© XR Austria / Blockade der Zufahrt in Wien Aspern
© XR Austria / Blockade der Zufahrt in Wien Aspern

Stadtstraße: BVwG schaltete nach Verkündung von Überschallgeschwindigkeit auf Schneckentempo

Überfällige Ausfertigung des Erkenntnisses blockiert Rechtsmittel

Wie die Umweltorganisation VIRUS kritisiert, sei im Änderungsverfahren zur Stadtstraße Aspern die beantragte Ausfertigung des Erkenntnisses des Bundesverwaltungsgerichts immer noch nicht zugestellt worden. Sprecher Wolfgang Rehm "Erst hat man die mündliche Verhandlung auf 18.Februar vorgezogen um der projektwerbenden Stadt Wien maximal entgegenzukommen und unüblicherweise auch sogleich eine sofort wirksame Entscheidung mündlich verkündet. Deren von uns beantragte Ausfertigung lässt nun aber schon seit ebenfalls unüblichen zehn Wochen auf sich warten".

Diese Ausfertigung sei eine Voraussetzung für den nun anstehenden Gang zum Verwaltungsgerichtshof, der somit ausgebremst würde. Bei Projekten dieser Größenordnung sei es üblich, die Entscheidung nach der Verhandlung auszuarbeiten, werde sie hingegen in der Verhandlung getroffen und im Protokoll kurz begründet, so müsse beim erkennenden Senat bereits ausreichend Klarheit darüber herrschen. Der Bearbeitungsumfang sei insgesamt außerdem dadurch limitiert, dass es hier nicht mehr um alle Aspekte der Stadtstraße sondern nur um die beantragten Änderungen, also Baumfällungen sowie Nacht- und Wochenendarbeiten geht. "Nachdem überwiegend die Frage, ob diese zulässig sind und geduldet werden müssen oder nicht im Fokus steht ist gerade hier für die den Parteien zustehenden Rechtsmittel besonders wichtig, diese Entscheidungen nicht erst dann herbeiführen zu können wenn sie keine praktische Relevanz mehr haben können. Die Zeit ist ohnehin knapp, wenn dann noch zusätzlich auf die Bremse gestiegen wird dann ist das nicht fair", so Rehm. Die Optik habe in diesem Beschwerdeverfahren bereits vorher durch das Hinauszögern der Entscheidung um die behördlich aberkannte aufschiebende Wirkung (sie wurde wieder zuerkannt), bei gleichzeitigem Vorziehen einer Verhandlung in der Sache - dafür war sogar das Rathaus als Ort eingeplant gewesen - gelitten. "Bei aller wertschätzenden Hochachtung für das Bundsverwaltungsgericht können wir uns in dieser Causa des Eindrucks einer systematischen Schlagseite zugunsten der Projektwerberin nicht erwehren," so Rehm abschließend.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /