger, der meinn, dass es dafür nicht einmal eine Gesetzesnovelle benötigt hätte. Genau wie beim letztwöchigen Steuerpaket bei dem nur die Photovoltaik von der Eigenstromsteuer befreit wurde und die Kleinwasserkraft als traditioneller Überschusseinspeiserin übergangen wurde, herrscht offenbar auch beim Ökostromgesetz Ambitionslosigkeit.
"Wir erwarten uns nun, dass nach der Wahl rasch das dringend notwendige Erneuerbaren Ausbaugesetz verhandelt wird. Hoffentlich wird dabei auch unser Input und jener der anderen Erneuerbaren Verbände ernsthaft mit einbezogen um ein gutes, funktionierendes Gesetz zu schaffen. Die bisher bekannten Entwurfsfragmente weisen nämlich deutlichen Verbesserungsbedarf auf, wenn man die Ziele für 2030 nicht gefährden will!" so Ablinger.
Laues Lüftchen statt starker Rückenwind
GLOBAL 2000 sieht positiv, dass 36 Mio. Euro pro Jahr an zusätzlichen Mitteln für Photovoltaik bereitgestellt werden. Damit kann der Ausbau vorerst fortgesetzt werden. Große Probleme bleiben aber noch ungelöst. So wird etwa beim Windausbau die Förderung nur vorgezogen und nicht aufgestockt. Das ermöglicht zwar einen raschen Abbau der Warteliste, die Mittel fehlen dann aber in den Folgejahren. "Der heutige Beschluss ist kein Grund zum Jubeln. Statt starkem Rückenwind für den Ökostromausbau, weht nur ein laues Lüftchen. Wir begrüßen zwar, dass der Ausbau der Photovoltaik nun weiter fortgesetzt werden kann, viele Probleme bleiben aber ungelöst und werden nur auf später verschoben. Wir brauchen jetzt rasch ein neues Ökostromgesetz, das den Rahmen für einen naturverträglichen Ausbau erneuerbarer Energien ermöglicht", sagt Johannes Wahlmüller, Klima- und Energiesprecher von GLOBAL 2000.
Alle Parteien haben im Wahlkampf angegeben, dass wir bis 2030 in der Stromversorgung zu 100 % auf erneuerbare Energie setzen wollen. Derzeit ist Österreich aber nicht auf dem Weg, dieses Ziel zu erreichen. Das Ökostromgesetz ist das zentrale Instrument, um den Ausbau naturverträglicher erneuerbarer Energien voranzutreiben. Dafür ist ein Zubau in den nächsten zehn Jahren von rund 24 TWh notwendig. Das entspricht im Bereich der Photovoltaik etwa einer Verzehnfachung der derzeitigen Produktion. Neben dem Ausbau erneuerbarer Energie braucht es zudem einen starken Schwerpunkt auf Energieeinsparung und Energieeffizienz. GLOBAL 2000 hat im Rahmen einer Analyse in Österreich ein Potenzial von 13 TWh errechnet. Zum Vergleich: Der gesamte Stromverbrauch Österreichs beträgt 72 TWh. "Um die Ziele zu erreichen, brauchen wir eine Energierevolution, statt Notreparaturen. Es muss rasch ein Ökostromgesetz, das diesen Namen auch verdient, ausgearbeitet und eine neue Initiative für Energiesparen und Energieeffizienz gestartet werden, damit der Ausbau nicht wie bisher einfach vom steigenden Stromverbrauch aufgefressen wird", so Wahlmüller abschließend.
Alle Parteien haben im Wahlkampf angegeben, dass wir bis 2030 in der Stromversorgung zu 100 % auf erneuerbare Energie setzen wollen. Derzeit ist Österreich aber nicht auf dem Weg, dieses Ziel zu erreichen. Das Ökostromgesetz ist das zentrale Instrument, um den Ausbau naturverträglicher erneuerbarer Energien voranzutreiben. Dafür ist ein Zubau in den nächsten zehn Jahren von rund 24 TWh notwendig. Das entspricht im Bereich der Photovoltaik etwa einer Verzehnfachung der derzeitigen Produktion. Neben dem Ausbau erneuerbarer Energie braucht es zudem einen starken Schwerpunkt auf Energieeinsparung und Energieeffizienz. GLOBAL 2000 hat im Rahmen einer Analyse in Österreich ein Potenzial von 13 TWh errechnet. Zum Vergleich: Der gesamte Stromverbrauch Österreichs beträgt 72 TWh. "Um die Ziele zu erreichen, brauchen wir eine Energierevolution, statt Notreparaturen. Es muss rasch ein Ökostromgesetz, das diesen Namen auch verdient, ausgearbeitet und eine neue Initiative für Energiesparen und Energieeffizienz gestartet werden, damit der Ausbau nicht wie bisher einfach vom steigenden Stromverbrauch aufgefressen wird", so Wahlmüller abschließend.
Stillstand abgewendet
Oesterreichs Energie, die Interessenvertretung von Österreichs E-Wirtschaft, appelliert an die Parteien und das zuständige Ministerium unverzüglich weiter am Erneuerbaren Ausbau Gesetz zu arbeiten. "Was wir nach diesem Etappenerfolg nun dringend benötigen, sind solide Rahmenbedingungen für das Generationenprojekt Dekarbonisierung", so Leonhard Schitter, Präsident von Österreichs Energie. "Wir, die heimische E-Wirtschaft, arbeiten bereits intensiv an einer erneuerbaren Stromzukunft - doch ohne breite politische und gesellschaftliche Unterstützung kann dieses Vorhaben nicht gelingen." Schitter verweist in diesem Zusammenhang erneut auf den kürzlich von der E-Wirtschaft vorgeschlagenen Klimapakt, einen Schulterschluss zwischen Wirtschaft, Politik und Bevölkerung zur Transformation des Energiesystems.
Die Kernelemente der nun beschlossenen Ökostrom-Förderungen umfassen folgende Maßnahmen:
Windkraft: Durch das Vorziehen des ÖSG-Kontingents aus 2021 auf 2020 und der Umstellung der Berechnungsmethodik werden zusätzliche Mittel für 2020 mobilisiert. Damit kann die Warteschlange komplett abgebaut werden. Ab 2021 soll ein neues Fördergesetz den raschen Ausbau der Windkraft in Österreich ermöglichen.
Wasserkraft: In der Kleinwasserkraft wird durch die Umstellung der Kontingent-Berechnung ebenfalls ein Abbau der Warteschlange erreicht. Bei der mittleren Wasserkraft ermöglicht die Aufstockung der Fördermittel und die Anpassung der Förderkriterien die Umsetzung lange geplanter Projekte.
Photovoltaik: Durch die Neudotierung der Investitionsförderung wird ein klarer Ausbau-Impuls im Bereich Photovoltaik und Speicher gesetzt. Mit jährlich 36 Millionen Euro für den Zeitraum von 2020 bis 2022 stehen in diesem Bereich nun deutlich mehr Mittel zur Verfügung. Zudem setzt die im Steuerreformgesetz 2020 vorgenommene Streichung der Eigenstromsteuer, einer Abgabe auf selbst erzeugten und selbst verbrauchten Photovoltaik-Strom, Investitionsanreize für Betriebe und Gemeinschaftsanlagen.
Biomasse und Biogas: In den Bereichen Biomasse und Biogas wurden Nachfolge-Regelungen gefunden, die den Weiterbetrieb zahlreicher Erzeugungsanlagen für die nächsten Jahre ermöglichen.
Die Kernelemente der nun beschlossenen Ökostrom-Förderungen umfassen folgende Maßnahmen:
Windkraft: Durch das Vorziehen des ÖSG-Kontingents aus 2021 auf 2020 und der Umstellung der Berechnungsmethodik werden zusätzliche Mittel für 2020 mobilisiert. Damit kann die Warteschlange komplett abgebaut werden. Ab 2021 soll ein neues Fördergesetz den raschen Ausbau der Windkraft in Österreich ermöglichen.
Wasserkraft: In der Kleinwasserkraft wird durch die Umstellung der Kontingent-Berechnung ebenfalls ein Abbau der Warteschlange erreicht. Bei der mittleren Wasserkraft ermöglicht die Aufstockung der Fördermittel und die Anpassung der Förderkriterien die Umsetzung lange geplanter Projekte.
Photovoltaik: Durch die Neudotierung der Investitionsförderung wird ein klarer Ausbau-Impuls im Bereich Photovoltaik und Speicher gesetzt. Mit jährlich 36 Millionen Euro für den Zeitraum von 2020 bis 2022 stehen in diesem Bereich nun deutlich mehr Mittel zur Verfügung. Zudem setzt die im Steuerreformgesetz 2020 vorgenommene Streichung der Eigenstromsteuer, einer Abgabe auf selbst erzeugten und selbst verbrauchten Photovoltaik-Strom, Investitionsanreize für Betriebe und Gemeinschaftsanlagen.
Biomasse und Biogas: In den Bereichen Biomasse und Biogas wurden Nachfolge-Regelungen gefunden, die den Weiterbetrieb zahlreicher Erzeugungsanlagen für die nächsten Jahre ermöglichen.