© Bruno Marques Bru auf pixabay / Biergenuss
© Bruno Marques Bru auf pixabay / Biergenuss

Neues Patent auf Gerste und Bier kurz vor Erteilung

Patent auf geringen Gluten-Gehalt würde Gesundheit einschränken

Schiltern/Wien/München – Die Bier-Vielfalt ist immer stärker gefährdet: Das Europäische Patentamt (EPA) steht kurz davor, ein weiteres Patent auf Gerste und Bier für die Firma Carlsberg zu erteilen (EP1727905). Das zeigt eine aktuelle Patentrecherche des internationalen Bündnisses ‚No Patents on Seeds‘, dem auch ARCHE NOAH angehört. Die angebliche ‚Erfindung‘ beruht auf zufälligen genetischen Veränderungen, betroffen sind Geschmack und Haltbarkeit der Gerste. Gleichzeitig werden immer neue Patentanträge auf konventionell gezüchtete Gerste und das daraus hergestellte Bier angemeldet. Betroffen sind auch für die Gesundheit vieler Menschen wichtige Eigenschaften wie ein geringer Gluten-Gehalt. „Die europäische Politik muss solche Patente aufhalten, bevor sich wenige Konzerne immer mehr Macht über unsere Bier in den Gläsern und Nahrungsmittel auf den Tellern sichern!“, fordert Dagmar Urban, Leiterin des Bereichs Politik bei ARCHE NOAH.

Das anstehende Patent von Carlsberg beruht auf zufälligen genetischen Veränderungen der Gerste. Diese bewirken, dass ein üblicherweise vorkommendes Enzym nicht gebildet wird. Dadurch sollen Geschmack und Haltbarkeit des Biers verbessert werden. Laut Patentschrift könnte diese Eigenschaft auch per Gentechnik eingeführt werden. Patentiert werden sollen alle Gerstenpflanzen mit den entsprechenden genetischen Varianten, unabhängig davon, wie diese entstanden sind. Auch die Verwendung der Gerste zum Bierbrauen und das Bier selbst sollen mitpatentiert werden.

„Dieses Gersten-Patent macht deutlich, dass in solchen Patentanträgen der Unterschied zwischen gentechnischen Verfahren und nicht patentierbaren Pflanzen aus konventioneller Zucht systematisch verwischt wird. Wenn diese Grenze nicht eingehalten wird, könnte es in naher Zukunft in Europa keine unabhängige Pflanzenzucht mehr geben“, so Dagmar Urban von ARCHE NOAH. Betroffen sind nicht nur ZüchterInnen, sondern die Zukunft der Lebensmittelerzeugung insgesamt.

Was eine exklusive wirtschaftliche Verwertung der Patente bedeuten kann, zeigt das Beispiel einer zum Patent angemeldeten Gerste von CSIRO: Die größte deutsche Brauerei Radeberger hatte 2016 einen Vertrag mit CSIRO geschlossen. Dafür wurde die Gerste in Australien angebaut und nach Europa importiert. Bei Getränken und Lebensmitteln, die von diesen Pflanzen gewonnen werden, sollte der Gluten-Gehalt deutlich reduziert sein. Dabei stammen die Pflanzen aus konventioneller Zucht und sind nicht gentechnisch verändert. Das Bier sollte für KonsumentInnen, die an Zöliakie leiden, bekömmlicher sein. Das Projekt wurde 2019 für beendet erklärt. Als ein Grund wurde angegeben, dass die Nachfrage für dieses Bier zu gering sei.

In den von CSIRO angemeldeten Patenten werden nicht nur Gerste und Bier, sondern auch Whiskey, Brot, Nudeln, Snacks und Kekse beansprucht. Die Gerste kann nicht frei angebaut, gezüchtet oder zum Brauen von Bier verwendet werden, wie dies der Fall wäre, wenn keine Patente angemeldet wären. Im Gegensatz zu den Regeln des Sortenschutzes ist patentiertes Saatgut nur mit Zustimmung der PatentinhaberInnen verfügbar, um beispielsweise neue Sorten zu züchten, die dann auch für den Anbau in Europa genutzt werden können.

„Es ist höchst problematisch, wenn Konzerne über Patente den Zugang zu Saatgut kontrollieren. Dieser Missbrauch des Patentrechts ermöglicht einen umfassenden Zugriff auf die Grundlagen unserer Ernährung“, kritisiert Dagmar Urban. „Die europäischen MinisterInnen müssen diese berechtigten Anliegen endlich ernst nehmen und den Missbrauch des Patentrechts stoppen“, fordert Dagmar Urban abschließend.

Petition gegen Patente auf Saatgut: www.keinpatentaufsaatgut.at


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /