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VIRUS zu S8-West: Standortanwalt gar nicht beteiligt - Projekt nicht genehmigungsfähig

Nachhilfe für Wirtschaftskämmerer über Gegenstand eines UVP-Verfahrens vonnöten

Wien - Die am UVP-Verfahren zur S8- Marchfeld-Schnellstraße als Beschwerdeführerin beteiligte Umweltorganisation VIRUS korrigiert Berichte, wonach es dabei um ein Match zwischen einem Rechtsanwalt und dem Standortanwalt ginge.

UVP-Koordinator Wolfgang Rehm: "Ab kommenden Mittwoch verhandeln wir die Rechtssache beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG), Parteien sind neben uns eine weitere Umweltorganisation sowie Bürgerinitiativen, von denen eine in der Tat mit großem Einsatz und substanziellen Beiträgen von Rechtsanwalt Dr. List vertreten wird. Der Standortanwalt ist hingegen nicht Partei und daher auch nicht geladen."

Dies sei einerseits deshalb der Fall, weil "Standortanwalt" erst seit November 2018 im UVP-Gesetz verankert, die S8 West jedoch bereits 2011 eingereicht wurde, andernfalls hätte auch der Standortanwalt Beschwerde erheben müssen, um in der zweiten Instanz noch dabeizusein. Geladen seinen somit die belangte Behörde (bmvit) weiters die Asfinag und das Land Niederösterreich jeweils als mitbeteiligte Partei, sowie Auskunftspersonen als Zeugen.

"In einem UVP Verfahren geht es darum, ob ein eingereichtes Projekt umweltverträglich ist oder nicht und sind dazu rechtlich bzw. sachlich relevante Vorbringen zu erstatten. Daher ist daher eine Verhandlung nicht lediglich ein Debattierklub für einen Austausch von Meinungen, wer warum ein Projekt befürwortet oder ablehnt, das sollten der Standortanwalt und die Verantwortlichen, die diese offensichtlich überflüssige Institution geschaffen haben, endlich einmal begreifen" klärt Rehm auf. Weiters sei in der UVP selbst eine Interessensabwägung gar nicht vorgesehen, komme es allenfalls über ein mitanzuwendendes Gesetz dazu, dann aber nicht in der kolportierten Weise und sei diese Aufgabe Behörden und Gerichten vorbehalten. "Wir verhandeln über europarechtlich geschützte Tierarten, die ein Genehmigungshindernis darstellen. Schließt sich das Gericht unseren Beschwerdevorbringen und den von ihm bestellten Gutachten, die diese weitgehend bestätigen an, erübrigt sich eine Verhandlung weiterer Fachbereiche. Das Gericht kann in diesem Fall nicht nur zu einem späteren Zeitpunkt sondern auch in der Verhandlung entscheiden. Nicht Thema der Verhandlung sind die vom Standortanwalt am Wochenende hinausposaunten Allgemeinplätze," so Rehm. Mit "ideologisch gefärbten Präferenzen, garniert mit ein paar unbelegten Behauptungen" lasse sich geltendes Recht nicht außer Kraft setzen.

Die Angaben seien weiters falsch. "Untersuchungen, für die das Land Niederösterreich viel Geld ausgegeben hat, haben schon 2005 gezeigt, dass es bessere und kostengünstigere Alternativen zu einer Marchfeldautobahn auch mit größerer Entlastung gibt dafür müsste aber das eigentlich zuständige Land Niederösterreich in die Tasche greifen und nicht die Asfinag. Herumgeworfene Phantasiezahlen über Arbeitsplätze helfen auch nicht weiter, nirgendwo sonst ist eingesetztes Geld weniger arbeitsplatzintensiv wie beim Autobahnbau", weiß Rehm. Aus gegebenem Anlass weist die Umweltorganisation VIRUS auch darauf hin, dass es nicht zulässig sei, sich auf den für die S8-West positiven aber offensichtlich mangelhaften erstinstanzlichen Bescheid des bmvit zu berufen " Dieser ist aufgrund der Beschwerden nicht rechtskräftig geworden und wird durch die vom BVwG zu treffende Entscheidung ersetzt werden. Weiters würden noch wasser- und naturschutzrechtliche Bewilligungen benötigt und hat es schon seinen Grund dass entgegen den Ankündigungen der Asfinag darum noch immer nicht angesucht wurde", so Rehm.


Artikel Online geschaltet von: / stevanov /