© Murau / Biomasse-Heizkraftwerk
© Murau / Biomasse-Heizkraftwerk

Nationalratsbeschluss rettet Biomasse-Anlagen vor dem Aus

Der Beschluss sichert die Nachfolgetarife für 47 Biomasseanlagen und ist essentiell für die Schadholzverwertung

Gestern wurde im Nationalrat eine Übergangslösung für 47 Biomasse-Anlagen, sowie die Befreiung einkommensschwacher Haushalte von der Ökostrom-Abgabe beschlossen. "Das Biomasse Grundsatzgesetz war die einzige Option nach dem Veto der SPÖ im Bundesrat. Die Rettung der Biomasse-Anlagen war uns im Sinne der erneuerbaren Energie in Österreich, wichtig. Innerhalb kurzer Zeit haben wir mit inhaltlicher und rechtlicher Sorgfalt einen Entwurf erarbeitet. Das ist eine Lösung, die den betroffenen Anlagenbetreibern möglichst rasch helfen soll und dafür sorgt, dass die Ökostromanlagen nicht vom Netz gehen müssen", zeigt sich Bundesministerin Elisabeth Köstinger erfreut über den Beschluss im Nationalrat. Die Überbrückungslösung soll den Biomassekraftwerken bis zum Inkrafttreten des "Erneuerbaren Ausbau Gesetz" (EAG) einen Übergang ermöglichen. "Die Biomasse-Kraftwerke erzeugen Ökostrom und liefern auch dann Strom, wenn Wind und Sonne nicht liefern können. Sie sind daher auch für die Versorgungssicherheit ein sehr wichtiger Faktor und stärken unsere Unabhängigkeit von Strom-Importen", so Köstinger.

Biomasse-Anlagen für die Schadholzverwertung essentiell

Dazu kommt, dass gerade für die Verwertung von Schadholz Biomasse-Kraftwerke eine wichtige Rolle spielen. In den letzten Monaten bzw. Jahren hatten Österreichs Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer mit enormen Schadholzmengen zu kämpfen. 2018 war aufgrund von verehrenden Sturmschäden sowie Dürreperioden ein besonders schwieriges Jahr. Während Niederösterreich und Oberösterreich vor allem unter dem Borkenkäfer aufgrund der Dürre zu leiden hatten, waren es in Kärnten und Osttirol die massiven Sturmschäden. Witterungsextreme und der Befall durch den Borkenkäfer führten 2018 zu einem Schadholzanteil von 9,9 Mio. Erntefestmeter. Das entspricht einem Plus von ca. 53 Prozent gegenüber dem Vorjahr. "2019 zeichnet sich eine ähnlich prekäre Situation ab. Das Schadholz muss rasch verarbeitet werden. Das Biomasse-Grundsatzgesetz ist eine spürbare Entlastung und ein wichtiges Signal in Richtung Energiewende", ergänzt Köstinger.

Das Biomasseförderung-Grundsatzgesetz verpflichtet künftig die Länder als Ausführungsgesetzgeber, Ökostromanlagen auf Basis fester Biomasse bzw. von Abfällen mit einem hohen biogenen Anteil zu fördern. Als Mehraufwendungen für die Förderung setzt der Entwurf Kosten in der Höhe von 51,985 Mio. ¤ an. Dabei werden für die betroffenen Anlagen die Stromerzeugungsmengen aus dem Jahr 2016 herangezogen. Im Plenum wurde von den Koalitionsparteien noch ein Abänderungsantrag eingebracht, mit dem im Gesetz Präzisierungen hinsichtlich der Fördergrundsätze und insbesondere zur Verwertung von Schadholz durch die Biomasseanlagen vorgenommen werden.

Befreiung von der Ökostromabgabe fixiert

Neben der Rettung der 47 Biomasse-Anlagen wurde im Nationalrat auch die Befreiung von der Ökostromabgabe für einkommensschwache Haushalte beschlossen. "Das ist eine spürbare und sofort wirksame Entlastung für Menschen mit geringerem Einkommen", erklärt Köstinger. Derzeit bezahlt jeder Haushalt rund 70-90 Euro Ökostrombeitrag pro Jahr. Einkommensschwache Haushalte werden mit dieser Novelle, wie auch von der GIS, zu 100 Prozent befreit, damit werden rund 300.000 Haushalte entlastet. Dafür braucht es wieder eine 2/3 Mehrheit im Bundesrat.

Quelle: Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus & Parlamentskorrespondenz


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /