Marchfeldkogel – Sondermüll– statt Baurestmassendeponie?
Wien– Eine Gefahrensituation für die menschliche Gesundheit muss verhindert werden. so meint der Umweltdachverband. Wie bekannt, soll in der Gemeinde Markgrafneusiedl im Bezirk Gänserndorf ein massives Deponieprojekt mit 60.000 LKW–Fahrten pro Jahr und einer Ablagerung von rund 15.000.000 m3 Bodenaushub sowie 11.000.000 m3 Baurestmassen verwirklicht werden. Anlässlich der morgigen mündlichen UVP–Verhandlung zum sogenannten Projekt "Marchfeldkogel" – die übrigens lediglich in einem vereinfachten (!) UVP–Verfahren abgeführt werden soll und damit etwa nur die Erstellung einer zusammenfassenden Bewertung des Vorhabens anstatt eines Umweltverträglichkeitsgutachtens verlangt – sieht sich der Umweltdachverband mit einem brisanten Fachgutachten des technischen Ingenieurbüros für Umweltschutz von DI Dr. Johann Wimmer konfrontiert. Dieses bringt penibel sämtliche abfalltechnischen Konsequenzen des Deponievorhabens auf den Tisch und damit auch etwas mehr Transparenz über die wahren Absichten der Betreiber. "Der Marchfeldkogel wird demnach keine normale Baurestmassendeponie, sondern wohl eher so etwas wie eine Sondermülldeponie", so Michael Proschek–Hauptmann, Geschäftsführer des Umweltdachverbandes, in einer ersten Reaktion auf das Gutachten.
Gesundheitsgefährdung durch nicht zulässig Abfallarten droht
So enthält der positiv beurteilte Abfallkatalog für die geplante Baurestmassendeponie einige Abfallarten wie Konverterschlacke, Kiesabbrand und Gichtgasschlamm, die aus gutachterlicher Sicht in der Praxis immer Schadstoffgehalte aufweisen werden, die über den Grenzwerten der Deponieverordnung liegen. Daneben sollen Abfallarten deponiert werden, die sich auch aus gutachterlicher Sicht für eine Ablagerung auf einer Baurestmassendeponie als nicht zulässig erweisen, so etwa der Asphalt–Bestandteil Bitumen. Weiters wurde unter der beispielhaften Bezugnahme auf die Substanz HCB, besser bekannt als "Blaukalk", im Gutachten festgehalten, dass ausgestufte gefährliche Abfälle durchaus hohe Gehalte an problematischen Schadstoffen aufweisen können, die methodenbedingt gar nicht erkannt werden und/oder für die es keine Grenzwerte für die Ablagerung in einer Baurestmassendeponie gibt. "Damit kommt das Gutachten zu einer brisanten Aussage: Entsprechend der derzeitigen Rechtslage ist es offenbar möglich, mit Blaukalk kontaminiertes Material auf einer Baurestmassendeponie abzulagern. Diese rechtliche Lücke könnte im konkreten Fall dazu führen, dass auch am Marchfeldkogel derartiges Material landet. Wie das der örtlichen Bevölkerung zu verkaufen ist, überlasse ich dem Konsenswerber. Aus den Erfahrungen in Kärnten und aus reinem Vorsorgeprinzip heraus ist dies jedenfalls massiv abzulehnen. Es bedarf vielmehr der Abführung eines ordentlichen UVP–Genehmigungsverfahrens, da zahlreiche Abfälle die Qualität für eine Reststoff– und Massenabfalldeponien aufweisen", so Proschek–Hauptmann.
Zusätzliche Einwände in Sachen Luftreinhaltung
Neben den massiven abfallrechtlichen Bedenken bleiben nachwievor auch alle Einwände in Sachen Luftreinhaltung aufrecht. "Dass mit dem Vorhaben die Luftschadstoffbelastung direkt und indirekt erhöht wird, ist trotz fragwürdiger Berechnungsmethoden aktenkundig. Das Projektgebiet liegt aber in einem Feinstaubsanierungsgebiet, in dem eigentlich Maßnahmen zur Reduktion der Luftschadstoffbelastung zu ergreifen wären. Vor diesen Hintergrund und vor den massiv negativen abfalltechnischen Konsequenzen und Risiken ist aus unserer Sicht dieses Wolf–im–Schafspelz–Projekt nicht genehmigungsfähig", so Proschek–Hauptmann.
Gesundheitsgefährdung durch nicht zulässig Abfallarten droht
So enthält der positiv beurteilte Abfallkatalog für die geplante Baurestmassendeponie einige Abfallarten wie Konverterschlacke, Kiesabbrand und Gichtgasschlamm, die aus gutachterlicher Sicht in der Praxis immer Schadstoffgehalte aufweisen werden, die über den Grenzwerten der Deponieverordnung liegen. Daneben sollen Abfallarten deponiert werden, die sich auch aus gutachterlicher Sicht für eine Ablagerung auf einer Baurestmassendeponie als nicht zulässig erweisen, so etwa der Asphalt–Bestandteil Bitumen. Weiters wurde unter der beispielhaften Bezugnahme auf die Substanz HCB, besser bekannt als "Blaukalk", im Gutachten festgehalten, dass ausgestufte gefährliche Abfälle durchaus hohe Gehalte an problematischen Schadstoffen aufweisen können, die methodenbedingt gar nicht erkannt werden und/oder für die es keine Grenzwerte für die Ablagerung in einer Baurestmassendeponie gibt. "Damit kommt das Gutachten zu einer brisanten Aussage: Entsprechend der derzeitigen Rechtslage ist es offenbar möglich, mit Blaukalk kontaminiertes Material auf einer Baurestmassendeponie abzulagern. Diese rechtliche Lücke könnte im konkreten Fall dazu führen, dass auch am Marchfeldkogel derartiges Material landet. Wie das der örtlichen Bevölkerung zu verkaufen ist, überlasse ich dem Konsenswerber. Aus den Erfahrungen in Kärnten und aus reinem Vorsorgeprinzip heraus ist dies jedenfalls massiv abzulehnen. Es bedarf vielmehr der Abführung eines ordentlichen UVP–Genehmigungsverfahrens, da zahlreiche Abfälle die Qualität für eine Reststoff– und Massenabfalldeponien aufweisen", so Proschek–Hauptmann.
Zusätzliche Einwände in Sachen Luftreinhaltung
Neben den massiven abfallrechtlichen Bedenken bleiben nachwievor auch alle Einwände in Sachen Luftreinhaltung aufrecht. "Dass mit dem Vorhaben die Luftschadstoffbelastung direkt und indirekt erhöht wird, ist trotz fragwürdiger Berechnungsmethoden aktenkundig. Das Projektgebiet liegt aber in einem Feinstaubsanierungsgebiet, in dem eigentlich Maßnahmen zur Reduktion der Luftschadstoffbelastung zu ergreifen wären. Vor diesen Hintergrund und vor den massiv negativen abfalltechnischen Konsequenzen und Risiken ist aus unserer Sicht dieses Wolf–im–Schafspelz–Projekt nicht genehmigungsfähig", so Proschek–Hauptmann.