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Green Deal: EU- Kommission schlägt vor, Renovierung und Dekarbonisierung von Gebäuden zu fördern

Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, die Vorschriften zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden mit dem europäischen Grünen Deal in Einklang zu bringen. Damit wird die Renovierung von Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern, Büros und anderen Gebäuden in ganz Europa erleichtert, um die Treibhausgasemissionen und die Energiekosten zu senken und die Lebensqualität der Menschen zu verbessern. Mit der Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wird die Strategie für eine Renovierungswelle der Kommission in konkrete legislative Maßnahmen umgesetzt.

Die Kommission schlägt vor, dass ab 2030 alle neuen Gebäude emissionsfreie Gebäude sein müssen. Um das Potenzial durch schnelleres Handeln im öffentlichen Sektor auszuschöpfen, müssen alle neuen öffentlichen Gebäude bereits ab 2027 emissionsfrei sein. Dies bedeutet, dass Gebäude nur wenig Energie verbrauchen dürfen, vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, vor Ort keine CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen emittieren dürfen und ihr Treibhauspotenzial auf der Grundlage ihrer Lebenszyklusemissionen in ihrem Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz angegeben werden muss.

Für Renovierungen werden neue Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz auf EU-Ebene vorgeschlagen, wonach die am schlechtesten abschneidenden 15 % des Gebäudebestands der einzelnen Mitgliedstaaten so modernisiert werden müssen, dass Nichtwohngebäude bis 2027 und Wohngebäude bis 2030 statt der Einstufung G mindestens das Niveau F gemäß dem Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz erreichen. Mit dieser anfänglichen Fokussierung auf die Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz wird das doppelte Ziel erfüllt, das Potenzial für die Dekarbonisierung und für die Verringerung der Energiearmut zu maximieren.

Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz bieten öffentlich zugängliche Informationen über den Energieverbrauch und sind wichtige Orientierungshilfen bei Investitions-, Kauf- und Mietentscheidungen. Mit den heutigen Vorschlägen werden die Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz klarer und aussagekräftiger. Die Verpflichtung, dass ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz vorliegen muss, wird auf Gebäude, die einer größeren Renovierung unterzogen werden, auf Gebäude, für die ein Mietvertrag verlängert wird, und auf alle öffentlichen Gebäude ausgeweitet. Gebäude oder Gebäudeteile, die zum Verkauf oder zur Vermietung angeboten werden, müssen über einen Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz verfügen, und die Energieeffizienzklasse wird in allen Werbeanzeigen angegeben werden müssen. Bis 2025 müssen alle Ausweise auf einer harmonisierten Skala von A bis G beruhen.

Die nationalen Gebäuderenovierungspläne werden vollständig in die nationalen Energie- und Klimapläne integriert. Dies wird die Vergleichbarkeit und die Nachverfolgung der Fortschritte gewährleisten und eine direkte Verbindung zur Mobilisierung von Finanzmitteln und zum Anstoßen der erforderlichen Reformen und Investitionen herstellen. Diese Pläne müssen Fahrpläne für den schrittweisen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen in der Wärme- und Kälteversorgung bis spätestens 2040 sowie einen Pfad zur Umwandlung des nationalen Gebäudebestands in emissionsfreie Gebäude bis 2050 enthalten.

Ein leichterer Zugang zu Informationen und niedrigere Kosten für die Verbraucher tragen zur Förderung von Renovierungen bei. Mit dem Vorschlag wird ein „Renovierungspass“ eingeführt, der Eigentümern ein Instrument zur Erleichterung ihrer Planungen und einer schrittweisen Renovierung hin zu einem emissionsfreien Niveau an die Hand gibt. In dem Vorschlag werden „Hypothekenportfoliostandards“ als ein Mechanismus definiert, der Kreditgebern Anreize bietet, die Gesamtenergieeffizienz ihres Gebäudeportfolios zu verbessern, und potenzielle Kunden dazu anhält, ihre Immobilien energieeffizienter zu gestalten. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auch auf, Renovierungsaspekte in die Vorschriften für öffentliche und private Finanzierungen aufzunehmen und geeignete Instrumente, insbesondere für einkommensschwache Haushalte, einzurichten. Für die Installation von Heizkesseln, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, sollte es ab 2027 keine finanziellen Anreize geben, und die Mitgliedstaaten bekommen die Möglichkeit, die Nutzung fossiler Brennstoffe in Gebäuden rechtlich zu untersagen.

Die neuen Vorschriften fördern den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und intelligenten Technologien, um für einen effizienten Gebäudebetrieb zu sorgen, und fordern die Einrichtung digitaler Gebäudedatenbanken. Was den Bereich Mobilität betrifft, so wird mit dem Vorschlag der Aufbau einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Wohn- und Geschäftsgebäuden unterstützt, und es werden mehr spezielle Parkplätze für Fahrräder geschaffen.

Hintergrund

Die Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist Teil der „Fit für 55“-Vorschläge der Kommission zur Umsetzung des europäischen Grünen Deals und des Europäischen Klimagesetzes. Sie ergänzt die anderen Bestandteile des im Juli 2021 angenommenen Pakets und legt die Vision für die Erreichung eines emissionsfreien Gebäudebestands bis 2050 dar. Sie ist ein wichtiges Rechtsinstrument zur Verwirklichung der Dekarbonisierungsziele für 2030 und 2050: auf Gebäude entfallen 40 % des Energieverbrauchs in der EU und 36 % der energiebezogenen Treibhausgasemissionen; auf Heizung, Kühlung und Warmwasser entfallen 80 % des Energieverbrauchs der Haushalte.

Die Kommission ist entschlossen, Energiearmut zu verringern. In der EU verbrauchen mehr als 30 Millionen Gebäudeeinheiten übermäßig viel Energie (mindestens zweieinhalbmal mehr als durchschnittliche Gebäude), wodurch die Energierechnungen der Haushalte steigen. Die Vorteile niedrigerer Energierechnungen sind vor dem Hintergrund der hohen Energiepreise noch wichtiger. Menschen, die in Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz leben, und Menschen, die von Energiearmut betroffen sind, würden von renovierten und besseren Gebäuden sowie von geringeren Energiekosten profitieren und vor weiteren Marktpreiserhöhungen und -schwankungen besser geschützt sein.

Indem durch die in der überarbeiteten Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen die Renovierungsquote gesteigert wird, werden vor Ort Arbeitsplätze geschaffen und so die Verbreitung von Innovationen und KMU gefördert. Die höhere Renovierungsintensität muss durch angemessene Kapazitäten und qualifizierte Arbeitskräfte unterstützt werden.

Zusammen mit dem heutigen Paket hat die Kommission eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht, in der mögliche Szenarien für einen Übergang zu einem resilienteren, umweltfreundlicheren und digitaleren Baugewerbe dargelegt werden. Mit diesem Dokument fordert die Kommission die Mitgliedstaaten, die Interessenträger aus der Industrie und alle anderen relevanten Akteure auf, sich aktiv an der Entwicklung einer Vision für die Zukunft des Baugewerbes zu beteiligen. Zusätzliche Informationen, Sichtweisen und Ideen für konkrete Maßnahmen, Verpflichtungen und Investitionen können im Rahmen einer EU-Umfrage übermittelt werden, die bis zum 28. Februar 2022 läuft.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /