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Anfechtung der Notfallzulassung von Neonicotinoiden landet vor Gericht

Rechtliche Prüfung nur bis Ende Mai möglich, Verschleppungstaktik beschädigt Ansehen der Zulassungsbehörde

Wien - - Mit dem am Montag erfolgten Vorlageantrag landen die umstrittenen Notfallzulassungen für drei bienengefährliche Pestizide aus der Gruppe der Neonicotinoide nun endgültig vor Gericht. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat jetzt die Möglichkeit, für einen europarechtskonformen Zustand zu sorgen und die rechtlich höchst bedenklichen Notfallzulassungen der drei bienengiftigen Neonicotinoide aufzuheben. „Wir freuen uns, dass der Fall endlich bei Gericht liegt und erwarten die Aufhebung der rechtswidrigen Zulassungen“, so Helmut Burtscher-Schaden, Umweltchemiker bei GLOBAL 2000. Problematisch für die Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht könnte jedoch die zeitliche Befristung der Zulassungen sein. Die Zulassungen sind mit Ende Mai befristet, danach treten sie außer Kraft und können auch nicht mehr aufgehoben werden. „Wir regen daher mit Nachdruck an, den Fall schnell zu behandeln und so die rechtliche Klarstellung für erwartbare zukünftige Anträge auf vergleichbare Notfallzulassungen sicherzustellen“, sagt Helmut Burtscher-Schaden in Richtung Verwaltungsgericht.

Säumnisbeschwerde anhängig

Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) selbst weigerte sich, die Beschwerde zu behandeln, oder auch nur die Bescheide herauszugeben. „Wir haben bereits letztes Jahr die Herausgabe beantragt, bis heute stellt sich die Behörde taub. Eine Säumnisbeschwerde ist bereits anhängig“, ergänzt Burtscher-Schaden.

Dass die Behörde jetzt auch die Behandlung der Beschwerde gegen die Zulassungen ablehnt, kommt für GLOBAL 2000 daher wenig überraschend, ärgerlich ist es dennoch. Denn durch die scheinbar mutwillige Verschleppung des Verfahrens ist die Zeit für eine Behandlung durch das Bundesverwaltungsgericht auf drei Wochen geschrumpft.

„Seit Dezember 2018 schafft es die Zulassungsbehörde BAES nicht, Global 2000 zu erklären, weshalb sie die umstrittenen Zulassungbescheide unter Verschluss hält. Ein ganzes Monat benötigte die Behörde allein um festzustellen, dass sie sich mit der Frage der Rechtswidrigkeit der Notfallzulassungen lieber gar nicht auseinandersetzen will sondern stattdessem GLOBAL 2000 die Parteienstellung im Zulassungsverfahren verweigert“, so Burtscher.

„Mit diesem Verhalten, das in mehrfacher Hinsicht europäischen Gesetzen und der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs entgegenläuft, wird das BAES das Vertrauen der Menschen in das Zulassungsverfahren von Pestiziden nicht stärken“, betont Burtscher-Schaden und fügt hinzu: „Um so wichtiger ist hier der Rechtsschutz durch das Bundesverwaltungsgericht.“

Österreich ignoriert das Verbot der EU

Neonicotinoide im Freiland wurden aufgrund der Gefährdung von bestäubenden Insekten, hier vor allem Bienen, erst letztes Jahr europaweit verboten. Anders als Länder wie Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Schweden erlaubt allerdings Österreich gegen Europarecht die Ausbringung von mit diesen Bienengiften behandeltem Saatgut. Das bienengefährliche Saatgutbeizmittel könnte in Österreich auf gut 40.000 Hektar zum Einsatz kommen. GLOBAL 2000 bekämpft diese rechtswidrige Vorgangsweise und setzt sich für den umfangreichen Schutz der Artenvielfalt ein.



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Weitere Infos: Global2000

Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /