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Koexistenz von Solaranlagen und Freilandhühnern ist gesichert

EU hat Änderung des Gesetzes bereits am 21.April beschlossen.

Der heute auf der Titelseite der Kronen Zeitung erschienene Artikel „EU-Groteske um Eier-Verordnung“ ist nicht das Gelbe vom Ei. Denn die darin enthaltene Kritik, wonach Landwirte ein Ei „nicht als Freilandprodukt verkaufen dürfen, wenn auf der Henderlwiese eine PV-Anlage steht“ spiegelt nicht die aktuellen Tatsachen wider: Die Europäische Kommission hat bereits am 21. April beschlossen, dass PV-Solarpanele nun in Außenbereichen von Freilandhaltungssystemen genutzt werden dürfen. Das fördert die Versorgung mit Energie aus erneuerbaren Quellen. Ferner soll die Kennzeichnung von Eiern künftig direkt im landwirtschaftlichen Betrieb erfolgen, was die Rückverfolgbarkeit verbessert. Zudem hat die Kommission ein großflächiges Comeback der „Marmelade“ in die Wege geleitet: Künftig darf auch Gelee, das aus Marillen, Erdbeeren oder anderen Früchten besteht, als "Marmelade" bezeichnet werden. Bisher musste „Marmelade“ auf Zitrusfrüchen basieren.



Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /