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VIRUS: Verwaltungsgerichtshof urteilt - Geheimhaltung rechtswidrig

Stellungnahme zu Standortentwicklungsgesetz ist Umweltinformation

Wien - Die Umweltorganisation VIRUS gibt eine erfolgreiche Revision an den Verwaltungsgerichtshof bekannt. UVP-Experte Wolfgang Rehm: "Ex-Ministerin Köstinger hat 2018 eine kritische Stellungnahme ihres Umweltressorts zum Schramböck'schen Standortentwicklungsgesetz geheimgehalten, sowohl vor dem Parlament als auch vor uns. Wie das Höchstgericht nun entschieden hat, war die Ablehnung unseres Begehrens rechtswidrig, die Stellungnahme ist eine Umweltinformation und unterliegt daher der Auskunftspflicht".

Die Vorgeschichte:

2018 hat die damalige Wirtschaftsstandortministerin Schramböck einen Ministerialentwurf für ein "UVP-Parallelverfahren" das so genannte Standortentwicklungsgesetz in Begutachtung geschickt. "Nachdem es sich dabei wohl um das missglückteste, mehrfach rechtswidrige Gesetzesvorhaben der jüngeren Zeitgeschichte handelt, fielen die zahlreichen Stellungnahmen entsprechend kritisch aus," so Rehm. Die Phalanx jener die den Entwurf öffentlich habe praktisch alle namhaften Juristen umfasst und bis hin zur Verfassungsgerichtshof-Präsidentin Bierlein gereicht. Auch im für UVP-Verfahren ressortzuständigen Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) sei - wenig verwunderlich - eine - dem Vernehmen nach kritische - Stellungnahme verfasst worden. Diese habe aber als Einzige in der Stellungnahmenliste auf der Parlamentshomepage gefehlt, da sie geheimgehalten und ausschließlich an das BMDW übermittelt worden sei. "Das war nicht nur eine Desavouierung des Parlaments sondern war die Köstinger-Vertuschung der Schramböck-Blamage offensichtlich auch parteipolitisch motiviert. Der Ex-Ministerin war die Schonung ihrer Kollegin offensichtlich wichtiger, als die ihr anvertrauten Umweltschutzgüter", kritisiert Rehm. Auch parlamentarische Anfragen hätten nicht zur Veröffentlichung geführt.
Die Umweltorganisation VIRUS richtete ein Auskunftsbegehren nach Umweltinformationsgesetz an das BMNT und erhielt - wenig überraschend - einen negativen Bescheid den nach darauf folgender Beschwerde auch das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) bestätigte. Dagegen erhob VIRUS vertreten durch Dr. Heinrich Vana von der Rechtsanwaltskanzlei Breitenecker-Kolbitsch-Vana außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH). "Mit seinem Erkenntnis Ra 2019/07/0021-6 vom 24. Oktober 2019, das der Revisionswerberin Ende letzter Woche zugestellt wurde, hat der VwGH das angefochtene Erkenntnis des BVwG wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben. "Dieses wird nun eine neue dem VwGH folgende Entscheidung treffen und im Anschluss wird wohl das Nachhaltigkeitsressort die Stellungnahme herausrücken müssen," so Rehm.

Zum Standortentwicklungsgesetz selbst führt VIRUS aus, dass dies zwar in gegenüber dem Ministerialentwurf modifizierter Version beschlossen worden sei. Das am meisten kritisierte Element - die eingebaute Genehmigungsautomatik - sei aber in anderer Form erhalten geblieben, und Teile der geplanten Parteienschikanen vorweg im parallel novellierten UVP-Gesetz implementiert worden. Dass das neue Gesetz zu massiven Verzögerungen anstelle von Beschleunigungen führen würde sei für mit UVP-Verfahren vertraute evident, habe sich aber in der Praxis noch nicht zeigen können. "Der Andrang hielt sich in Grenzen, bisher ist das StEntG totes Recht geblieben. Offenbar brauchen also auch die Projektwerber Schramböcks Beglückung nicht, was nicht verwundert, weil das Gesetz praxisfern ist und offensichtlich von Menschen initiiert worden ist, die von Umweltverfahren keine Ahnung haben" kritisiert Rehm. Dass auch die das neue Gesetzesversion insbesondere hinsichtlich der Genehmigungsautomatik unionsrechtswidrig sei, habe sich unlängst im Mahnschreiben der EU-Kommission, mit dem schon das nächste Vertragsverletzungsverfahren im UVP-Bereich gegen die Republik vorbereitet wird, gezeigt. "Eine von echten Praktikern gemachte Sanierung der Umweltverfahren in Richtung mehr Qualität ist aber ohnehin überfällig", so Rehm.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /