© Wolfgang Borchers - pixabay.com / Landschaft - Äcker
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„Aktive Bodenpolitik sichert Naturräume und schafft leistbares Wohnen“

Neues Raumplanungsgesetz im Vorarlberger Landtag beschlossen

Im Vorarlberger Landtag wurde die Novelle zum Raumplanungsgesetz und Grundverkehrsgesetz beschlossen. Im Kern geht es der Vorarlberger Landesregierung darum, einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen, Baulandhortung zu verhindern und bereits gewidmete Bauflächen der baulichen Nutzung zuzuführen.

„Wir müssen sparsam mit Grund und Boden umgehen. Die hohen Preissteigerungen am Grundstücksmarkt haben natürlich auch Auswirkungen auf die Preise am Wohnungsmarkt“, so Landesrat Johannes Rauch, „mit den Gesetzesnovellen versuchen wir dem entgegenwirken, um leistbares Wohnen auch in Zukunft zu ermöglichen. Wenn der Markt versagt, muss die Politik reagieren - und vor dieser Situation stehen wir“.

„Mit Hilfe des neu geschaffenen Instrument des Bodenfonds können Land und Gemeinden nun aktive Bodenpolitik betreiben“, so Landesrat Rauch. „Sie können fortan strategisch wichtige Grundstücke für Projekte im Bereich des leistbaren Wohnens kaufen.“ Landesrat Rauch ergänzt: „Durch die befristete Widmung von Bauflächen auf sieben Jahre wird der Anreiz vermindert, Bauflächen als Wertanlage zu erwerben, da bei nicht widmungsgemäßer und fristgerechter Verwendung eine entschädigungslose Umwidmung erfolgt.“

Das ​Land und einige Gemeinden kämpfen seit vielen Jahren darum, die Zersiedelung bzw. fehlende Verdichtung nach innen und das „Ausfransen“ der Bebauung an den Ortsrändern zu verhindern. Die zentralen Maßnahmen aus dem neuen Rauplanungsgesetz sind:

​das neu geschaffene Instrument des Bodenfonds,

eine befristete Widmung von Bauflächen auf sieben Jahre bei Neuwidmungen,

​ein Erklärungsverfahren beim Erwerb von unbebauten Baugrundstücken

​eine Obergrenze von fünf Hektar beim Erwerb von unbebauten Baugrundstücken (unter Berücksichtigung bestimmter Ausnahmen)

​die Vermeidung einer Ausdehnung der äußeren Siedlungsränder,

​Schaffung von Siedlungsschwerpunkten und Verdichtungszonen

​die Verpflichtung der Gemeinden zur Erstellung eines räumlichen Entwicklungsplanes

Die Vorsitzende des Vorarlberger Naturschutzrates und Universitätsprofessorin am Institut für Raumplanung der BOKU Wien Gerlind Weber schätzt das neue Raumplanungsgesetz in einem Interview in den Vorarlberger Nachrichten wie folgt ein: „Das ist eine der durchdachtesten Lösungen in Österreich. Hier ist ein wirklich gutes System entwickelt worden.“


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /