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EU: Recht auf Reparatur endlich gesetzlich festgeschrieben

Gut für Konsument*innen und gut für Umwelt

Die EU-Kommission hat gestern mit ihrem Verbraucher*innenpaket zwei Vorschläge für nachhaltigen Konsum vorgestellt: Das Recht auf Reparatur soll endlich gesetzlich festgeschrieben werden. Der Vorschlag für eine Richtlinie über das Recht auf Reparatur war bereits für Juli 2022 geplant und wurde mehrfach verschoben. Im Verbraucherpaket auch enthalten ist ein Vorschlag für eine Green Claims Richtlinie über die behauptete Umweltverträglichkeit von Produkten und Dienstleistungen. Sie soll sicherstellen, dass Unternehmen verlässliche und wissenschaftlich belastbare Informationen über die Umweltfreundlichkeit ihrer Produkte und Dienstleistungen bereitstellen.

EU-Abgeordneter Thomas Waitz: "Reparieren geht über Wegwerfen: Defekte Smartphones, Waschmaschinen oder Kühlschränke sollen standardmäßig repariert und nicht einfach durch ein neues Produkt ersetzt werden. Das Recht auf Reparatur und die Kreislaufwirtschaft gehören untrennbar zusammen. Das ist nicht nur gut für Konsument*innen, sondern auch gut für Klima und Umwelt. Kurzlebige Schrottprodukte verschwinden so vom Markt. Ersatzteile und Anleitungen müssen auch unabhängigen Werkstätten leicht zugänglich und erschwinglich sein, damit Unternehmensriesen wie Apple nicht länger die Regeln für Reparatur diktieren. Das Recht auf Reparatur muss einhergehen mit verpflichtenden Vorgaben zur Nachhaltigkeit von Produkten und einer klaren Kennzeichnung durch ein Reparaturlabel."


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /