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EuGH entscheidet: 110 kV-Leitung Vorchdorf/Kirchdorf fällt unter UVP-Richtlinie

Sämtliche Genehmigungsverfahren sind somit nichtig, Grundsatzentscheidung für Stromleitungen in Österreich - Bürgerinitiative 110 kV ade freut sich

Bekanntermaßen plant die Energie AG in Oberösterreich eine 110 kV - Stromleitung zwischen Vorchdorf und Kirchdorf. Ohne die Entscheidung des EuGH abzuwarten hat die Energie AG mit massiven Bauarbeiten bereits begonnen und vor allem auch in Waldgebieten erste Maststandorte gerodet.

Die Energie AG hat darauf vertraut, dass die bisher erteilten Bewilligungen "halten".
Faktum ist, dass mit dem gestrigen Urteil des EuGH das Rodungsverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mit der Aufhebung des forstrechtlichen Genehmigungsbescheides enden wird.

Es steht hiermit fest, dass sämtliche bisherigen Genehmigungsverfahren (Elektrizitätsrechtliches-, naturschutzrechtliches-, wasserrechtliches- und Enteignungsverfahren) nichtig sind bzw. für nichtig zu erklären sind. Dies ist eine fundamentale Entscheidung in Bezug auf das österreichische Umweltrecht. In Zukunft sind derartige Leitungen einem UVP-Verfahren zu unterziehen, wobei der Umweltaspekt (insb. Verkabelung, Erdkabel) eine wesentliche Rolle spielen wird. Das UVP-G 2000 wird zu ändern sein. Mit der nun getroffenen Entscheidung ist das UVP-G 2000 nicht europarechtskonform.

Die Bürgerinitiative 110 kV (Verein für Mensch und Energie), die Bürger im Almtal und auch die List Rechtsanwalts GmbH jubeln über den wichtigen Erfolg. Für die List Rechtsanwalts GmbH ist es innerhalb kürzester Zeit der zweite große Sieg im UVP-Recht vor dem EuGH.

Die Entscheidung des EuGH finden Sie hier.


Artikel Online geschaltet von: / wabel /