Nationalrat gibt grünes Licht für Aus der roten Blinklichter
St. Pölten – Der Nationalrat hat vorige WOche einstimmig das Luftfahrtrecht geändert und damit die Einführung der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung ermöglicht. „Die Windbranche freut sich über die breite Zustimmung aller Nationalratsabgeordneten für diese Initiative, durch die das Blinklicht von Windrädern auf ein Minimum reduziert werden kann“, betont Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft, und hofft, dass die Windparks in Österreich bald in der Nacht dunkel bleiben. Nach dem Beschluss im Bundesrat kann diese wichtige Rechtsgrundlage im April in Kraft treten.
In der Sitzung des Nationalrates am 21. März 2024 wurde einstimmig eine Novelle des Luftfahrtgesetzes (LFG) beschlossen und damit die bedarfsgerechte Kennzeichnung von Windrädern rechtlich ermöglicht. Seit etwa 10 Jahren arbeiten die Wind–Branche und die Politik gemeinsam an einer Regelung für die sogenannte bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung. Diese hat zum Ziel, dass die roten Blinklichter im Windpark bei Nacht 99 % der Zeit ausgeschaltet bleiben können. Die Nachtkennzeichnung von Windrädern ist derzeit noch nötig, um Flugobjekte, die in der Nacht und bei schlechter Sicht unterwegs sind, auf die Windräder aufmerksam zu machen. Der Antrag für die Novelle des Luftfahrtgesetzes, die gestern im Nationalrat von allen Abgeordneten einstimmig beschlossen wurde, haben Grüne und ÖVP eingebracht. Die Novelle schafft die rechtliche Grundlage, dass Windräder die Nachtkennzeichnung nur mehr bei Bedarf, also wenn sich ein Flugzeug nähert, aktivieren müssen. „Diese Initiative ermöglicht, die Lichtemissionen von Windrädern auf ein Minimum zu reduzieren“, erklärt Moidl.
Rote Blinklichter können 99 % der Zeit ausgeschaltet werden
Derzeit ist das Dauerblinken in der Nacht noch verpflichtend. Es dient der Flugverkehrssicherheit insbesondere für Kleinflugzeuge, die auf einer niedrigeren Flughöhe unterwegs sind als etwa Passagiermaschinen. Bald soll die Nachtkennzeichnung von Windparks nur mehr dann aktiviert werden, wenn sich auch tatsächlich ein Flugzeug in der Nähe des Windparks befindet. Deutschland und die Niederlande setzen bereits ähnliche Systeme ein. Konkret ist in Österreich eine zentrale Steuerung durch die Flugsicherung der Austro Control über ein Online–Signal geplant. Die Nachtkennzeichnung soll damit automatisiert aus– und eingeschaltet werden. Nachdem nun der Nationalrat die gesetzliche Grundlage geschaffen hat, wird diese Bestimmung nach dem Beschluss im Bundesrat im April in Kraft treten. Bis die Windparks in Österreich nachts aber tatsächlich verdunkelt werden können, sind noch weitere Schritte nötig, etwa eine Luftfahrtverordnung und Änderungen bei den Genehmigungen der Windparks.
Unterstützung und breite Zustimmung zum Windkraft–Ausbau
„Mit der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung wird nun eine Hürde für die Akzeptanz aus dem Weg geräumt und die breite Zustimmung der österreichischen Bevölkerung für den Ausbau der Windkraft gestärkt.“, freut sich Moidl über die kommende Möglichkeit der bedarfsgerechten Kennzeichnung auch in Österreich.
In der Sitzung des Nationalrates am 21. März 2024 wurde einstimmig eine Novelle des Luftfahrtgesetzes (LFG) beschlossen und damit die bedarfsgerechte Kennzeichnung von Windrädern rechtlich ermöglicht. Seit etwa 10 Jahren arbeiten die Wind–Branche und die Politik gemeinsam an einer Regelung für die sogenannte bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung. Diese hat zum Ziel, dass die roten Blinklichter im Windpark bei Nacht 99 % der Zeit ausgeschaltet bleiben können. Die Nachtkennzeichnung von Windrädern ist derzeit noch nötig, um Flugobjekte, die in der Nacht und bei schlechter Sicht unterwegs sind, auf die Windräder aufmerksam zu machen. Der Antrag für die Novelle des Luftfahrtgesetzes, die gestern im Nationalrat von allen Abgeordneten einstimmig beschlossen wurde, haben Grüne und ÖVP eingebracht. Die Novelle schafft die rechtliche Grundlage, dass Windräder die Nachtkennzeichnung nur mehr bei Bedarf, also wenn sich ein Flugzeug nähert, aktivieren müssen. „Diese Initiative ermöglicht, die Lichtemissionen von Windrädern auf ein Minimum zu reduzieren“, erklärt Moidl.
Rote Blinklichter können 99 % der Zeit ausgeschaltet werden
Derzeit ist das Dauerblinken in der Nacht noch verpflichtend. Es dient der Flugverkehrssicherheit insbesondere für Kleinflugzeuge, die auf einer niedrigeren Flughöhe unterwegs sind als etwa Passagiermaschinen. Bald soll die Nachtkennzeichnung von Windparks nur mehr dann aktiviert werden, wenn sich auch tatsächlich ein Flugzeug in der Nähe des Windparks befindet. Deutschland und die Niederlande setzen bereits ähnliche Systeme ein. Konkret ist in Österreich eine zentrale Steuerung durch die Flugsicherung der Austro Control über ein Online–Signal geplant. Die Nachtkennzeichnung soll damit automatisiert aus– und eingeschaltet werden. Nachdem nun der Nationalrat die gesetzliche Grundlage geschaffen hat, wird diese Bestimmung nach dem Beschluss im Bundesrat im April in Kraft treten. Bis die Windparks in Österreich nachts aber tatsächlich verdunkelt werden können, sind noch weitere Schritte nötig, etwa eine Luftfahrtverordnung und Änderungen bei den Genehmigungen der Windparks.
Unterstützung und breite Zustimmung zum Windkraft–Ausbau
„Mit der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung wird nun eine Hürde für die Akzeptanz aus dem Weg geräumt und die breite Zustimmung der österreichischen Bevölkerung für den Ausbau der Windkraft gestärkt.“, freut sich Moidl über die kommende Möglichkeit der bedarfsgerechten Kennzeichnung auch in Österreich.