Lobautunnel: Wasserrechtsbescheide nicht rechtskräftig - Verfahren gehen in die nächste Instanz
S1 bringt keine Verkehrsentlastung aber schadet Klima, Boden und Grundwasser
Wie die Umweltorganisation VIRUS mitteilt, gehen die beiden Wasserrechtsverfahren zum Lobautunnel nun in die Nächste Instanz." UVP Experte Wolfgang Rehm: " Es wurden Beschwerden gegen die bescheide der Wiener und Niederösterreichischen Landesregierung eingebracht. Diese werden somit weder rechtskräftig noch vollstreckbar"
Neben den Umweltorganisationen VIRUS und Global 2000 haben drei Bürgerinitiativen und Nachbarn darunter Agrarbetriebe und Gärtnereien, die um ihr Wasser bangen, Rechtsmittel eingelegt. "Nun wird sich das Bundesverwaltungsgericht mit dem mangelhaften Behördenverfahren zu befassen haben, so Rehm. Das abgelaufene Verfahren sei gekennzeichnet gewesen von behördlicher Ignoranz. "Das hat vom Abschneiden der Redezeit für unseren Sachverständigen bis hin zum Festhalten an einem befangenen Behördengutachter gereicht und wurde weiter toleriert dass seit Jahren untaugliche Nachweismethoden für den Einfluss auf die Lobau und auf Wassernutzungen bei Essling/Groß-Enzersdorf bzw. im Süden bei Simmering ,Schwechat und Mannswörth eingesetzt wurden", kritisiert Rehm. Im Raum Schwechat seien andere Brunnen gegenüber dem Ersatzwasser für die OMV bevorzugt werden. "S1 und Lobautunnel bringen keine Verkehrsentlastung aber schaden Klima, Boden und Grundwasser und es ist gut, dass die rechtlichen Voraussetzungen für den Bau nicht gegeben sind, so Rehm.
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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /