© Ralf Kunze pixabay.com / Verkehr
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Luftgütemessung in Europa: Umweltbundesamt-Analyse für das EU-Parlament

Werden Kriterien der Luftqualitätsrichtlinie in unterschiedlichen Staaten einheitlich angewandt?

Wien – Die EU-Luftqualitätsrichtlinie legt u.a. fest, wo Luftqualitätsmessstellen aufgestellt werden sollen. Das Umweltbundesamt ermittelte im Auftrag des Europäischen Parlaments am Beispiel von fünf Mitgliedstaaten, ob die Kriterien der Luftqualitätsrichtlinie für die Anzahl und die Lage der Messstellen einheitlich angewandt werden. Ebenso wurde untersucht, ob diese Kriterien genau genug sind, um vergleichbare und aussagekräftige Ergebnisse zu bekommen.

Messstellen müssen insbesondere in Städten in Gebieten stehen, die die höchste Belastung mit Schadstoffen (Belastungsschwerpunkte) aufweisen. Werden an diesen höchst belasteten Messstellen die Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit eingehalten, wird davon ausgegangen, dass dies auch in allen anderen Gebieten der Fall ist.

Anzahl und Lage von Messstellen

In allen untersuchten Mitgliedstaaten (Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Polen) entspricht die Anzahl an Messstellen für die meisten Schadstoffe den Anforderungen der EU-Luftqualitätsrichtlinie. In einigen Gebieten sollten allerdings Messungen für PM2,5 (Feinstaub) ergänzt werden. Ob Messstellen in Städten an Belastungsschwerpunkten stehen, ist nur in Deutschland dokumentiert.


Verbesserungsmöglichkeiten

Bei einer Revision der EU-Luftqualitätsrichtlinie sollen Vorgaben für die Erfassung und regelmäßige Überprüfung von Belastungsschwerpunkten erarbeitet werden. Besonderes Augenmerk ist auf den Schadstoff PM2,5 zu legen.

Einige Kriterien der EU-Luftqualitätsrichtlinie für die Lage von Messstellen sind ungenau und werden unterschiedlich interpretiert. Diese Kriterien sollen präzisiert werden, um die Messdaten besser vergleichen zu können.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /