© Parlamentsdirektion / Johannes Zinner / Sitzung im Parlament
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COVID-19-Gesetz einstimmig beschlossen

Mit Einstimmigkeit hat heute der Nationalrat das Gesetzespaket zu Maßnahmen in der Coronavirus-Krise beschlossen.

Das Gesetz ist Grundlage für die ab sofort in Kraft tretenden bzw. schon bestehenden zahlreiche Einschränkungen des öffentlichen Lebens sowie für wirtschaftliche Unterstützungen.

Damit werden die gesetzliche Grundlagen für das Schließen öffentlicher Orte, wie bespielsweise Spielplätze usw. fixiert.

Geregelt wird mit dem Gesetzespaket auch, dass ArbeitnehmerInnen, die nicht in einem versorgungskritischen Bereich tätig sind und keinen Anspruch auf Dienstfreistellung zur Betreuungspflicht haben, für Kinder unter 14 Jahren eine Sonderbetreuungszeit von bis zu drei Wochen gewährt bekommen können. Die ArbeitgeberInnen sollen ein Drittel des in der Sonderbetreuungszeit ausgezahlten Entgelts durch den Bund vergütet bekommen.

Bereits gestern hat der Budgetausschuss des Parlaments einstimmig grünes Licht für das Coronavirus-Gesetzespaket gegeben. Auf Basis eines Krisenbewältigungsfonds und eines Maßnahmenbündels soll damit ein flexibler Mechanismus für die Finanzierung von Maßnahmen im Umgang mit der rasanten Ausbreitung des Coronavirus in Österreich sichergestellt werden. Das Gesetzespaket wurde zwar einstimmig angenommen, die Oppositionsfraktionen meinen jedoch, dass es grundsätzlich noch zu kurz greift und die geplanten 4 Mrd. ¤ nicht ausreichen. Als mögliche Handlungsfelder, für welche die finanziellen Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zur Verfügung gestellt werden können, sind etwa die Stabilisierung der Gesundheitsversorgung, die Belebung des Arbeitsmarkts durch Kurzarbeit, Maßnahmen zur Konjunkturbelebung oder die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit genannt. Mit den neuen Regelungen könnten nun auch Direkthilfen an Familienbetriebe und EPUs vergeben werden.

Noch heute Nachmittag soll die Gesetzesvorlage im Bundesrat behandelt und beschlossen werden sowie im Anschluss vom Bundespräsidenten unterzeichnet und veröffentlicht werden. Damit ist eine Umsetzung der geplanten Vorhaben bereits ab morgen möglich.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /