Neu ab 2020: Eigene Mautklasse für Lkw mit reinem Elektro- oder Wasserstoffantrieb
Parlament beschließt einstimmig neue Regelung
Ziel eines Teils der einstimmig im Parlament beschlossenen Novellierung des Bundesstraßen-Mautgesetzes ist, umweltfreundliche Lkw mit reinem Elektroantrieb bzw. reinem Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb zu fördern.
Für diese Fahrzeuge wird ab 2020 ein eigener Tarif für die fahrleistungsabhängige Maut auf Autobahnen und Schnellstraßen gelten. Bislang waren die betreffenden Fahrzeuge in einer gemeinsamen Tarifgruppe mit Lkw der niedrigsten EURO-Emissionsklassen.
Quelle: Parlamentskorrespondenz
Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /