© Thomas B. auf Pixabay / Leerflaschen
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Umweltausschuss gibt grünes Licht für Einwegpfand

Studie in Folge des Klimavolksbegehrens analysiert rechtliche Möglichkeiten der Verankerung des Klimaschutzes in der Verfassung

Die Einführung eines Pfands auf Einwegflaschen und -dosen im Rahmen einer Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes fand mehrheitliche Zustimmung der ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen im Umweltausschuss. Die Abgeordneten debattierten außerdem eine Studie, die in Folge des Klimavolksbegehrens rechtliche Möglichkeiten der Verankerung des Klimaschutzes in der Verfassung analysierte. Außerdem standen mehrere COVID-19-Berichte sowie Anträge der Opposition auf der Tagesordnung.

Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes bringt Pfand auf Einwegflaschen und Dosen

Im Rahmen einer Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (1104 d.B.) trifft die Regierung Maßnahmen für mehr Abfallvermeidung, -trennung und -recycling. Das Vorhaben umfasst unter anderem eine Quote für Mehrwegverpackungen, einen Pfand auf Einwegflaschen und -dosen, ein Verbot bestimmter Einwegkunststoffprodukte, ein Importverbot bestimmter Abfälle zur Deponierung, verstärkte Abfalltransporte auf der Schiene und weitere Maßnahmen zur Abfallvermeidung.

Mit der Novelle werden mehrere EU-Richtlinien im Rahmen des EU-Kreislaufwirtschaftspakets umgesetzt. Mit diesem soll eine stärker kreislauforientierte Wirtschaft forciert werden. Der Wert von Produkten, Stoffen und Ressourcen soll so lange wie möglich erhalten bleiben und möglichst wenig Abfall erzeugt werden. Mit allen Maßnahmen der Novelle sollen mehrere 100.000 Tonnen CO2-Äquivalente eingespart werden. Die Regierungsvorlage wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen mehrheitlich angenommen.

Es sei eine große Freude, dass die Novelle nun vorliege, war sich Umweltministerin Leonore Gewessler mit Lukas Hammer (Grüne) und Astrid Rössler (Grüne) einig. Damit werde man die Recyclingziele der EU erfüllen können, zeigte sich die Ministerin überzeugt. Die Übergangsfristen seien für den Systemumbau und bauliche Geschäftsadaptierungen notwendig. Das Importverbot bestimmter Abfälle sei in vielen anderen Ländern bereits umgesetzt worden und verhindere Altlasten von morgen, meinte Gewessler. Zudem sei es kein grundsätzliches Importverbot, sondern nur bestimmte Abfallarten sind betroffen.

ÖVP: Digitalpfand könnte zeitgemäße Lösung sein

Die BürgerInnen sollten gut informiert werden, wie künftig Müll getrennt werde, appellierte Carmen Jeitler-Cincelli (ÖVP) und begrüßte die Novelle. Sie brachte auch eine weitere Idee in die Diskussion ein mit der das Sammeln erleichtert werden könnte. Ein Digitalpfand würde eine zeitgemäße Möglichkeit sein, die Sammlung über das bestehende System der "Gelben Tonnen" und "Gelben Säcke" weiter zu ermöglichen. Weiteres sollte der Müllimport weiterhin möglich sein, forderte die Abgeordnete. Ein Plädoyer für die Unterstützung von kleinen Lebensmittelgeschäften im ländlichen Raum sowie für den LKW-Mülltransport in Regionen ohne Bahninfrastruktur, hielt Franz Hörl (ÖVP).

SPÖ: Mehr Entschlossenheit im Kampf gegen die Plastikflut

Die geplante Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes soll deutlich nachgebessert und so mehr Entschlossenheit im Kampf gegen die Plastikflut gezeigt werden, forderte SPÖ-Abgeordnete Julia Herr (1981/A(E)) mittels eines Entschließungsantrags. So sollen laut SPÖ-Vorschlag das Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen und die Mehrwegquote bereits Mitte 2022 - also früher als in der Regierungsvorlage vorgesehen - eingeführt werden. Ebenso sollte es strengere Zielvorgaben bei der Erhöhung des Anteils an Mehrwegverpackungen geben und Alu-Getränkedosen unter 0,5 Liter in das Pfandsystem einbezogen werden. Der Antrag fand keine Zustimmung der anderen Fraktionen und wurde abgelehnt. Die EU-Kommission habe mit der Einführung der EU-Plastiksteuer ein deutliches Signal gesetzt, meinte Cornelia Ecker (SPÖ). Anstatt wie geplant die Plastiksteuer aus Budgetmitteln zu bezahlen, sollten - so die Forderung der SPÖ - Plastikhersteller zur Verantwortung gezogen werden.

FPÖ: Pfandsystem ohne Teuerung und versteckte Steuern

Die Einführung eines Pfandsystems auf Einwegverpackungen solle ohne Teuerung und versteckte Steuern erfolgen, forderte FPÖ-Abgeordneter Walter Rauch in einem Entschließungsantrag (2005/A(E)), der auch im Konsumentenschutzausschuss (2006/A(E)) eingebracht wurde. Ein "Recyclingbonus" soll die Recyclingleistung durch ein asymmetrisches Pfandsystem (Pfandeinsatz 0,06 € und Pfanderstattung 0,09 €) belohnen. Der Antrag fand keine Zustimmung der anderen Fraktionen und wurde abgelehnt.

Grüne: Novelle ist historische Weichenstellung

Nach langen Jahren der Diskussion sei es endlich gelungen, eine solche Novelle umzusetzen, freute sich Astrid Rössler (Grüne) gemeinsam mit Fraktionskollegen Lukas Hammer über diese "historische Weichenstellung". Rössler hob den Aktionsplan zur Verhinderung von Lebensmittelabfällen als besonders wichtige Maßnahme hervor. Martin Litschauer (Grüne) begrüßte den verstärkten Mülltransport per Bahn. Dies erleichtere den Erhalt von Bahninfrastruktur im ländlichen Raum. Der Einwegpfand werde die Kommunen beim Sammeln von achtlos weggeworfenen Müll entlasten, zeigte sich der Grünen-Mandatar zudem überzeugt.

NEOS: "Blankovollmacht" verhindert Mitsprache des Nationalrats

Die NEOS würden die Mehrwegquote und den Einwegpfand prinzipiell befürworten. Durch die "Blankovollmacht" an die Umweltministerin, den Pfand im Zuge einer Verordnung zu regeln, gebe es keine Mitsprachemöglichkeit des Nationalrats, kritisierte Michael Bernhard (NEOS). Zudem hinterfragte der Mandatar das Importverbot bestimmter Abfälle zur Deponierung. Es sei das Ziel der EU-Richtlinie gewesen, keine Abfälle in die EU zu importieren. Die Abfallwirtschaft in der Steiermark und Kärnten sei aufgrund ihrer Beziehungen zu Italien davon betroffen, kritisierte Bernhard.

Grundrecht auf Klimaschutz: Studie in Folge des Klimavolksbegehrens analysiert rechtliche Möglichkeiten

Die Verankerung des Klimaschutzes in der Verfassung bildete eine der Forderungen des Klimavolksbegehrens. Darauf basierend fasste der Nationalrat einen Entschließungsantrag, in dem das Klimaschutzministerium aufgefordert wurde, eine Studie über die mögliche verfassungsrechtliche Verankerung eines Grundrechts auf Klimaschutz in Auftrag zu geben. Umweltministerin Leonore Gewessler legt dem Nationalrat die vom Umweltrechtsexperten Daniel Ennöckl erstellte Kurzstudie (III-365 und Zu III-365 d.B.) vor.

Ennöckl stellt fest, dass in den bestehenden Verfassungsregelungen keine einklagbaren Individualrechtspositionen vorhanden seien. Darüber hinaus würde eine verfassungsrechtliche Verankerung des Grundrechts auf Klimaschutz im internationalen Vergleich keinen Alleingang Österreichs darstellen und es seien auch keine Hindernisse in der österreichischen Verfassungsrechtsordnung für eine solche Verankerung gegeben. Der Autor kommt zum Schluss, dass die inhaltliche Ausrichtung eines Grundrechts auf Klimaschutz eine möglichst konkrete Handlungsverpflichtung in Bezug auf die Reduktion der nationalen Treibhausgasemissionen enthalten soll. Dem Staat sollte die Aufgabe übertragen werden, die Erfüllung der Reduktionspflichten zu gewährleisten. Für ein effektives Grundrecht auf Klimaschutz sei es wesentlich, den Rechtsweg für BürgerInnen bei Verletzung eingeräumter Grundrechtspositionen festzulegen. Eine mögliche Verankerung des Grundrechts Klimaschutz verortet Ennöckl im Bundesverfassungsgesetz "Nachhaltigkeit" oder im Klimaschutzgesetz. Der Bericht wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen vertagt.

Das Grundrecht auf Klimaschutz könne prinzipiell verfassungsrechtlich verankert werden, fasste Umweltministerin Leonore Gewessler die Erkenntnisse der Studie sowie eine Stellungnahme des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt zusammen. Es sei die Frage, ob dies verfassungspolitisch gewollt werde, meinte Wolfgang Gerstl (ÖVP) mit Hinweis auf die Stellungnahme. Es gebe auch die Möglichkeit der Verankerung als Staatsziel. Bei Verwirklichung als Grundrecht sei mit einer hohen Zahl an Verfahren beim Verfassungsgerichtshof zu rechnen. Entscheidungskompetenz würde dann von der Politik in diese Richtung wandern, wies Gerstl hin. Dass der politische Handlungsspielraum eingeschränkt werde, sei der Zweck eines Grundrechts, entgegnete Lukas Hammer (Grüne). Es brauche Möglichkeiten für BürgerInnen, Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes einzufordern, appellierte er. Die Analyse des Verfassungsdienstes sei eindeutig und spiegle die Linie der FPÖ wieder, meinte Walter Rauch (FPÖ).

Viele Punkte jener Nationalrats-Entschließung, mit der auch die Studie umgesetzt wurde, seien nach wie vor nicht realisiert worden, kritisierte Yannick Shetty (NEOS) das Fehlen eines Klimaschutzgesetzes mit einem definierten Reduktionspfad. Auch wenn es Reduktionsziele auf europäischer Ebene geben würde, fehlten in Österreich Jahres- und Branchenziele, ergänzte Julia Herr (SPÖ).

Es sei die Frage, ob ein neues Grundrecht auf Klimaschutz überhaupt notwendig und bestehendes Recht nicht ausreichend sei, wies Shetty auf einen Entscheid des deutschen Bundesverfassungsgerichts hin. Der österreichische Verfassungsgerichtshof habe bereits Entscheide getroffen, dass die bestehende Rechtslage nicht ausreichend sei, entgegnete Lukas Hammer (Grüne) und ergänzte, dass ein Klimaschutzgesetz derzeit verhandelt werde.

Berichterstattung des Umweltressorts zum COVID-19-Krisenbewältigungsfonds

Bundesministerin Leonore Gewessler berichtet dem Nationalrat regelmäßig über die finanziellen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds im Bereich Klima, Umwelt und Energie. Zur Förderung von Solar- und PV-Anlagen beim Klima- und Energiefonds genehmigte das Finanzministerium bereits Vorbelastungen in der Höhe von 35 Mio. Euro an Mitteln aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds, wobei die Anforderung ab 2021 bedarfsabhängig erfolgen soll. Gefördert wird die Umsetzung von großen solarthermischen Anlagen und Photovoltaikanlagen bis 50 kWp zur wirksamen Schaffung von Arbeitsplätzen.

Quelle: Pressedienst der Parlamentsdirektion


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /