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Deutschland: Ministerium muss Akten des VW-Dieselskandals endlich herausgeben

Deutsche Umwelthilfe gewinnt vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen Bundesverkehrsministerium

Berlin - In einem gestern zugestellten Beschluss hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, die Revision des Bundesverkehrsministeriums gegen ein erfolgreiches Urteil der Deutschen Umwelthilfe (DUH) nicht zuzulassen (BVerwG 10 B 18.19). Die DUH hatte sowohl vor dem Verwaltungsgericht Berlin als auch vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen das Bundesverkehrsministerium wegen der Akteneinsicht in wesentliche Akten des Dieselabgasskandals gewonnen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte die Revision nicht zugelassen. Dagegen hatte das Bundesverkehrsministerium Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Diese Beschwerde wurde nun ebenfalls zurückgewiesen, sodass nunmehr endgültig feststeht, dass das Bundesverkehrsministerium die Akteneinsicht zu gewähren hat.

Das Verfahren betrifft die Einsicht in wesentliche Unterlagen der vom Bundesverkehrsministerium eingerichteten „Untersuchungskommission Volkswagen“. In deren Rahmen wurde der Diesel-Abgasskandal bei Millionen Diesel-Pkw mit Blick auf deren Schadstoffemissionen und Hinweise zu möglichen Abschalteinrichtungen nicht nur der Volkswagen AG sondern auch weiterer betrügerischen Diesel-Konzerne untersucht.

„Seit über vier Jahren verweigern der ehemalige Verkehrsminister Dobrindt und der amtierende Verkehrsminister Scheuer rechtswidrig die Offenlegung interner Dokumente über die Kumpanei ihres Ministeriums mit dem Volkswagen Konzern. Mit diesem Urteil müssen uns nun ohne weiteren Zeitverzug die Unterlagen ausgehändigt werden. Über die gesamte Verfahrensdauer hinweg wurde vom Verkehrsministerium nichts unversucht gelassen, das ungewöhnlich enge Verhältnis insbesondere zwischen dem VW-Konzern und der Bundesregierung zu verschleiern und die rechtlich vorgeschriebene Transparenz zu verhindern. Abermals musste die DUH einen langjährigen Rechtsweg bestreiten, um sicherzustellen, dass die Hintergründe und die geheimen Absprachen zwischen Regierung und Verursachern des Dieselskandals transparent werden“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in den Verfahren vertreten hat, sagt: „Die Zeit des Verschleppens und Verzögerns ist endlich vorbei. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, wie die Absprachen zwischen Verkehrsministerium und Volkswagen im Herbst 2015 liefen.“

In einem zweiten noch anhängigen Verfahren fordert die DUH Einsicht in ein Dokument der Volkswagen AG, in dem der Konzern im November 2015 gegenüber dem Bundesverkehrsministerium falsche CO2-Werte bei 800.000 Pkw eingestanden und dessen Zustandekommen näher erläutert hatte. Die DUH hatte auch hier in beiden Instanzen gewonnen. Das Bundesverwaltungsgericht hat in diesem Verfahren die Revision auf Antrag der Volkswagen AG zugelassen, weil näher geklärt werden könne, ob staatsanwaltschaftliche Ermittlungen einen Ausschlussgrund für die Akteneinsicht darstellen.


Artikel Online geschaltet von: / stevanov /