© Hans Benn-  pixabay.com / Wildbiene
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Eu-Kommission für Schutz von Bienen und Schmetterlingen

Bestäuberinsekten: Kommission schlägt Maßnahmen zur Eindämmung des Artenrückgangs vor

Brüssel - Jede zehnte Bestäuberinsektenart ist vom Aussterben bedroht, und bei einem Drittel aller Bienen- und Schmetterlingsarten gehen die Populationen zurück. Die Kommission hat jetzt erstmals eine koordinierte EU-Initiative vorgeschlagen, um dem Rückgang der wildlebenden Bestäuberinsekten entgegenzuwirken.

Die Maßnahmen umfassen einen neuen Indikator zur Verbesserung der Überwachung und der Datenqualität und eine bessere Koordinierung der EU-Maßnahmen in den unterschiedlichen Sektoren und Politikbereichen, um auf die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen dieses Populationsrückgangs einzugehen.

Hierzu erklärte Karmenu Vella, EU-Kommissar für Umwelt, Meerespolitik und Fischerei: „Bestäuberinsekten sind ein hervorragender Gesundheitscheck für das Ökosystem. Geht es ihnen schlecht, so können wir sicher sein, dass es auch um die Biodiversität als Ganzes nicht gut bestellt ist, und dies ist keine gute Nachricht. Im Rahmen des EU-Natura 2000-Netzes geschützter Gebiete tun wir schon jetzt eine Menge, um den Rückgang der Bestäuberinsekten aufzuhalten. Aber bei dem besorgniserregenden Zustand dieser Insektenarten und insbesondere der Bienen und Schmetterlinge sind weitere Maßnahmen erforderlich. Und darum geht es bei dieser Initiative.“

Phil Hogan, EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, ergänzte: „Die Zukunft unserer Landwirte und das Wohlergehen unserer ländlichen Gemeinden sind abhängig von gesunden Ökosystemen mit einer reichen Biodiversität. Dieser Reichtum wird durch die unermüdliche Arbeit von Bestäuberinsekten ermöglicht. Sie arbeiten umsonst, aber diese Arbeit ist von unschätzbarem Wert für die Sicherung der Güter und Dienstleistungen aus der Natur, die die Grundlage unserer Existenz bilden. Deshalb müssen wir unbedingt handeln, um den Rückgang dieser Populationen zu stoppen.“

Vytenis Andriukaitis , EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, stellte fest: „Die EU hat kürzlich auf Vorschlag der Kommission das Ausbringen im Freiland von drei als Neonicotinoide bekannten Pestiziden verboten, die sich als schädlich für Honigbienen und Wildbienen erwiesen haben. Die heute vorgestellte Initiative zeigt einmal mehr, dass wir fest entschlossen sind, Bestäuber durch eine breite Palette von Maßnahmen zu schützen."

Die Bestäubung zählt zu den wichtigsten Prozessen in der Natur, da sie die Vermehrung von Pflanzen ermöglicht. Allein in der EU sind vier Fünftel aller Kulturpflanzen- und Wildblumenarten von der Bestäubung durch Insekten abhängig. Bei Bestäubern handelt es sich zumeist um Insekten, insbesondere um Bienen und Schwebfliegen, aber auch Schmetterlinge, Motten, einige Käferarten sowie andere Fluginsekten. EU-Agrarerzeugnisse im Wert von beinahe 15 Mrd. EUR jährlich sind direkt auf die Tätigkeit von Bestäuberinsekten zurückzuführen. Neben ihrem Beitrag zur Produktivität ist auch die Vielfalt der Nahrungsmittel, die eine abwechslungs- und nährstoffreiche Ernährung ermöglicht, den Bestäuberinsekten mitzuverdanken. Jetzt muss gehandelt werden, damit Biodiversität, Landwirtschaft und Ernährungssicherheit erhalten bleiben.

Die Vorschläge der Kommission umfassen Folgendes:

Maßnahmen zur Verbesserung der Kenntnisse über den Rückgang der Bestäuberpopulationen, einschließlich der Ursachen und Folgen dieses Rückgangs. Durch einen EU-weiten Überwachungsprozess werden hochwertige Daten über den Zustand und die Entwicklungstendenz der Bestäuberarten bereitgestellt. Ferner umfasst der Kommissionsvorschlag eine Liste der Lebensräume, die für Bestäuberinsekten wichtig sind, sowie die Bewertung des Zustands dieser Insekten anhand von Berichten der Mitgliedstaaten, die im Rahmen der FFH-Richtlinie erstellt werden. Zudem wird ein Projekt zur Überwachung des Vorkommens von Pestiziden in der Umwelt gestartet. Im Rahmen von Horizont 2020 werden Forschung und Innovation in diesem Bereich weiter gefördert.
Maßnahmen zum Angehen der Ursachen für den Rückgang wie z. B. die Erarbeitung von Aktionsplänen für die Lebensräume der am stärksten gefährdeten Bestäuberinsekten und die Ermittlung von Erhaltungs- und Managementmaßnahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten. Ferner schlägt die Kommission vor, die EU-Maßnahmen in den Politikbereichen Gesundheit, Landwirtschaft, Forschung, Kohäsion sowie Klima- und Umweltschutz zu koordinieren, um bessere Ergebnisse zu erzielen.
Sensibilisierung, Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger und Förderung der Zusammenarbeit Die Kommission wird den Unternehmern insbesondere in der Agrar- und Ernährungswirtschaft Orientierungshilfen und Anreize geben, damit sie zur Erhaltung der Populationen beitragen können. Schulen erhalten Informationsmaterial über Bestäuberinsekten, und das Europäische Solidaritätskorps wird die freiwillige Mitarbeit in Projekten zugunsten von Gemeinschaften und der Umwelt unterstützen.
Mit dieser neuen Initiative für Bestäuberinsekten reagiert die Kommission auf Forderungen des Europäischen Parlaments nach Maßnahmen zum Schutz von Bestäubern und ihrer Lebensräume sowie zur Eindämmung ihres Rückgangs.

Nächste Schritte

Die Ziele der EU-Bestäuberinitiative sind langfristig - bis zum Jahr 2030 - angelegt, umfassen aber auch eine Reihe kurzfristiger Maßnahmen, die bis 2020 durchgeführt werden sollen. Ende 2020 wird die Kommission die Fortschritte bei der Umsetzung bewerten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen vorschlagen.

Für die vollständige Liste der Maßnahmen mit Zeitplan siehe Anhang dieser Mitteilung hier.

Hintergrund

Die EU hat bereits eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz von Bestäuberinsekten ergriffen, insbesondere im Rahmen der Umwelt- und Gesundheitspolitik (z. B. durch die Vogelschutz- und die FFH-Richtlinie sowie die EU-Rechtsvorschriften über Pestizide), aber auch in der Gemeinsamen Agrarpolitik, der Kohäsionspolitik und der Forschungs- und Innovationspolitik.

Die Zahl der Bestäuberinsekten nimmt jedoch weiter ab, wie Bewertungen der Europäischen Roten Liste zeigen. Die Halbzeitbewertung der EU-Biodiversitätsstrategie bis 2020 hat außerdem ergeben, dass auch die Bestäubung durch Insekten bereits deutlich zurückgegangen sein könnte.

Diese Initiative ist Teil der Bemühungen der EU, dem Verlust an Biodiversität und der Verschlechterung der Ökosystemdienstleistungen bis 2020 Einhalt zu gebieten und zur Einhaltung der Verpflichtungen im Rahmen der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung beizutragen.

Quelle: EU-Kommission


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /