© skeeze pixabay.com / Installation von PV-Modulen
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EU: Abkommen über weitere Entwicklung erneuerbarer Energien beschlossen

Kommission, Europäisches Parlament und Rat erzielen Einigung über Ziel für erneuerbare Energien

Straßburg - Heute wurde eine politische Einigung über die weitere verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien in Europa zwischen den Verhandlungsführern der Kommission, des Europäischen Parlaments und des Rates erzielt. Damit sind zwei der acht Legislativvorschläge im Paket " Saubere Energie für alle Europäer" (das von der Europäischen Kommission am 30. November 2016 angenommen wurde) bereits von den Mitgesetzgebern angenommen wurden. Am 14. Mai wurde das erste Element des Pakets, die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, verabschiedet.

Der neue Rechtsrahmen enthält ein verbindliches Ziel für erneuerbare Energien für die EU für 2030 von 32% mit einer Klausel für eine Aufwärtsrevision bis 2023.

Die Details:

Neues verbindliches Ziel für erneuerbare Energien für die EU für 2030 mit 32%, einschließlich einer Überprüfungsklausel bis 2023 für eine Aufwärtskorrektur des EU-Zielwerts.

Verbesserung der Stabilität von Förderprogrammen für erneuerbare Energien, damit Reduzierung von Verwaltungsverfahren.

Festlegung eines klaren und stabilen Regulierungsrahmens für den Eigenverbrauch.

Erhöhung der Ambitionen für die Sektoren Transport und Heizung / Kühlung.

Verbesserung für die Nachhaltigkeit bei der Nutzung von Bioenergie.


Nächste Schritte

Nach dieser politischen Einigung muss der Wortlaut der Richtlinie vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich genehmigt werden. Die aktualisierte Erneuerbare-Energien-Richtlinie wird in den kommenden Monaten von beiden Gesetzgebern gebilligt und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedstaaten werden die neuen Elemente der Richtlinie 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen müssen.

Hintergrund

Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie ist ein wesentlicher Bestandteil der Umsetzung der Prioritäten der Juncker-Kommission zum Aufbau einer "elastischen Energieunion und einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik". Die EU hat sich verpflichtet, die CO2-Emissionen bis 2030 um mindestens 40% zu senken. Dabei orientiert sich die Kommission an drei Hauptzielen: erstens Energieeffizienz zu erreichen, zweitens die globale Führungsposition im Bereich erneuerbarer Energien zu übernehmen und den Verbrauchern ein faires Angebot zu unterbreiten. Durch die Förderung von erneuerbaren Energien, die aus einer Vielzahl von Quellen wie Wind, Sonne, Wasserkraft, Gezeitenenergie, Geothermie und Biomasse hergestellt werden können.


Die EU hat bereits mehrere Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien in Europa verabschiedet:

Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU aus dem Jahr 2009 sieht ein verbindliches Ziel von 20% Endenergieverbrauch aus erneuerbaren Quellen bis 2020 vor. Um dies zu erreichen, haben sich die EU-Länder verpflichtet, ihre eigenen nationalen Ziele für erneuerbare Energien zu erreichen. Außerdem müssen sie bis 2020 mindestens 10% ihrer Transportkraftstoffe aus erneuerbaren Quellen beziehen.

Alle EU-Länder haben nationale Aktionspläne für erneuerbare Energien verabschiedet, die zeigen, welche Maßnahmen sie ergreifen wollen, um ihre Ziele für erneuerbare Energien zu erreichen.

Da erneuerbare Energiequellen weiterhin eine Schlüsselrolle bei der Deckung des Energiebedarfs der EU nach 2020 spielen werden, hat die Kommission am 30. November 2016 im Rahmen des Pakets "Saubere Energie für alle Europäer" ihren Vorschlag für eine überarbeitete Richtlinie über erneuerbare Energieträger vorgelegt.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /