© Gerd Altmann - pixabay.com
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Aktion "E-mobilität für Private" ist nun offen

8,3 Mio. Euro Förderung für E-Fahrzeuge, Wallboxen oder intelligentes Ladekabel

Die österreichische Bundesregierung und die Fahrzeugimporteure haben ein Förderpaket für E-Mobilität beschlossen. Die darin enthaltenen Förderangebote leisten einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung von Leuchtturm 3 "E-Mobilität" der [#mission2030] (https://mission2030.info/). Die Förderaktion "[E-Mobilität für Private] (https://www.klimafonds.gv.at/call/e-mobilitaet-fuer-private-2/)" des Klima- und Energiefonds ist Teil dieses E-Mobilitätspakets. Dabei wird die Anschaffung von Elektro-Fahrzeugen, Wallboxen und intelligenten Ladekabeln sowie (E-)Lastenräder durch Privatpersonen unterstützt. Die Online-Registrierung und Antragstellung sind unter [www.emob.klimafonds.gv.at] (http://www.emob.klimafonds.gv.at/) möglich.

Verkehrsminister Norbert Hofer: "Die Kontinuität der Förderung beim Ankauf von Fahrzeugen mit Elektromotor ist ein weiterer wichtiger Baustein zur Erreichung unserer Klima- und Energieziele. Denn E-Mobilität ist einer der wichtigsten Teile der Verkehrswende, der unmittelbare Entlastung bringt."

Theresia Vogel, Geschäftsführerin des Klima- und Energiefonds: "Mit gezielten Investitionen in heimische Forschung und innovative Lösungen haben wir im Bereich Elektro-Mobilität umfangreiches Know-how und eine gute Basis für moderne Infrastruktur aufgebaut. Die Förderaktion für Privatpersonen ist der nächste logische Schritt, um diesen Erfolgsweg fortzusetzen."

Gemeinsam mit dem E-Mobilitätsbonus der Automobil-Importeure ergibt sich eine Ersparnis von bis zu 3.300 Euro pro privatem E-Auto. Ab 01.03.2019 sind die Online-Registrierung sowie die formelle Einreichung von Förderungsanträgen möglich. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2020 eingebracht werden. Nach erfolgreicher Registrierung muss innerhalb von 24 Wochen der Antrag gestellt werden. Zu beachten ist, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als sechs Monate sein darf. Der Call richtet sich an Privatpersonen.

Unkompliziert zur Förderung

Die Einreichung ist ab 1. März 2019 möglich. Die Registrierung ist ausschließlich online und bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel möglich. Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel reserviert. In einem Bestätigungs-E-Mail erhalten die AntragstellerInnen einen individuellen Zugangs-Link zu der für die Antragstellung vorgesehenen Online-Plattform, der 24 Wochen gültig ist.

Innerhalb dieser 24 Wochen muss die Lieferung, Bezahlung und Zulassung des Fahrzeugs und die Antragstellung erfolgen. Kombinationen mit Landes- oder Gemeindeförderungen sind möglich. Das Rechnungsdatum darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als sechs Monate zurückliegen. Die vollelektrische Reichweite des PKW muss mindestens 50 km betragen. Der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) des PKW darf 50.000 Euro nicht überschreiten.

Serviceteam E-Mobilität für Private:

* Telefon: 01/316 31-733 * E-Mail: [e-mobilitaet@kommunalkredit.at]



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /